Herd defekt in Mietwohnung, Wer haftet?

Hallo, ich wohne in einem kleinen Appartement mit einer zur Mietsache gehörenden Pantry-Küche. Jetzt ist vor ca. 2 Wochen der Herd kaputt gegangen, und zwar sind laut Hausmeister die Bedienelemente von innen geschmolzen. Doch nicht durch unsachgemäße Benutzung, sondern durch die Benutzung auf der höchsten Hitzestufe. Heute hat sich dann die Hausverwaltung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass solch ein Vorfall unter die Kleinreparaturenklausel im Mietvertrag fällt und ich daher die Kosten selber tragen muss. Jetzt will ich mich hier erst einmal schlau machen, inwiefern diese Aussage zutrifft. Anbei ein Auszug aus meinem Mietvertrag.

,,§ 1 Mietgegenstand

Die nähere Beschreibung der Wohnung geht aus dem Stammdatenblatt hervor.''

--> Im erwähnten Stammdatenblatt ist die Küche und auch der Herd im Speziellen aufgeführt

,,§ 14 Schäden an den Mieträumen

Entstehende Kosten für notwendige Reparaturen an solchen Gegenständen und Einrichtungen der Mietsache, die dem häufigen und unmittelbaren Zugriff/Gebrauch des Mieters ausgesetzt sind, nämlich Zentralheizungs- und Warm-/Kaltwasserversorgungsanlagen, Öfen, Heizkörper, Herde, Spültische, Türen, Schlösser, Fenster, Fensterläden, Rollos, Rollläden, Markisen, Jalousien, WC- und Badeinrichtungen, Wasch- und Ausgussbecken samt Armaturen, Bodenbeläge, elektrische Einrichtungen, insbesondere die in § 28 Abs. 3 der II. BVO genannten Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas, Heiz- und Kocheinrichtungen, Fenster- und Türschlüsse sowie Verschlüsse für Fensterläden, nimmt der Mieter im Einzelfalle bis einschließlich €uro 80,-- auf sich (Kleinreparaturen), jedoch nur bis zu einem Gesamt-betrag von 8% der Jahresnettomiete innerhalb eines Jahres.''

Schon im Voraus vielen Dank für Eure/Ihre Bemühungen!

Mietwohnung, Mietrecht, Mietvertrag, Haftung, Herd, Reparaturkosten, kleinreparaturen
Paket wurde laut DHL zugestellt doch ich habe nichts erhalten muss ich die Rechnung zahlen?

Hallo zusammen,

also der genaue Sachverhalt sieht so aus, laut DHL wurde mein Paket vorgestern an mich zugestellt doch ich war zu diesem Zeitpunkt arbeiten und bei meinem Freund der Zuhause war wurde nichts abgegeben genauso wie bei den Nachbarn.

Dann habe ich mich zuerst an DHL gewendet die aber meinten ich müsste mich an den Versender des Paketes wenden was ich auch getan habe ( es handelt sich um ein Spielzeug von dem Online Shop baby-markt).

Diese haben mir nun die SIgnatur zukommen lassen damit ich schauen kann ob diese mir etwas sagt, was sie aber wie schon gedacht nicht tut. Nun habe ich meine Unterschrift und eine Erklärung das ich kein Paket erhalten habe an den Versender geschickt und die werden das an DHL weiterleiten.

Nun habe ich auch nachgefragt was passiert wenn die Fahrerbefragung nichts ergibt und mir wurde dann gesagt das ich die Ware trotzdem bezahlen muss und DHL auch keine Kostenerstattung in so einem Falle übernimmt.

Da frage ich mich aber ob so etwas sein kann ich meine ich habe nichts bekommen und bin auch nicht Schuld daran das ich nichts erhalten habe also wiso soll ich etwas bezahlen wenn ich doch keine Ware erhalten habe?

Ich finde das ist eine Unverschämtheit, hatt von euch jemand mit so etwas schon Erfahrung gemacht? Würde mich sehr über eure Antworten freuen.

Schadensersatz, Rechnung, Paket, DHL, Haftung, verschwunden
Rechtslage Garantie/Gewährleistung bei Leuchtmitteln? - Juristische Beantwortung?.

Heutzutage kann ein Leuchtmittel leicht 20 € kosten (Röhre). Dieses Leuchtmittel wurde ca. im April 12 in einem Baumarkt erworben und war jetzt schon defekt. Eine Haltbarkeit von unter einem Jahr ist ökonomisch und ökologisch aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Die Nutzung erfolgt bestimmungsgemäß - im haushaltsüblichen Gebrauch und in einem neuwertigen Möbelstück. Muss der Baumarkt nach Produkthaftungsgesetzt, BGB oder sonstiger Rechtsgrundlage haften und ohne Berechnung ein neues Leuchtmittel herausgeben und das alte zurücknehmen (das macht die angefahrene Filiale nicht, daher erfolgte zunächst der Kauf einer neuen Röhre unter Androhung, die Zentrale einzuschalten...)? Haftet der Leuchtmittelproduzent (Voraussetzungen, Rechtsgrundlagen...?)? Oder kann der Möbelhersteller (wie alt darf der Kaufbeleg des Möbels dann höchstens sein, welche weiteren Voraussetzungen müssen vorliegen...) für das Leuchtmittel haften? ggf. gibt es verschiedene Wege, mehrere Dritte haftbar zumachen und welche Reihenfolge ist empfehlenswert...? - Klar, könnte jemand sagen, wegen 20 € - das lohnt sich nicht. Manchmal geht es einem ums Prinzip oder einfach um den Gewinn an grundsätzlicher Rechtsklarheit etc. Für Ihre Hilfe bedanke ich mich bereits jetzt und freue mich auf zahlreiche Nachrichten/Antworten.

Grundlagen, Elektro, Garantie, Gewährleistung, Haftung, Jura, juristisch, Leuchtmittel, Rechtsgrundlage
Verstopfung + Wasserschaden - Wer zahlt?

Hallo! Folgende Situation:

Eine Nachbarin von unter mir hat sich bereits einmal beschwert, dass Wasser von oben an ihrem Rohr heruntertropft. Damals (vor ein paar Wochen) kam ein Handwerker und behauptete, dass dies an meinem Waschmaschinenschlauch läge (Waschmaschine steht in der Küche).

Nun war am Samstag ziemlich Überschwemmung bei mir im Bad, aber ich dachte halt ich wär einfach nur unvorsichtig beim Duschen gewesen. Am Sonntag kam dann wieder eine Nachbarin und meinte, dass wieder Wasser durchgekommen wär. Ich habe mir erstmal nichts dabei gedacht, habe aber mit ihr ausgemacht, dass sie der Hausverwaltung Bescheid gibt. Ich hab dann am Abend nochmal geduscht, dacht mir halt ich bin vorsichtig, aber es ist wieder übergelaufen und die Nachbarin stand nochmal vor der Tür.

Jetzt kam heute der Handwerker, hat sich das angeguckt und gemeint das käme von einer Verstopfung durch Haare, außerdem hat er mir vorgeworfen ich hätte sofort Bescheid geben müssen. "Abgeflossen" ist das Wasser aber halt immer, weswegen ich auf die Idee gar nicht gekommen bin. Zudem denke ich mir doch eigentlich, dass das schon ein längerfristiges Problem sein muss, wenn das bei den Nachbarn unter mit durch die Decke kommt? (Ich spiele natürlich darauf an, dass schonmal ein Handwerker da war).

Lange Rede kurzer Sinn, bin ich für die Wasserschäden die entstanden sind haftbar, vielleicht weil ich nochmal geduscht hab, obwohl die Nachbarin sich schon beschwert hatte? Ich habe ein Haftpflichtversicherung, bin aber dennoch besorgt. Hätte ich das mit der Verstopfung verhindern müssen? Mit dem sichtbaren Abfluss in der Duschkabine gab es nie Probleme, aber vielleicht ist man ja verpflichtet den in regelmäßigen Abständen zu reinigen oder so?

Sorry für die Textwand, hoffe jemand kann helfen, -Verwirrt in Berlin

Recht, Mietrecht, Haftung, Wasserschaden
Telefonvertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen

Hallo! Mein Ex-Freund hat 2009 ohne mein Wissen einen Telefonvertrag online abgeschlossen. Habe erst im Juni 2012 davon erfahren, weil ich eine Forderung der Firma bekommen habe. Daraufhin hab ich dort angerufen und mir eine Übersicht schicken lassen, es kamen etliche Kopien von Rechnungen und eine Zusammenfassung der monatlichen Forderungen von 2009 bis heute. Eine Rechnung hatte ich noch nie bekommen und auch noch nie etwas an diese Firma bezahlt.

Habe dann nochmal dort angerufen um zu fragen, wie wir das regeln können, da ich ja nix davon wusste. Sie wollten dann eine Vollmacht um meinem Ex Auskunft über die Sache zu geben und wenn er es bezahlen würde wär es erledigt, wenn er allerdings einmal nicht bezahlen würde, würde ich haften! Er rief dort an um zu fragen welche Rate ok wäre, da er selbst sehr wenig verdient. Sie wollten dann einen Lohnzettel von IHM.

Ein paar Wochen später bekam ich einen Brief, dass MEIN Lohnzettel fehlt und sonst keine geringeren Raten vereinbart werden könnten. Ich rief wieder dort an und fragte warum sie meinen Lohnzettel und nicht seinen wollten, darauf wurde nur gesagt, der Vertrag würde schließlich auf mich laufen und mein Ex könnte gerne bezahlen aber haften würde trotzdem ich. Ich sagte, ich hätte gerne den unterschriebenen Vertrag von damals. Der nächste Brief war dann ein Ratenangebot oder alles auf einmal zu zahlen ansonsten würde ein gerichtliches Mahnverfahren folgen. Den Vertrag habe ich immer noch nicht bekommen...

Was meint ihr? Muss ich dafür haften, obwohl ich der Firma sagen kann, wer es war und er es auch zugibt? Und obwohl ich keinen unterschriebenen Vertrag vorliegen habe? Ich weiß ja nicht mal, ob es überhaupt einen unterschriebenen Vertrag gibt und das so auch rechtsgültig ist. Und ob er es im Endeffekt zahlt ist fraglich....

Danke im Voraus für hilfreiche Antworten!

Telefon, Vertrag, Haftung, Telefonvertrag
Garderobe aushändigen -> Zettel verloren (Disco)

Hallo,

gestern Abend war ich in einer Disco und habe meine Jacke für eine Gebühr von einem Euro abgegeben, ich erhielt einen kleinen Papierzettel auf den eine Nummer stand. Leider habe ich diesen Zettel wohl beim kaufen von Getränken verloren. Als ich dann meine Jacke holen wollte und der Frau sagte, dass ich den Zettel verlor wies sie mich, verständlicher weise, ab. Ich sagte ihr also das ich ihr die Jacke beschreibe, ihr den genauen Tascheninhalt etc. beschreibe (sogar anzahl der Papierschnipsel in dieser ...) und sowas kann ja nur ich als Besitzer wissen. Sie wies mich weiter ab, wollte mir nicht einmal sagen ob die Jacke noch da ist. Nun habe ich mich an einen Türsteher gewendet und ihm die Situation erklärt. Ich hab vorgeschlagen, ihn meinen Perso zu geben, sodass er diesen bei der Jacke verwahren soll damit ich mich wenigstens als potenzieller Besitzer identifizieren kann und die Damen, die die Jacke aushändigen, sehen, dass schon jemand behauptet ihm gehöre die Jacke. Heute Abend werde ich versuchen meine Jacke abzuholen (Disco sagt ohne Zettel erst am nächsten Abend). Sollte nun eine der Damen die Jacke an einen Fremden, der den Zetel gefunden haben könnte, herausgegeben haben, obwohl sie sieht und der Türsteher ihr gesagt hat (er ist nach hinten gegangen und hat das geklärt) dass sich jemand als Besitzer ausgibt, habe ich dann Chancen den Wert der Jacke einzuklagen oder ähnliches? Immerhin hätte sie ja nun versuchen können, was sie bei mir absolut verweigerte, wenigstens zu fragen wie die Jacke aussieht, was in den Taschen ist usw (hierbei kann es eigentlich auch keine Zufallstreffer geben, hatte 4 Papierschnipsel und nen USB-Stick in den Taschen) . Habe auch noch 2 Zeugen für die o.g. Situation, also die bestätigen können das der Türsteher meinte zu dem Zeitpunkt als ich die Disco verlassen hab war die Jacke noch da und das er mit der Dame an der Garderobe gesprochen hat

Was meint ihr dazu? Habe ich, sofern sie weg sein sollte, Chance auf Schadensersatz? Wenn ja, warum (also am besten ne Gesetzesquelle oderso)? ... Dann kann ich da bisschen Druck machen denn die Jacke war echt sehr teuer

Rechtsanwalt, Recht, Anwalt, Haftung, Garderobe
Auf Bewährung, nun per Haftbefehl in U-Haft

Hallo! Ich habe folgendes Problem. Und zwar geht es um meinen Partner. Wie die meisten jungen Männer ja so sind, sie bauen unschöne Dinge.. Mehrmals schwarz Gefahren -> Strafe nicht gezahlt. Getuntes Auto was zum Teil nicht eingetragen war -> wohl mehrere Anzeigen. Gewalttätig geworden -.- -> Anzeigen Es kam zum verfahren. Entweder hatte er vorher schon eins wo er sozialstunden und eine geldstrafe aufgebrummt bekommen hat oder erst nach diesen ganzen Sachen. 100 %ig weiß ich es leider nicht. Naja trotzalledem sozialstunden nicht gemacht, Strafe nicht gezahlt. Neues verfahren. 2 Jahre auf Bewährung!!! Bewährungsauflagen waren -> einen festen unbefristeten Job, hat er. Einen eigenen festen Wohnsitz, hat er. Und regelmäßig bei der Bewährungshelferin erscheinen, negativ! Zu der guten Dame ist er nicht regelmäßig gegangen. Bis er in mein leben trat, ich nach und nach davon erfuhr und ihm in den Allerwertesten getreten habe und ihm die Augen geöffnet hab. Donnerstag der Anruf von ihm... Ich sitzt im Amtsgericht und warte bis ich abgeholt werde, ich muss in U-Haft. Ich habe keine Ahnung wieso, weshalb und warum. Niemand gibt mir Auskunft, ich habe keine Möglichkeit kurz mit ihm zu reden, nichts! Mein besuchstermin ist leider auch erst am Donnerstag nächste Woche. Ich denke er er seinen termin bei der Bewährungshelferin wieder verpasst (denn er meint er hätte Donnerstag im 14:30 Uhr den Termin gehabt, ich meine aber am Dienstag) und wurde geholt. Was ist nun? Bleibt er drin? Muss er die zwei Jahre nun absitzen plus Strafe vom Haftrichter? Diese Ungewissheit plagt mich einfach sehr :( Ich hoffe ihr könnt mir trotz der wenigen aktuellen Infos helfen. Danke im voraus!

Recht, Haftung
Baufällige Außentreppe, einziger Zugang zum Haus und Garten - Vermieter tut nichts!

Hallihallo, ich habe folgendes Problem und weiß nicht, wie ich mit meinem Vermieter möglichst unstrittig klarkommen soll:

Vor ziemlich genau 5 Jahren (Dez. 2007) haben wir ein kleines Häuschen mit Garten angemietet. Auch damals schon waren dem Vermieter diverse Mängel und Reparaturen bekannt. Unter anderem auch die Außentreppe, die damals schon "nicht schön" war. Doch in den letzten Jahren wurde diese Treppe immer maroder und seit 2009 "will" der Vermieter diese Treppe reparieren. Doch er vertröstet nur mit vagen Ausreden. Mal hilft ihm sein Bruder, dann wieder kommt ein ihm bekannter Maurer, dann ist wieder sein Auto kaputt, um das er sich kümmern muß, dann wieder ist er in Urlaub ... usw .....

Mittlerweile ist die Treppe mehr als baufällig. Sie ist der einzige Zugang zum Haus. Die Klingel ist "oben" neben der Gartentüre und der Briefkasten ist auch über diese Treppe zu benutzen.

Meine Frage ist: Kann ich die Miete kürzen, wenn ja um wieviel (geschätzte) %? Kann ich selbst einen Maurer mit der Treppensanierung auf Vermieterkosten beauftragen? Wer haftet, wenn die Treppe abstürzt und sich jemand verletzt?

Schriftliches ging noch nicht hin und her, nur mündliches und telefonisches, allerdings vor Zeugen.

Vielleicht hat jemand Antworten auf meine Fragen und einen guten Tipp, wie ich meinen Vermieter, möglichst streitlos, in die Gänge bekommen kann?

Vielen Dank!

PS: Es ist noch mehr im argen, aber die baufällige Treppe ist nun zwecks der Witterung schon mehr als eilig.

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Wohnung, Recht, Mietminderung, Vermieter, Reparatur, Haftung
Beim Umzug bestohlen worden - was tun?

Hallo, ich bin jetzt am Wochenende umgezogen und habe leider eine sehr unangenehme Erfahrung machen müssen : die Freunde/Bekannte, die mir geholfen haben Dinge einzupacken und zu transportieren, haben entweder - die verschwundenen Sachen "versehentlich" in den Müll gepackt und entsorgt (unwahrscheinlich) oder - die Sachen für sich behalten ohne mir was zu sagen

Es handelt sich um teure Bildbearbeitungssoftware, einige DVD-Serienpakete und Edelaccessoires einer Designermarke im Gesamtwert von ca. 1000 Euro !

Es gab (rückblickend analysiert) einige Momente, die in mir nun den deutlichen Eindruck erwecken, dass hier Diebstahl in Frage kommt und nicht einfach nur Dusselei (was mir den Schaden ja auch nicht wiedergutmacht)....schließlich sind nur Sachen weggekommen, die sich ziemlich gut weiterverkaufen lassen.

Die Sache tut mir unheimlich weh, weil es Leute sind, die ich jahrelang für zuverlässig und auch ehrlich hielt.....und sie wollen natürlich davon nichts wissen und zucken mit den Achseln, wenn ich die Sache zur Sprache bringe.

Meine Frage nun : Wie funktioniert eine Anzeige gegen "unbekannt" bei der Polizei in Diebstahlangelegenheiten ? Ich weiß natürlich welche 4 Personen neben mir anwesend waren, aber ich habe eben nicht gesehen, wer von ihnen die besagten Regale ausgeräumt hat (ich hatte selbst genügend Dinge um die Ohren und habe natürlich keine Aufsicht geführt).

Wenn jemand eine ähnliche Erfahrung gemacht hat und mir mit einem Rat weiterhelfen kann würde ich mich sehr freuen. Ich bin total ratlos, weil mir sowas mieses noch nie passiert ist. Die Vertrauensbasis ist natürlich komplett dahin und ich möchte die Leute nie wiedersehen. Durchgehen lassen mag ich diesen "Vorfall" aber auch nicht einfach, es ist mir schließlich ein enormer Schaden entstanden (für mich sind 1000 Euro nicht einfach nur peanuts).

Danke für Eure (sachdienlichen) Hinweise zum Thema.

Schadensersatz, Umzug, Diebstahl, Haftung, Verlust
Schäden bei Hochzeitsfeier, Wer haftet? Lokal oder Austragender? Windschaden?

Hallo,

unsere Hochzeitsfeier hat in einem Eventlokal stattgefunden, dass im 4. Stock neben einem Autohaus angesiedelt ist. Von der Dachterasse sind leider 2 große Stehkerzen (ca. 30cm hoch, ca. 3kg) gefallen und haben das Glasdach des Autohauses zerstört.

Niemand weiß natürlich wie das passiert ist oder wer das war.

Ist die Location nicht für solche Fälle versichert?

Nach Begutachtung des Schadens, gehe ich eher davon aus, dass die Kerzen nicht geworfen wurden, sondern unachtsam auf dem Balkongeländer abgestellt. In der Nacht gab es einen heftigen Sturm, der diese dann vollends auf das Vordach vor dem Balkon geworfen hat (das geht nochmal ca. 1m raus) von dem aus sie dann langsam bis zum Rand gerollt und senkrecht nach unten gefallen sind. Das ist die einzige logische Erklärung, wieso die Schäden nach 3-4m Falltiefe nur 10cm von der Wand entfernt sind. Hätte jemand die Kerzen geworfen, so hätten sie viel weiter entfernt einschlagen müssen.

Soviel zur phsikalischen Theorie, doch leider sieht das der Besitzer nicht so. Mit logischen Argumenten konnte ich ihn heute nicht konfrontieren. Er beharrt darauf, dass die Kerzen zu Beginn der Feier nicht auf dem Geläner gestanden sind und somit wir schuld sind.

Wer haftet in diesem Fall? Der Betreiber des Lokales oder der Festaustragende? Wird das seine Versicherung zahlen? Ist das eine Art "Windschaden"?

mfg sf

Hochzeit, Versicherung, Gastronomie, Haftpflicht, Haftpflichtversicherung, Haftung
Instandhaltung eines Privatweges wenn ich Zugangsrecht habe.

Hallo, um zu meinem Grundstück (Haus) zu gelangen muss ich mit dem PKW über einen Privatweg fahren. Im Kaufvertrag meines Hauses wurde damals (1981) Zugangsrecht vereinbart. Dem Besitzer des Weges musste ich, im Gegensatz zu den anderen drei Anwohnern, deshalb auch noch nie Wegegeld bezahlen.

Nun wird der Zustand der Straße immer schlechter und die anderen Anwohnen haben ihre Zahlungen eingestellt, weil sich der Besitzer weigert, die Straße instand zu setzen. Direkt vor meinem Haus ist die Asphaltdecke schon an mehreren Stellen eingebrochen, es entstanden dadurch mittlerweile Löcher mit bis zu einem Meter Durchmesser. Es ist nicht mehr möglich, alle Löcher zu umfahren. Der Besitzer lässt uns Anwohner auch selbst keine Ausbesserungen an der Straße vornehmen, obwohl wir diese bezahlen würden. Er möchte uns jedoch, zu einem völlig überteuerten Preis, die Straße verkaufen, natürlich ohne diese zuerst zu sanieren.

Was können wir tun ohne gleich einen Anwalt einzuschalten, welche Rechte haben wir? Kann der Besitzer haftbar gemacht werden, wenn an unseren Fahrzeugen ein Schaden aufgrund des Straßenzustandes entsteht? An der Straße hat er ein Schild angebracht: "Privatgrundstück, Befahren auf eigene Gefahr." Der Müllabfuhr hat er den Zugang bereits untersagt. Wie ist es, wenn ein Rettungswagen oder die Feuerwehr die Straße befahren muss? Danke!

Recht, Haftung, Wegerecht
Rohrbruch - Welche Versicherung haftet

Hallo zusammen,

folgende Problematik liegt vor, zunächst erst mal kurz meine Geschichte:

Vor 1,5 Jahren habe ich ein Haus gekauft. Letzte Woche habe ich mit Hilfe einer Kamera festgestellt, dass unter der Garage mehrere Brüche im Abwasserrohr sind. Auf die Idee mit der Kamere bin ich gekommen, da auf einmal in einer der Garagen (Doppelgarage) der Boden weggebrochen ist. Sieht für mich sehr nach unterspült aus. Das Hauptabwasserrohr läuft vom Haus aus unter der Garage entlang zum Kanal, die Garage ist etwa 1,5 m vom Haus entfernt, nur ein schmaler gang trennt Haus und Garage. Ich hoffe ich habe alle nötigen Infos gebracht. Wenn nicht, bitte einfach nachfragen.

Jetzt meine Frage(n):

  1. Ich habe im Internet nachgeforscht. Ich gehe davon aus, dass die Garage auf jeden Fall mit zur Wohngebäudeversichrung zählt. Ist das korrekt?

  2. Auch habe ich herausgefunden, dass die Versicherung ausschließlich nur Brüche von Rohren abdeckt, keine losen Verbindungen oder Wurzeleinwüchse etc. Ist das auch korrekt.

  3. die eigentliche Hauptfrage ist: Ich meine mal gelernt zu haben, dass jetzt noch die Versicherung des Vorbesitzers zahlen müsste (bis zu 5 Jahre), da der Schaden schon vor mehreren Jahren entstanden ist, also weit bevor ich das Haus gekauft habe, selbst wenn die Gewährleistung von Sachmängeln durch den Vorbesitzer im Kaufvertrag ausgeschlossen wurde. Davon gehe ich einfach mal aus, da so eine Unterspülung ja nicht von heute auf morgen entsteht.

Ich kann mich auch irren und lasse mich gerne belehren. Ist am Ende doch meine Versicherung zuständig, da der Schaden erst vor eine Woche entdeckt wurde?

Kann mir irgendjemand sagen, ob ich irgendwie die Chance habe den Schaden erstattet zu bekommen? Mit arglister Täuschung oder so brauche ich wohl garnicht anzufangen, wie sollte der Vorbesitzer das Wissen. Ich will das in diesem Fall auch Niemanden unterstellen.

Vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

KnutKnutsen5559

Wohngebäudeversicherung, Haftung, Hauskauf, Rohrbruch, Wasserschaden
dhl express verspätete zustellung

Habe am Samstag, 04.02.2012, 10:00 Uhr, in München einen Brief aufgegeben per DHL Express zum Versand nach Frankfurt, Übergabe vor 9:00 Uhr am Montag, 06.02.2012. Bezahlte EUR 34,85 mit dem Versprechen, daß es in Ordnung ginge. Der Brief enthielt eine Terminsache. Am Montag erhielt ich vom Empfänger (eine Onlinebank) um 13 Uhr einen Anruf, daß der Brief erst um 11.45 in den Briefkasten der Bank eingeworfen wurde. Also zu spät für mich und meine Ansprüche. Meine Ansprüche, die ich im Rahmen eines Gerichtsverfahrens einbringen konnte, waren verwirkt. 3 Jahre Arbeit umsonst. In der Poststelle in München bekam ich ein Kärtchen mit einer Telefonnummer, die ich anrufen sollte. Dort meinte man, ich solle doch froh sein, daß der Brief überhaupt angekommen ist. Es gäbe schlimmere Fälle, in denen die Briefe nicht ankommen. Und wie diese Bank außerdem ein Dokument von mir verlangen könne innerhalb einer solch knappen Zeit. Außerdem stünde im System von DHL, daß die Bank bei Ankunft des Kuriers um 8.50 h geschlossen war. Die Bank bestätigte, daß ab 6 Uhr in der Früh jemand im Büro ist und auf Klingeln öffnet. Es sei eine glatte Lüge von Seiten des Kuriers. Habe dieses wiederum DHL mitgeteilt. Heute - nach Rücksprache DHL beim Kurier -die telefonische Nachricht von DHL, daß der Kurier um 8:39 den Brief angenommen hat und es nie im Leben vor 9:00 Uhr geschafft hätte, ihn abzugeben. In diesen Fällen schreibt das DHL-System automatisch den Eintrag, daß um 8:50 die Bank noch geschlossen hatte. - In meinen Augen geplanter, programmierter Betrug. - Der Brief wurde dann um 11:45 in den Briefkasten eingeworfen. Eine Verpflichtung, den Brief in die Hand zu übergeben, bestünde nicht. Mein einziger Anspruch sei die Rückgabe des gezahlten Portos. Ich bin fassungslos. Hat jemand Erfahrung mit solchen Fällen?

Recht, Haftung, DHL Express

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