Sehr geeehrte Damen und Herren,

es handelt sich um einen höchst aktuellen Fall. Die Verwaltung möchte Kontounterlagen und andere Akten vernichten die älter als 10 Jahre sind - dies soll bei der nächsten Eigentümerversammlung am 5.7.13 beschlossen werden. Es bestehen erhebliche Mängel an einigen Gemeinschaftsanlagen und der Eindruck, dass surch die Hausverwaltung einige wichtige Maßnahmen verschleppt bzw. unsachgemäß behandelt worden sind u. U. kommt es zu einem Verwalterwechsel in den nächsten beiden Jahren. Daher folgende Fragen: Für welche Schäden haftet eine Hausverwaltung? und gibt es eine Verjährung? bzw. was verjährt wann? Kann ich als Eigentümerin die Unterlagen einfordern und bei mir lagern wenn die Mehrheit der WEG die Vernichtung beschließen sollte? brauche ich dazu die Zustimmung der WEG?

Ich möchte, dass transparent nachvollziehbar bleibt welche Maßnahmen unternommen wurden

Da es sich um einen aktuellen Fall handelt bitte ich Sie darum mir möglichst schnell zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen