Hallo,

kann mir jemand sagen, ob ein Angestellter einer GmbH (oder auch GmbH & Co. KG oder Ltd.) in folgenden Fällen bei Insolvenzverschleppung haftet?

  • Angestellter, der die Buchhaltung machte (mit Kontovollmacht) und über die Finanzlage Bescheid wusste, den GF auf die Insolvenzreife mehrfach hingewiesen hat, dieser jedoch keinen Insolvenzantrag stellte?

  • Leitender Angestellter, der den Geschäftsführer mehrfach über die Insolvenzreife informiert hat. Dennoch stellte der Geschäftsführer (und alleiniger Gesellschafter) keinen Insolvenzantrag.

Wie verhält es sich, wenn der Geschäftsführer trotz Kenntnis der Insolvenzreife des Unternehmens keinen Insolvenzantrag stellt und den Mitarbeiter, der ihn mehrfach darauf hingewiesen hat dennoch zur Weiterarbeit (Bestellungen, Zahlungen etc) auffordert.

Macht sich der Angestellte hier ebenfalls mit der Insolvenzverschleppung strafbar? Haftet er möglicherweise auch mit?

Oder ist in dem Fall allein der Geschäftsführer/Gesellschafter haftbar und strafrechtlich verantwortlich, der die Anmeldung der Insolvenz absichtlich verschleppte?

Danke für eure Antworten!