Mieterhöhung bei Zuwachs der Personenzahl?

Hallo zusammen. Diese Frage richtet sich an Vermieter.

Ich habe ein EFH mit 140qm Wohnfläche, Garten, Nebengebäude etc. vor 1,5 jahren an eine 6-Köpfige Familie nebst 2 Katzen vermietet. Diese waren in Not (Irreparabler Wasserschaden in der vorherigen Wohnung), und brauchten schnell eine Bleibe.

Seinerzeit wollte ich das Haus eigentlich zum Ortsüblichen Mietpreis vermieten (wären regulär 900 € Kaltmiete gewesen). Da die Familie aber auf Hartz IV Leistungen angewiesen war (Mutter ohne Job wegen der Kinder, Lebensgefährte in Ausbildung), und wir auch befreundet waren, einigten wir uns vorläufig auf die ortsüblichen Mietobergrenzen. Seinerzeit 540 €. Im Gegenzug kümmerte sich die Familie Teilweise um Renovierung, Instandhaltung der Grünanlagen, etc..

Dies wurde allerdings nie Schriftlich festgelegt, der Mietvertrag lautet nur auf die 540 € Kaltmiete zzgl. NK. Und klappt auch bis heute hervorragend.

Mittlerweile hat sich aber einiges Geändert :) Die Mutter war erneut Schwanger...das Kind ist jetzt 5 Monate alt, und Der Lebensgefährte hatte auch 2 Kinder aus erster Ehe, die nun Ihm zugesprochen wurden. Dies sind Letzte Woche im Haus "Eingezogen". Also mal eben 3 Personen mehr, nun sind es 9.

Gleichfalls haben sich die Mietobergrenzen erhöht, so dass ich bei einer Neuberechnung auf 795 € komme.

Nun die Frage: Bekommt man das so ohne weiteres genehmigt? Meine Mieterin würde mir auch gerne den gefallen tun, das so Einzureichen, das sich nach eigener Aussage "bissl blöd" vorkommt, weil ich sie für diesen Vergleichsweise lächerlichen Mietpreis dort wohnen lasse.

Freue mich auf Feedback. Gruss

Miete, Mieter, Recht, Mieterhöhung, Hartz IV, Jobcenter, Mietobergrenze
Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jobcenter unterstellt Haushaltsgemeinschaft - Amtswillkür?

Hallo!

Ich habe bis einschließlich Oktober 2017 ALG 2 bezogen. Der Bewilligungszeitraum endete am 31.10.

Ich habe einfach keinen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Ich hatte eine 100 %ige Sanktion bekommen, die genau zum 01.11. in Kraft getreten wäre. Hätte ich zum 01.11. den Weiterbewilligungantrag gestellt, wäre dieser also sofort mit der 3 Monate dauernden Sanktion gestartet. Ich dachte mir, wenn ich sowieso 3 Monate lang keinen Cent bekomme, wozu dann den Antrag stellen?

Aber das ist nicht das Thema. Ich habe am 30.01. einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (hatte vorher nachgefragt) und musste dann die Kontoauszüge zur Kopie einreichen und erklären wovon ich in den letzten 3 Monaten gelebt habe.

Ich habe dabei natürlich gedacht, das Amt denkt, ich wäre fleißig arbeiten gewesen und hätte Geld geschäffelt. Ich habe dann schriftlich erklärt, dass ich in den letzten 3 Monaten keiner Tätigkeit nachgegangen bin außer meinem Ehrenamt bei der Caritas (ist denen bekannt, sind unter 200 €/Monat - Freibetrag), und dass ich durch meine Mutter versorgt wurde.

Am Freitag ruft mich dann plötzlich die Sachbearbeiterin an und fragt mich "Wie ist das mit Essen usw. ? Kochen Sie zusammen oder wie machen Sie das?" Ich stutzte und war total irritiert und sagte, dass ich mein Essen selbst kaufe und mir selbst koche und selbst esse. Die Frage kam mir komisch vor, sie: "Ja, ich muss das fragen".

Dann dachte ich, das sei erledigt. Meine Mutter und ich stellen ja, das wusste ich schon, keine Bedarfsgemeinschaft dar. Ich bin ü25.

Sie sagte mir, dass sie noch die letzte Nebenkosten- und Heizkostenabrechnung brauche. Ich sollte das Donnerstag nach meinen Termin mit dem Arbeitsvermittler einreichen.

Heute eine Email:

"Guten Morgen Herr ...,

ich möchte Sie bitten, mir am Donnerstag noch weitere Unterlagen mitzubringen:

...

  • -         Das in der Anlage beigefügte Formular HG ausgefüllt und unterschrieben
  • -         Die Abrechnungen und Kontoauszüge der letzten 3 Monate von Ihrer Mutter
  • -         Auflistung von Ihrer Mutter über die monatlichen Verpflichtungen (Versicherungen, Kredite, Auto usw.)

 

Die Unterlagen von Ihrer Mutter werden für eine weitere Prüfung ihres Anspruches benötigt.

 ..."

Ich sehe das doch richtig, dass sie mir und meiner Mutter eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt, oder?

Die ist und war nie der Fall. Meine Mutter bekommt den Miet- und Nebenkostenanteil und das wars. Sie füttert mich nicht, gibt mir kein Geld und kauft mir nichts.

Mir kommt das ehrlich gesagt wie Willkür vor. 3 Jahre lang habe ich ALG2 bezogen und jetzt auf einmal unterstellen die eine HG?

Frage:

Kann sich das Amt auf den Satz meiner Erklärung berufen? Obwohl es dabei doch um 3 Monate ging, in denen ich KEIN Geld vom Amt bekomme habe und das ja eine Ausnahmesituation war. Und muss das Amt das nicht erstmal schriftlich artukulieren statt einfach so eine HG Erklärung zu verlangen? Und reicht es aus, wenn meine Mutter erklärt, mich nicht zu untersützen?

Recht, ALG II, Hartz IV
Kindergeld zurückzahlen - Job Center?

Hallo zusammen,

da ich mich nicht sonderlich auskenne auf diesem Gebiet, habe ich mir erhofft, dass jemand von euch eventuell Hilfe abschaffen kann, da ich im Netz leider nicht die passende Antwort gefunden habe.

Ich habe ein Schreiben von der Familienkasse bekommen, dass ich bitte ca. 1.200€ zurückzahlen soll, welches mir nicht zugestanden habe.

Zur Aufklärung: Ich war ca. ein Halbes Jahr lang beim Jobcenter gemeldet, da ich aufgrund einiger privaten / gesundheitlichen Probleme meinen Studienplatz nicht wahrnehmen konnte. Kurze Zeit darauf bin ich ausgezogen und habe mich als Ausbildungssuchend gemeldet.

Nachdem meine Beraterin, welche traurigerweise nicht gerade auf mich und meine Interessen/Bedürfnisse einging, mir versuchte dies 'auszureden' und mich eher in Richtung Studium schubste, war ich mehr oder minder damit einverstanden und machte mich somit auf die Suche nach einem Studiumplatz..

Nach dem Halben Jahr habe ich keinen weiteren Antrag gestellt, da ich aufgrund der oben genannten Probleme leider vorerst kein Studium in angriff nehmen kann bzw. mich zurzeit nicht darum kümmern kann.

Nun ja, kurze Zeit nachdem ich dort abgemeldet war, bekam ich einen Brief von der Familienkasse - das Geld habe mir nicht zugestanden, da ich nicht mehr als Ausbildungssuchend gemeldet war.

Kurzgefasst: weder hat meine 'Beraterin' mich darauf aufmerksam gemacht, noch wusste ich davon, noch habe ich eine Möglichkeit dieses Geld zurückzuzahlen.

Da ich in der Zeit beim JobCenter gemeldet war und mir das Kindergeld scheinbar nicht zustand, stünde mir ja meiner Meinung nach eigentlich der selbe Betrag vom Job Center zu. (da das Kindergeld als Einkommen verrechnet und somit vom Gesamtbedarf abgezogen wird, hätte das JobCenter mir den vollen Betrag auszahlen müssen, wenn ich kein Kindergeld bezogen hätte.) Sie behaupten jedoch, dass dies nicht der Fall sei, da ich dieses Geld ja erhalten und darüber verfügt habe. Rein Logisch gesehen, bin ich aber der Meinung, dass mir das Geld, welches mir stattdessen sowieso vom JobCenter zugestanden hätte, auch nachwirkend ausgezahlt werden müsste. Immerhin muss das Kindergeld irgendwie zurückgezahlt werden, wodurch dann aber die Lücke entsteht, als hätte ich es nie besessen.

Kennt jemand die Rechtliche Lage diesbezüglich?

oder kann ich bei der Familienkasse so etwas wie eine Berufung beantragen?

Vielen Dank für jede Hilfreiche Antwort.

Recht, Familienkasse, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Jobcenter verweigert mir zur Schule zu gehen?

Hallo. Ich (18) wollte dieses Jahr meinen Schulabschluss verbessern. Da ich vor einem Jahr eine schwere verletzung am rechten Fuß hatte kann ich ihn nur noch sehr wenig belasten, was mich im Alltag sehr einschränkt, und bei Praktikas ihre schmerzen entfaltet. Momentan gehe ich in eine Maßnahme des Jobcenters, die btw gar nichts bringt und nur dafür da ist das wir aus der Arbeitslosen Statistik fallen. Jetzt habe ich mich an einer Schule angemeldet in der ich meinen Abschluss verbessern kann und noch dazu einen höheren machen kann. Meine Sachbearbeiterin vom Jobcenter sagte aber wenn ich die Schule mache sanktioniert sie meine Familie. Sie sagt ich soll mir eine Berufsausbildung suchen und damit dann quasi meine Mutter mit finanzieren, da ich vom lohn sowieso nur 170€ bekommen würde, den rest vom Lohn würde ungefähr meine Mutter bekommen. Es tut mir Leid, und ich weiß das viele jetzt wieder über meine Meinung meckern werden, aber für 170€ arbeite ich nicht 5x 8 Stunden oder länger die Woche, nur damit das Jobcenter meiner Mutter nicht das volle Hartz IV zahlen muss. Ich wollte jetzt meinen Abschluss verbessern bzw an einer Berufsfachschule machen und dann könnte ich einen Job machen wo ich schon so viel verdiene, dass ich aus der Bedarfsgemeinschaft falle und halt meinen Teil der Miete selbst zahle. Mit meinem aktuellen abschluss zeigen mir Ausbilder gleich wieder den weg zur Tür, und ich habe das gefühl, dass das jobcenter mich nur so lange wie möglich in der Maßnahme halten will, da sie mir nicht mal helfen dort eine gescheite ausbildung zu finden, sondern sie leiten mich nur zu praktikas der Partner vom Träger der Maßnahme weiter, wo ich dann immer 2-4 Wochen kostenlos arbeite aber trotzdem keine Ausbildung in sicht habe.

Leben, Schule, Familie, Ausbildung, Recht, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Freundin hat Hausverbot im Jobcenter und ihr Hartz4 wurde zu 100% sanktioniert?

Der Regelsatz von meiner Freundin wurde schon im November 2017 zu 100% sanktioniert. Soweit ich weiß bekommt sie nur noch einen Teil der Miete überwiesen. Sie verdient selber Geld, wird aber nur nach Bedarf beschäftigt und verdient um die 300€. Von ihrem Geld muss sie immer einen Teil der Miete zahlen. Als sie noch Hartz4 bekam hatte sie insgesamt 480€ zur Verfügung für Nebenkosten und Lebensbedarf. Von der Miete musste sie immer 220€ selbst zahlen, der Rest wurde vom Jobcenter übernommen.

Seitdem sie zu 100% sanktioniert wurde, wird nur noch der Teil für Miete gezahlt und von ihrem Gehalt muss sie dann noch 220€ abziehen für Miete. Da ihr das Geld schon vorher nicht reichte, hat sie schon seit September ihren Mietanteil nicht mehr gezahlt. Sie wird ja nur nach Bedarf beschäftigt und es kann sein dass sie mal nur 150 oder 200€ verdient.

Diesen Monat ist sie dann ins Jobcenter und ist ausgerastet. Sie ist betrunken ins Jobcenter und hat einen Angestellten mit einer Bierflasche beworfen. Der musste dann zum Arzt und meine Freundin musste bis zum nächsten Tag in der Ausnüchterungszelle verbringen.

Jetzt hat sie schon hohe Mietschulden (über 1000€) angehäuft und hat 6 Monate Hausverbot im Jobcenter. Bei ihrem Job steht sie auch schon kurz vor der Kündigung. Wenn sie zb. 300€ verdient, müsste sie eigentlich 220€ für Miete abziehen. Da sie aber auch manchmal nur 200€ verdient, kann sie die 220€ gar nicht selbst zahlen. Da sie ihren Mietanteil aber sowieso seit Monaten nicht mehr zahlt hat sie ihr Gehalt dann für Lebensmittel zur Verfügung. Die Nebenkosten hat sie übrigens auch schon seit Monaten nicht mehr gezahlt. Sie kann nicht mehr ins Jobcenter, was ist jetzt zu tun?

Arbeit, Job, Geld, Schulden, Recht, Mietrecht, Hartz IV, Jobcenter, Sanktion, Wirtschaft und Finanzen
Jobangebot aber keinen Führerschein / Arbeitsamt?

Hey Freunde,

zuallererst: ich bin 20 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen. Sie bezieht ALG2 somit bin ich auch in der Bedarfsgemeinschaft.

Nun ist es so, dass ich einen Job als Kurier bei einem Paketunternehmen hätte. Dieser Job ist besonders Lukrativ für mich, da die Vergütung mir helfen würde meine Ziele zu erreichen.

Ich möchte arbeiten gehen wie jeder andere, Geld zur seite legen und in meine Zukunft investieren. Zudem möchte ich endlich diesen Schritt ins Erwachsen werden machen, mir eine Wohnung mieten und selbstständig werden.

Die einzige Hürde wäre der Führerschein, den ich zwingend bräuchte. Ich habe jede Fahrschule in meiner Stadt abgeklappert und nach Finanzierungsmöglichkeiten gefragt aber das Günstigste Angebot wäre 200€ im Monat was für mich Unmöglich wäre.

Ich arbeite zurzeit auf 450€ Basis und verdiene ca. im Schnitt 200-300€ im Monat, wobei mir von meinem Lohn nur 100€ im Monat übrig bleibt, womit ich komplett eingeschränkt bin.

Heute Morgen war ich beim Arbeitsamt und mir wurde mitgeteilt, dass er mir unter diesen Bedinungen bezahlt werden würde, um den von mir gewünschten Job auszuführen:

- ich muss einen Arbeitsvertrag vom Paketdienst vorlegen, wo drin steht das ich mindestens 2 Jahre befristet oder komplett unbefristet übernommen werde.

- ich angenommen werde sobald ich den Führerschein habe.

So, nun schmeisst der Arbeitgeber es zurück aufs Arbeitsamt und sagt, wir können dir keinen Arbeitsvertrag geben ohne einen Führerschein. Klauseln können wir auch nicht reinschreiben. Wir werden dich aber nehmen sobald du deinen Führerschein hast. Das Arbeitsamt schmeisst es wieder auf den Arbeitgeber und sagt ohne Arbeitsvertrag, zahlen wir dir keinen Führerschein..

Die sache ist so, ich hab es meinem Berater im Arbeitsamt auch gesagt, ich will den Führerschein nicht geschenkt haben. Ich will ihn zurückzahlen, nur bräuchte ich Ihre hilfe.

Was kann ich in dieser Situation tun?

Ich danke euch

Noch eine kleine Frage:

Ich bekomme auch ziemlich viele Jobangebote vom Jobcenter zugeschickt, die mir Stellen anzeigen die meist +20KM weit entfernt sind von mir. Diese Stellen könnte ich auch nicht über Öffentliche Verkehrsmittel erreichen und jemanden der mich fährt habe ich auch nicht, ich verstehe nicht wieso die mir diese Stellen zuschicken?

Arbeit, Geld, ALG, Arbeitsamt, arbeitslos, ARGE, Hartz IV, Jobcenter, Jura, Ausbildung und Studium
Finanzamt will ungerechtfertigerweise einen 5 stelligen Betrag?

Ich machte mich selbstständig mit einer UG. Dieses war mein größter Fehler. Durch einen Auftraggeber bin ich in den Mist geraten. Ich hatte ca. 8 Arbeitsplätze für ein Jahr geschaffen und auch die Mitarbeiter bezahlt. Selbst ging ich leer aus und hatte nichts als Stress, Kummer und Sorgen. Sogar eigenes Geld vernichtet. Mittlerweile habe ich Burnout und bin krank geschrieben. Jetzt kommt das Finanzamt und schätzt meine Steuerschulden auf einen 5 stelligen Betrag im oberen Bereich. Das Unternehmen machte gerade mal 100.000 Euro Umsatz. Davon wurde bis auf das Finanzamt alle Angestellten bezahlt und sonstige Kosten wie Miete etc.. Die UG ist von Amtswegen bereits geschlossen worden. Wo kann ich mich beschweren, wenn ich als Unternehmer Mut bewiesen habe und mir 1,5 Jahre lang extrem den Hintern aufgerissen habe? Das kann doch nicht sein, dass man dafür noch bestraft wird in Deutschland wenn man Initiative zeigt und nicht ewig auf Harz 4 machen will. Ich denke wir leben in einer Demokratie und da sollte es doch möglich sein, die Umstände dem Finanzamt darzulegen, dass ich selbst nicht unmittelbar Schuld an dem Desaster habe. Muss ich diese Schätzung jetzt bezahlen oder kann ich mit meiner Rechtsschutzversicherung dagegen vorgehen und diese Schulden (woher auch immer diese kommen mögen) wieder wegklagen? Dieses Land hat bei mir gewaltig verschissen!

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Bankkonto was wird passieren, wenn man obdachlos wird, also ohne festen Wohnsitz?

Sagen wir mal man hat ein Konto bei der Sparkasse und Commerzbank.

Dann ist man obdachlos (schulden, firma pleite usw..) und meldet sich bei der Einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz.

Aber auf den beiden Kontos sind noch knapp 40.000 Euro € drauf. Aber mam fand keine entsprechende Wohnung und bleibt obdachlos, wo man wohnt ist ja erstmal nicht wichtig. Laut einwohnermeldeamt ohne festen Wohnsitz.

Die monatliche Bankgebühr ist noch nicht eingetroffen, weil man noch den tarif für junge menschen hat, wo meistens bis 25 jahre alt, die gebühr kostenlos ist.

aber sagen wir mal man ist 26 alt geworden, dann wird ja die bank, sehr wahrscheinlich eine nachricht per brief schicken und dieser brief kann nicht zugestellt werden, weil man nicht mehr dort wohnt,

was ich weiß von freunden usw.. wenn die bank eine zustellung zurückerhält, dann fragt die beim einwohnermeldeamt nach, wo dieser kunde ist, wieso es nicht zugestellt werden konnte. in der regel denkt man sich, dass der kunde vielleicht umgezogen haben könnte und vergessen hat, die neue adresse mitzuteilen. wenn es so sein sollte macht die bank es automatisch und ändert auf die aktuelle adresse.

aber stellt euch vor die bank erhält eben nicht die aktuelle adresse sondern nur, dass der kunde ohne festen wohnsitz hat.

was passiert jetzt? kann die bank das geld einfrieren oder sogar es behalten? obwohl genügend geld drauf wäre um den tarif ab 26 jahre alt monatlich zu zahlen.

Finanzen, Geld, Bank, Rechte, Commerzbank, Girokonto, Hartz IV, obdachlos, Obdachlosigkeit, Sparkasse

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