Tagessatz für Obdachlose (Wohnungssuchende) durch Jobcenter nur drei Tage lang (SGB II, §36)?

Hallo,
Ich bekam bislang meinen mir zustehenden Tagessatz über die Caritas ausbezahlt. Dies verlief ausgesprochen reibungslos und sehr zufriedenstellend für mich. Seit ich mich allerdings in einem anderen Kreis aufhalte, muss ich für die Auszahlung zum Arbeitsamt, bzw. zum Jobcenter.
Hier hieß es zuerst, dass ich nur drei Tage in Folge mein Geld bekäme, dafür jeden Tag dort warten müsste und ich dann mindestens einen Tag woanders den Satz beziehen müsse, bevor ich wieder erscheinen darf. Das schien mir bereits merkwürdig, aber als Obdachloser mit dem Anwalt zu drohen, wirkt leider nicht glaubhaft. Also nahm ich dies zuerst einmal so hin. Als ich nun drei Tage dort brav vorgesprochen habe und jedesmal meine 13 € bekam, bin ich für die nächsten vier Tage andernorts gewesen, um den Tagessatz zu erhalten. Heute kam ich zurück und erhielt die, unnötig unfreundliche formulierte, Mitteilung, dass man mir im Jobcenter keine weitere Tagessätze mehr bezahlen möchte. Auf Nachfrage nannte man mir, als rechtlich Grundlage für die Verweigerung der Auszahlung, den § 36. Ich nehme einmal an den § 36 des SGB II. (Da es sich bislang immer um dieses Buch drehte).

https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/36.html

Leider werde ich aus der dort vorzufindenden Formulierung nicht schlau!
Kann mir den freundlicherweise jemand, diesbezüglich Versierteres, klar machen, ob es keine gesetzliche Verpflichtung zur Auszahlung des Tagessatzes gibt? Oder an wen ich mich wenden muss, um mir meine Situation erklären zu lassen?

Vielen, vielen Dank!

Recht, Caritas, Hartz IV, Jobcenter, obdachlos, SGB, Tagessatz, wohnungslos
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