Guten Morgen, wenn zwischen Architekt und Bauherren ein Vertrag über alle Leistungsphasen abgeschlossen wurde und der Bauherr (nicht der Architekt!) ohne Baugenehmigung mit dem Bau beginnt, ist der Architekt dann trotzdem für etwaige Schäden am Bau oder an Personen haftbar zu machen, wenn er die Bauleitung ablehnt und den Vertrag kündigt?

ist der Architekt standesrechtlich oder versicherungsrechtlich verpflichtet die Behörde über den unzulässigen Baubeginn zu unterrichten?

Besten Dank im Voraus