Ich bin Eigentümer einer Wohnung mit einer großen (langen) Dachterrassen. An dieser Terrasse habe ich ein eingetragenes Sondernutzungsrecht, das dadurch beschränkt wird dass ein Fluchtweg über die Terrasse verläuft. Im Brandfall sollen beide Gebäudeteile über die Terrasse verlassen werden können. Beide Gebäudeteile haben jeweils einen Aufzug. Wenn nun der Aufzug im anderen Gebäudesteil defekt ist, benutzt meine gehbehinderte Nachbarin den Fluchtweg als "Umleitung" zum anderen funktionierenden Aufzug. Das passiert dann bis zu 5 mal am Tag und meine Kinder bzw. meine Frau werden wenn sie sich auf der Terrasse aufhalten regelmäßig angepöbelt, weil sie sich dort im Weg sind. Da sie uns noch nie um Erlaubnis gefragt hat, ob sie die Terrasse benutzen darf, nervt mich das gewaltig und ich erwäge ein Betretungsverbot bzw. eine Anzeige wg. Hausfriedensbruch. (Wohlgemerkt NICHT im Brandfall ;.).

  1. Kann ich die "Besuche" meiner Nachbarin unterbinden bzw. kann ich sie zwingen vor Betreten der Terrasse um Erlaubnis zu bitten?

  2. Wie ist die Haftungssituation, wenn sie auf meiner Terrasse z.B. über Spielsachen stolpert?