Ein Bekannter arbeitet im Kindergarten. Er nimmt regelmäßig auf seinem Arbeitsweg unsere Tochter in seinem Privatwagen mit, die in den selben Kindergarten geht. Wir fragen uns nun, was das für Konsequenzen im Haftungs- oder Unfall-Fall hat. Normalerweise holt er unsere Tochter bei uns ab (2 Häuser weiter), aber wir könnten sie natürlich auch zu ihm bringen, wenn das einen Unterschied macht. Der entsprechende Wikipedia-Artikel (Suche nach "Fahrgemeinschaft Haftung", erster Treffer) scheint nicht ausreichend belegt zu sein, das erwähnte Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__8.html lässt für mich erhebliche Interpretationsspielräume bzw. scheint mir widersprüchlich zum Wikipedia-Artikel zu sein.
Meine Fragen daher:
- Ändert sich der Versicherungsschutz (Arbeitsweg) unseres Bekannten in irgendeiner Weise?
- Welche besonderen Risiken trägt er durch die Mitnahme?
- Welche Haftungsausschlüsse sollte man sinnvollerweise in unserem Fall vereinbaren, damit die Mitnahme für unseren Bekannten im Ernstfall nicht zu einem Problem wird?
Ich hoffe, hier Rat von fachkundigen Experten zu erhalten. Bitte keine Spekulationen.
Viele Grüße,
juppu