Wer haftet bei Verlust aus einer Rücksendung (Privat)?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir bei meiner Angelegenheit helfen. Ich habe hierzu leider keine vergleichbare Frage gefunden.

Folgender Fall: Verkäufer (V) verkauft über ebay Ware und versendet diese nach Zahlungseingang. Als diese beim Käufer (K) eingetroffen ist, behauptet dieser, dass die Ware beschädigt ist und Zubehör fehlt und bittet daher um sofortige Rücknahme. Da V dies nicht eindeutig ausschließen kann, wurde der Rücknahme zugestimmt und ein kostenloses Rücksendelabel (versichert bis 500€) von DHL zur Verfügung gestellt. K hat die Ware laut Sendungsverfolgung anschließend bei der Post abgegeben. Als die Ware bei V angekommen ist, musste dieser feststellen, dass das Paket leer ist und dieses nur notdürftig zugeklebt war. Noch am gleichen Tag hat V über mehrere Wege versucht, Kontakt zu K aufzunehmen, um die Sache klären zu können. K hat sich auch nach längerer Zeit hin nicht zurückgemeldet. Die Frist um den Verlust bei DHL zu melden, ist nun bereits erloschen. Anschließend wurde von V ebay eingeschaltet und zudem Anzeige bei der Polizei erstattet. ebay hat daraufhin zu Gunsten von V entschieden. K hat nun jedoch den Anwalt eingeschaltet und fordert eine Rückerstattung ein, da das Paket nachweislich bei der Post abgegeben wurde. V kann jedoch nachweislich durch einen Zeugen belegen, dass das Paket leer angekommen ist.

Anmerkung: V hat eine Abstellerlaubnis bei DHL. Das Paket wurde jedoch nicht am vereinbarten Ort (Garage) sondern vor der Haustür abgestellt. Nichts destotrotz war das Paket nicht zugänglich für die Öffentlichkeit und kann hier auch nicht gesohlen worden sein.

Es geht um einen Streitwert von über 600€

Wer haftet in diesem Fall? Bitte beachten, dass der Verkäufer KEIN Gewerbe hat und privat gehandelt wurde.

Vorab vielen Dank für eure Unterstützung.

Schöne Grüße

Versand, eBay, Rechte, Haftung
Wer haftet, wenn ein fremdes Kind in den Teich fällt?

Hallo,

wir haben hier ein großes Problem. Mein Mann und ich habe seit 2 Jahren einen Teich in unserem Garten.

Im Dezember 2016 ist eine neue Familie mit 3 Kindern in unsere Straße eingezogen. Die Familie hat eine 4jährige Tochter u diese hört nicht u ist absolut frech. Sie betritt ohne Erlaubnis u trotz mehrerer Verbote von der Mutter das Grundstück meiner Nachbarin um dort zu spielen. Auch meine Nachbarin hat ihr schon gesagt, dass das nicht geht.

Jetzt kommen wir mal zum eigentlichen Problem. Als unser Haus gebaut wurde, wurde eine Hecke gezogen, aber an einer Stellen wurde bewusst der Garten offen gelassen, so dass man direkt von der Auffahrt in den Garten gehen kann. Es wurde vom damaligen Eigentümer auch nie ein Tor gesetzt. Wir haben das Haus 2015 gekauft u haben bislang auch kein Tor gesetzt, so dass man nach wie vor in den Garten gehen kann.

Ich muss und möchte wissen wie die rechtliche Lage ist, wenn die 4jährige Tochter meiner Nachbarin unser Grundstück ohne unsere Erlaubnis betritt u in den Teich fällt. Natürlich muss die Mutter auch die Aufsichtspflicht gewährleisten u tut dies in diesem Fall nicht, aber haften wir dann zum Teil, haften wir ganz oder haften wir gar nicht???

Wir wollten erst im nächsten Jahr ein Tor an die Stelle setzen, weil wir selber eine kleine Tochter haben und wollten das Grundstück dann so absichern, dass sie nicht aus dem Garten kann.

...Und bitte kommt mir jetzt nicht mit Moral. Wenn so etwas passieren sollte, ist dass das Schlimmste was passieren kann u ich muss daher wissen wie die Rechtssprechung ist. Ich habe im Internet verschiedene Sachen dazu gefunden.

...Ohne dass es jetzt böse gemeint ist, kann es irgendwo nicht richtig sein, dass wir ggf haften müssen, da wir keine Erlaubnis gegeben haben und die Mutter ihrer Aufsichtspflicht nicht nachkommt.

Ach ja und meine Nachbarin hat inzwischen ein Tor. Das Mädchen aus der Nachbarschaft klettert da rüber.

Viele Grüße

Haus, Kinder, Unfall, Sicherheit, Versicherung, Recht, Gebäude, Haftung, Nachbarschaft, Versicherungsrecht
Schlüsselverlust Azubi, Haftung?

Hallo!

Ich habe letztens meine Ausbildung gekündigt und Mitte nächster Woche ist mein letzter Arbeitstag. Das Problem ist, dass ich vor Kurzem den Schlüssel verloren habe, der bei uns in jede Tür passt. Dabei hatte ich ihn fest an meinem Schlüsselbund und es ist auch kein anderer meiner Schlüssel weg, nur der. Außerdem habe ich auch noch nie einen einzelnen Schlüssel verloren und habe den Bund auch nicht verliehen oder irgendwo liegen lassen ... Habe es sofort einer Kollegin gesagt, weil es mir erst bei der Arbeit aufgefallen ist, die meinte, dass ich erst mal suchen soll. Habe ich. Der Schlüssel ist nicht aufgetaucht. Also habe ich der Sekretärin meiner Vorgesetzten davon erzählt, die mir auch nur gesagt hat, dass ich noch mal suchen soll. Habe ich. Schlüssel immer noch weg. Darum bin ich dann direkt zu meiner Chefin gegangen, die von dem ganzen Dilemma bereits wusste. Sie hat bloß gesagt, ich hätte bis zu meinem letzten Arbeitstag noch Zeit, den Schlüssel zu suchen, sonst hätte ich ein großes Problem.

Natürlich habe ich das schon wie wild gegoogelt und allerlei Erklärungen gefunden. Ob die Haftpflichtversicherung das übernimmt, ob es sich um grobe Fahrlässigkeit handelt, dass ich das auf jeden Fall bezahlen muss, oder nur wenn man den Schlüssel unserem Betrieb zuordnen kann, oder weil ich Azubi bin, hat der Arbeitgeber das zu tragen, keine Ahnung, ich bin wirklich am Verzweifeln!

Hat vielleicht jemand Ahnung oder auch schon mal so was gehabt?

Ausbildung, Haftung
Hallo, mein mypaysafecard Konto wurde gesperrt?

Der Ablauf meines Paysafecard Kontos:

Immer wieder bekommt Person A von dritten Codes zugesendet, da diese Person A Geld von diesen dritten bekommt, welche es ihr schuldeten. Es handelt sich oftmals um kleinere 10 - 25€ Beträge.

Nun wurde das my paysafecard Konto von Person A gesperrt.

"Wir verweisen diesbezüglich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für my paysafecard (insbesondere auf Pkt 11), wonach wir berechtigt sind, das my paysafecard Konto zu sperren, sofern der Verdacht eines Betruges oder Missbrauches (nicht autorisierte oder missbräuchliche Verwendung des Kontos) oder sonstige Sicherheitsbedenken bestehen."

"In Ihrem Fall besteht der Verdacht, dass die verwendeten paysafecard PINs nicht von Ihnen persönlich von offiziellen Verkaufsstellen bezogen wurden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass das Anbieten von paysafecard als Zahlungsmittel auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung mit einem Unternehmen der paysafecard Gruppe oder mit einem hierzu ermächtigen paysafecard Akzeptanzunternehmen bedarf. Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist dies strengstens untersagt."

Hat Person A nach diesen Aussagen mit dem paysafecard Support Team noch eine Möglichkeit auf die Entsperrung des Kontos?

Soll Person A zugeben, dass sie mehrere Codes von dritten bekommen hat? (Wenn Ja welche folgen hätte das? Hat paysafecard die Möglichkeit so etwas anzuzeigen? Wenn ja, welche Konsequenzen resultieren daraus?)

Oder soll Person A weiterhin darauf beharren, dass sie keine Codes von dritten bekommen hat? Dass sie immer mal wieder kleinere Reisetrips gemacht hat und so an verschiedenen Orten paysafecards gekauft hat. Aber aufgrund der Dauer nicht mehr alle Orte weiß an denen diese Codes gekauft wurden.

Ich bitte um eure Hilfe, beziehungsweise Informationen.

Wie soll ich taktisch am klügsten Vorgehen?

Vielen Dank schonmal im Voraus. Ich freue mich auf eure Antworten!

Haftung, Konto, paysafecard, Strafe
Wer Haftet bei einer Überführungsfahrt vom Händler zum Käufer?

Folgende Situation:

Ich habe ein Fahrzeug gekauft für einen sehr SEHR hohen Wert, das Fahrzeug wurde vom Händler zu mir überführt. Als er ankam sagte er ihm sei was passiert und zeigte zur Scheibe. STEINSCHLAG!! Ich sagte Ihm das es ja nicht schlimm sei und sowas passieren kann allerdings sollte diese Scheibe ausgetauscht werden und das ganze sicherlich nicht auf meine Kosten. Denn ich habe das Fahrzeug ja nicht mit einen bestehenden Steinschlag gekauft.

Das Auto wurde also wieder abgeholt und ins Werk gebracht wo der Jahreswagen eine neue Scheibe inklusive Kamera gewechselt wurde. Ich bekam einen Anruf und wurde nach meiner Versicherungsnummer gefragt. Das ganze hat mich dann leicht sauer gemacht. Der Verkäufer der bei mir angerufen hat war ebenfalls auch der Fahrzeugüberführer.

Ich sagte ihm das ich es nicht Einsehe für so was meine Versicherung zahlen zu lassen. Meine Wenigkeit war zu diesem Zeitpunkt des Schadensereigniss weder Besitzer noch Fahrer oder sonstiges.

Dies gab eine Diskussion und mir wurde ein Zettel vor die Nase gelegt und gesagt das ich hier unterschreiben müsse weil es mein Fahrzeug ist. Dort stand drin das meine Versicherung für den Schaden aufkommen soll und ich der Auftraggeber bin.

Das machte mich noch mehr sauer und verweigerte diese Unterlagen zu unterschreiben.

Ich finde das geht gar nicht!!!! Da ich absolut nicht einverstanden war fragte ich den Verkäufer ob im bewusst sei das dieses vorhaben eigentlich Versicherungsbetrug ist und ich mich nicht verarschen lasse.

Die Scheibe wurde ersetzt, das Fahrzeug ist wieder bei mir. Trotzdem wird darauf gedrängt das ich den schaden meiner Versicherung melden müsse.

Hat dieser Verkäufer recht oder nicht ?? da ich momentan absolut nicht schlafen kann wäre ich froh über eine informative Antwort. Meinen Versicherungsberater erreiche ich leider diese Woche nicht mehr.

Danke für eure Hilfe

Haftung, PKW, Überführung
Ausfallhonorar lt. Psychotherapievertrag - wie seht es aus?

Diese Frage betrifft nicht mich, möchte ich aber dieser Person gerne helfen. Es geht um die Themen Ausfallhonorar und Psychotherapievertrag.

Die Person hat sich intensiv nach einem Psychotherapeut gesucht. Heutzutage ist es leider oft schwierig ohne erhebliche Wartezeit einen zu finden. Bei der Person hat es auch monaten lang gedauert.

Der Therapeut wäre der Person geeignet. Die probatorische und dann die erste "echte" Sitzungen verliefen positiv.

Da gibt es jedoch einen Punkt, wo sie sich nicht einigen konnten...

Der Psychotherapeut will in ihrem Psychotherapievertrag eine Klausel mit folgendem Wortlaut vereinbaren: "Ich arbeite in einem Bestellsystem, d.h. dass ich für Sie die vorher abgesprochene Therapiestunde reserviere. Da die Krankenkasse nur durchgeführte Stunden bezahlt, ist es notwendig, dass Sie die vereinbarten Termine einhalten. Sollten Sie einmal verhindert sein, so bitte ich Sie, dies so früh wie möglich mitzuteilen. Bei Absagen bis spätestens 48 Stunden vor dem Termin entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten muss der nicht wahrgenommene Termin, unabhängig von Gründen, auch Krankheit/Unfall/Verkehrsstau, privat berechnet werden. Mein Honorar beträgt in diesem Fall 80,00 €."

Ohne den Psychotherapievertrag nimmt der Psychotherapeut die Person als Patient nicht an! Auch interessant ist, als sie beim Psychotherapeut argumentiert hat dass ein Unfall, Busausfall usw vorkommen kann; bekam sie als Antwort "dann kann man vom Busunternehmen erstatten lassen". So viel ich weiß, haftet für Verspätungen/Ausfälle kein Verkehrsunternehmen.

Meine Fragen sind:

  • Wie sieht es rechtlich aus? Darf der Psychotherapeut einen solchen Vertrag ausmachen?
  • Muss die Person (Patient) ohne Rücksicht auf sein Verschulden den Ausfallhonorar wirklich selbst tragen?
  • Oder kann es sein, dass einige Vertragsklauseln (wie z.B. die Bezeichnung "unabhängig von Gründen") unwirksam sind? Falls ja, dann wegen welchem Gesetz?
  • Wie könnte die Person (Patient) auf der sicheren Seite sein? (sprich: verliert die Therapiemöglichkeit nicht aber auch keine Risiko annehmen muss)

Bitte um Euren Ratschläge, insbesondere die Gesetzgebungen die hier nützlich wären.

Therapie, Unfall, Rechte, Gesetz, Vertrag, Psychologie, Haftung
Selbstgebaute Lampe verkaufen?

Hallo zusammen, ich habe vor einiger Zeit Spaß daran gefunden, Lampen zu bauen. Bisher nur für den Eigengebrauch. So stehen in meiner Wohnung mittlerweile mehrere selbstgebaute Lampen herum. Ich gehe hierbei sehr gewissenhaft vor und frage lieber einmal zuviel als einmal zu wenig nach, ob ich alles korrekt gemacht habe. Zudem bin ich - damals motiviert durch meinen Großvater - schon mein Leben lang Hobbyhandwerker. Grundwissen ist daher vorhanden. Erst kürzlich habe ich mich zum ersten mal an das Thema "Rohrlampe" herangewagt und hier auch einige super Tipps zu einer ganz bestimmten Frage erhalten, die ich im Vorfeld noch klären musste. An dieser Stelle nochmal danke an die zahlreichen Helfer.

Ich werde in letzter Zeit nun des Öfteren von Freunden und Bekannten angesprochen, warum ich mir nicht etwas nebenbei verdiene, indem ich mir ein Kleingewerbe anmelde und nebenberuflich in kleiner Stückzahl Lampen produziere. Wie ich schon bei ersten Netzrecherchen feststellen musste, ist es in Deutschland aber wohl scheinbar fast unmöglich, als Amateur (bin kein gelernter Elektriker) vollkommen risikolos elektronische Geräte aus Eigenproduktion zu verkaufen, ohne, dass man mit einem Fuß im Gefängnis und / oder in der Privatinsolvenz steht.

Meine Frage lautet dahr wie folgt: Gibt es einen einigermaßen sinnvollen und vorallem finanziell rentablen Weg, diese Idee evtl. doch noch in die Tat umzusetzen?

Drei Ideen hatte ich bereits, ich weiß aber natürlich nicht, ob das realisierbar wäre, bzw.. ob ich es mir hier nicht zu leicht mache:

1) Die Lampen Als "Bausatz" verkaufen. Sprich, das Gehäuse komplett fertig bauen und sämtliche Elektrokomponenten nur zur Selbstmontage beilegen mit dem Hinweis, dass diese nur durch einen Fachmann montiert werden dürfen.

2) Sollte Idee 1 nicht haltbar sein, evtl. komplett auf die Zugabe der Elektrokomponenten verzichten und bewusst nur als "Lampengehäuse" verkaufen? Wäre zwar suboptimal, da es die Nachfrage sicherlich stark reduzieren würde, aber besser als nichts.

3) Jede Lampe einzeln vor Verkauf von einem Elektriker nach VDE prüfen und dies bescheinigen lassen. Die Frage wäre, ob sich dann ggfls. eine Berufs-Haftpflicht-Versicherung auf dieses Szenario einlässt und ob sich das in der Konstallation finanziell noch lohnt. Das könnte man ja aber im Vorfeld prüfen.

Für nützliche Ideen wäre ich sehr dankbar.

verkaufen, Selbständigkeit, Lampe, Elektronik, Elektrik, Elektrotechnik, Haftung, Nebenberuflich
Verkäufer behauptet Paket sei aufgeschnitten angekommen und will meine Adresse?

Hallo Zusammen, ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel angeboten und weil der mögliche Käufer zu weit weg wohnte, haben wir uns auf den Kauf per Versand geeinigt.

Nun beginnt der Kuriose Fall:

Ich versprach dem Käufer das Paket umgehend zur Post zu bringen wenn die ausgemachte Summe mein Konto erreicht. Darauf meinte er zurück : "Es eilt nicht."

Am nächsten Tag war schon die Übweisung da, allerdings aufgerundet. Er war mit dem zuvor genannten Preis sofort einverstanden, ohne zuverhandeln und übwerwies statt der ausgemachten 85€, glatte 100€ ohne dies zu kommentieren.

Ich hatte am Tag zuvor das Paket schon vorbereitet und brauchte nur noch eine Paketmarke aufkleben. Da der Käufer so fix überwiesen hatte und auch noch mehr als verlangt, sah ich es als selbstverständlich, das Paket als versichertes Paket per DHL zu verschicken. Dies tat ich auch noch am selben Tag und schickte ihm den Sendungsverfolgungslink. Beim Paketmarke drucken gab ich Online aber meine E-Mail Adresse an um benachrichtigt zu werden, wenn das Paket am Ziel übergeben ist.

Am Zulieferungstag bekam ich eine Mail von DHL, in der Stand, dass der Kunde leider nicht persönlich anzutreffen war und deshalb das Paket in die Postfiliale XYZ transportiert wird und am nächsten Werktag abzuholen ist. Ungefähr 1-2 Stunden später schrieb mir der Käufer per Kleinanzeigen, dass das Paket da ist, aber aufgeschnitten sei und nichts darin wäre. Erster Gedanke: Wie soll das gehen, wenn DHL mir schreibt, er sei nicht da gewesen?

Nach dem ersten Schock, las ich im Internet etwas kreuz und quer und las im BGB, dass wenn bei einem Kauf der Erfüllungsort an einem anderen Ort ist, dass der Käufer bei einem gewünschten Versand das Risiko selbst trägt bzw. das wenn ich als Käufer das Paket dem Transportunternehmen das Paket übergeben habe, meine Schuldigkeit getan habe und nach BGB meine Vertragspflicht erfüllt habe, da das Paket ja nicht mehr in meiner Verfügungsgewalt ist. Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__447.html

Jedenfalls habe ich ihm ganz sachlich zurückgeschrieben, dass ich das Paket unter Zeugen (meine Freundin) gepackt habe und ordnungsgemäß bei der Post abgegeben habe. Da es ja versichert verschickt wurde, soll er sich bei Beschädigung oder Verlust bitte an die Post wenden. Dabei schickte ich Ihm als Anhang den Einlieferungsbeleg.

Meine Freundin meinte danach, dass das für Sie wie nach ner Masche klingt. Extra etwas mehr überweisen, sagen das es nicht eilt und dann behaupten Paket leer um den Verkäufer abzuzocken.

Na ja jedenfalls habe ich seit einer Woche nichts mehr gehört und gedacht, die Sache hat sich erledigt. Heute bekomme ich per Ebay Kleinanzeigen eine Mail von ihm wo "nur!" drin steht: "Wie lautet ihre Adresse?". Ich hatte beim Markendrucken meine Packstation-Adresse angegeben.

Und jetzt? Ignorieren? Könnte es tatsächlich ein Versuch einer Masche gewesen sein, auf die ich nicht reingefallen bin? Was würdet ihr tun?

Kleinanzeigen, Haftung, Verkauf
Privater Handyverkauf - muss ich für nachträglich eingetretenen Schaden aufkommen?

Guten Morgen Zusammen, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.

Zum Hintergrund: Ich habe Ende Dezember '16 mein "altes" Handy (iPhone 6 Plus, ca. 1 3/4 Jahre alt) privat verkauft, habe mit der Dame vor Ort einen Funktionstest durchgeführt und ließ mir im Kaufvertrag bestätigen, dass sie das Handy kauft wie gesehen und, dass alles funktioniert. Tat es definitiv auch.

Nach ein paar Wochen, meldete sich nicht der Käufer, sondern eine Freundin, die das Handy vom Käufer geschenkt bekam, das Handy sei defekt und sie will eine Lösung von mir. Sie schilderte den Fehler als "Das Handy schaltet sich ab und zu (es geht mehrere Tage am Stück) einfach aus, obwohl noch 20% restlicher Akku vorhanden sind. Da ich damals einfach mit dem Handy abschließen wollte und keinen Ärger haben wollte (es kann ja sein, dass bei einem Handy das knapp 2 Jahre alt ist und 2 Monate nicht benutzt wurde, der Akku nicht mehr in so gutem Zustand ist), machte ich ihr folgendes Angebot: Sie soll zu einem Laden gehen, der das reparieren kann, soll sich dort einen Kostenvoranschlag holen und dann besprechen wir wie es weitergeht (falls die Reparatur zu teuer wäre, hätte ich das Gerät genommen). Sie meldete sich Tags darauf, der Laden habe ihr (ohne Kostenvoranschlag) gesagt, dass es sich definitiv um ein Problem mit dem Akku handelt und, dass sie diesen gerne austauschen lassen würde (80€). Ich sagte zähneknirschend zu und verlangte ihre Kontodaten. Sie forderte aber dann noch 20€ "Unkostenbeitrag" weil sie ja zu dem Laden fahren musste etc. Aus reinen Kulanzgründen zahlte ich auch das und sagte ihr, dass sie mir dann aber bestätigen muss, dass ich von nun an nichts mehr von dem Gerät höre, da mittlerweile auch schon 5 Wochen ins Land gegangen waren (und ich hatte diese Probleme mit dem Gerät nie).

Nach nun mittlerweile fast 8 Wochen meldete sich die Dame nun wieder, sie wäre jetzt im Handyladen gewesen und hat den Akku tauschen lassen. Das habe aber gar nichts gebracht, das Handy geht jetzt gar nicht mehr an. Sie verlangt nun, dass ich das Gerät zurücknehme.

Meine Frage: Hat diese Dame hier rechtlich irgendeine Möglichkeit mich zu belangen? Das Handy funktionierte als ich es verkauft habe, das habe ich schriftlich. Ich bin ihr aus reiner Kulanz (im Nachhinein könnte ich mich dafür ohrfeigen...) wegen der Akku-Geschichte entgegengekommen und soll nun ein Gerät das nicht mehr funktioniert zum ursprünglichen Kaufpreis zurücknehmen? Was würden Sie mir hier raten? Ich will keinen Ärger, aber alles darf man sich doch auch nicht gefallen lassen, oder?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe :)

Handy, Haftung, Privatverkauf
Beschädigung einer Granitplatte durch dritte Person. Weder Versicherung noch Küchentreff will den Schaden beheben. Was tun?

Schönen Guten Tag,

wir haben vor ca. 5 Jahren eine Küche beim Küchentreff gekauft. Bislang waren wir ziemlich zufrieden mit der Küche. Allerdings wurde vor kurzem versucht bei uns einzubrechen und dabei wurde ein Fenster stark beschädigt. Wir haben durch unsere Versichrung eine Firma beauftragt bekommen den Schaden des Fensters zu beheben. Bei der Reparatur mussten die Mitarbeiter auf die Granitplatte steigen, damit sie an das Fenster rankommen. Dadurch entstand ein Riss in der Platte, genau neben der Spüle, weil sie zu zweit auf der Platte standen. Wir haben die Firma damit konfrontiert und sie haben dies an ihre Versicherung weitergeleitet. Es war ein Gutachter der Versicherung da und hat sich die Situation angeschaut. Nach ein paar Wochen bekammen wir ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung, dass die Küche falsch angebaut war und das Küchentreff die kosten dafür tragen muss. Daraufhin haben wir uns mit Küchentreff in Verbindung gesetzt. Ein Mitarbeiter kam dann bei uns vorbei, um sich den Schaden anzuschauen. Er sagte, dass die Küche richtig eingebaut ist und das die Versicherung uns nur abwirgen wolle. Tja, nun bin ich ratlos und weiß nicht so genau was ich machen soll. Die Versicherung sagt, dass Küchetreff schuld sei und Küchentreff sagt, dass die Versicherung uns nur abwirgen will. Was macht man in solchen Situationen, außer zum Anwalt zu gehen?

Haus, Küche, Haftung, Riss
DHL hat ein leeres Zalando-Paket auf meinem Grundstück abgestellt, obwohl keine Abstellgenehmigung vorlag. Wer haftet?

Zalando und DHL verweigern die Haftung für den zufälligen Untergang der Sache und sagen, es bestünde eine Abstellgenehmigung. Zalando fordert von mir als Kunde, dass ich beweisen soll, dass keine Abstellgenehmigung existiert. Ich kann diesen Beweis nicht erbringen, weil DHL mir auf Anfragen zur angeblich erteilten Abstellgenehmigung nicht antwortet. Zalando setzt mich massiv unter Druck - ich bitte deshalb um Ihre Hilfe.

Wie und mit Bezug auf welches Recht oder Ähnliches kann ich DHL wirksam auffordern, mir eine schriftliche Bestätigung bzw. eine Kopie des fiktiven Vertrags zuzusenden, damit ich diese voraussichtlich auch wirklich erhalte?

Bisher erhalte ich keinerlei schriftliche Antwort von DHL, die ich an Zalando weiterleiten kann. Telefonisch wurde mir bestätigt, dass ein Garagenvertrag nicht automatisch für alle Personen im gleichen Haus gilt, sondern immer individuell vereinbart werden muss. Einen Garagenvertrag habe ich definitiv niemals abgeschlossen!

DHL antwortet einfach nicht schriftlich und solange werde ich von Zalando zermürbt, den Schadenersatz zu leisten ohne Ware erhalten zu haben. Was würde passieren, wenn ich versuchen würde, den fiktiven Vertrag zu kündigen? Der Vertrag wäre angeblich von 200x, da habe ich ganz woanders gewohnt. DHL verwechselt mich offensichtlich namentlich.

Könnte alternativ eine eidesstattliche Erklärung gegenüber Zalando helfen?

Schadensersatz, DHL, Haftung, Zalando, Beweislast
Dachwohnung & Frostwächter. Wer haftet Mieter oder Vermieter?

Hallo Zsm,

Wir wohnen in einer Dachwohnung (3. Zimmer). Also Dachgeschoss eines Hauses. Unsere Waschmaschine ist ebenso im Dachgeschoss allerdings im Nebenraum (Nicht bewohnbar nur als Abstellplatz), der von der Vermieterin für uns zur Verfügung gestellt wurde, weil wir keinen Keller haben. Der Vermieter verlangt von mir, dass ich einen Frostwächter besorgen muss, da es im Winter -0° fallen kann. Und von diesem Nebenraum (nicht bewohnbar) verlaufen die Wasserleitungen.

Wenn die Wasserleitungen einfrieren und vereisen, dann wissen alle was passiert. !!!

Ich solle einen Frostwächter besorgen und den an meiner Stromleitung (mit einem Verlängerungskabel vom Bad) anschließen. Es wurde extra Leitung verlegt für meine Waschmaschine. Ich habe mitbekommen, das so ein Frostwächter ganz schön viel Strom frisst. (Stellt euch vor 2-3-4 Wochen lang ist es unter 0° und das Gerät immer im Betrieb)

Die Vermieterin sagt, dass das Dach neu gemacht wurde eigentlich nichts passieren wird aber im Winter mit Schnee etc. ist ganz schön kalt. Und wird bestimmt unter 0° fallen.

Meine Frage ist wer muss für die Kosten aufkommen ? Vermieter oder Mieter ? Im Falle eines Schadens, trotz eines Frostwächters platzen die Leitungen trotzdem, da es zu kalt wie auch immer. Wer haftet für den Schaden ?

Ich habe dort nur meine Waschmaschine (Neu von Siemens 650€) und 2-3 Kartons. Übrigens, als wir eingezogen sind haben wir nichts vertraglich sowas vereinbart.

Vielen Dank schon mal

Mieter, Vermieter, Haftung, Schaden, Dachgeschoss, Dachgeschosswohnung
Gefährliche Situation im Stall - wer haftet?

Hallo liebe Community!

Die Frage ist theoretischer Natur, also in folgender Situation ist zum Glück nichts passiert. Aufkam die Frage bei uns im Stall nach dieser Situation: ich habe mein Jungpferd, 3 Jahre alt, noch nicht angeritten, vor ein paar Tagen aus dem Offenstall geholt und am Putzplatz angebunden. Unser Stall ist übrigens auf einem Privatgrundstück, mit 'Betreten verboten' beschildert. Während dem Putzen hat mich eine Stallkollegin um Hilfe bei ihrem Pferd gebeten. Also habe ich meinen Youngster kurz (maximal zwei Minuten) aus den Augen gelassen, war aber in Hörweite und ich weiß, dass mein Pferd brav und ruhig angebunden steht. Als ich zurückkam, dachte ich, mich trifft der Schlag. Eine fremde Frau hat ihr vielleicht 3 Jahre altes Kind einfach auf den Rücken meines Pferdes gesetzt. Mein Pferd hat zum Glück nichts Blödes gemacht, sondern stand einfach wie erstarrt da und hat sich nicht gerührt. Ich habe das Kind natürlich sofort da runter geholt und die Mutter nicht sehr freundlich gefragt, ob sie ihr Kind unbedingt umbringen will und was sie sich dabei eigentlich denkt.

Mal angenommen, mein Pferd hätte nicht so brav reagiert, und das Kind oder die Mutter wäre dabei irgendwie verletzt worden, schließlich kann keiner wissen, wie ein Pferd beim ersten mal mit Mensch am Rücken reagiert, davon abgesehen kann sich jedes auch sonst noch so braves Pferd einmal schrecken. Wäre ich in irgendeiner Form Schuld gewesen und hätte im Falle des Falles gehaftet? Wirklich anders hätte ich ja nicht reagieren können, außer ich hätte mein Pferd wieder in den Offenstall gestellt oder einer Freundin die Hilfe verweigert.

Ich kann in so einem Fall doch nicht haftbar gemacht werden, oder? Und wie hättet ihr in einer solchen Situation reagiert? Die Frage beschäftigt einige von uns im Stall, da es immer wieder vorkommt, dass sich fremde Menschen bei uns im Stall aufhalten...

Schonmal danke für eure Antworten!

Pferd, Reiten, Haftung
Handwerker stellt Arbeit trotz Abschlagszahlung nicht fertig, was tun?

Hallo,

Ich habe folgendes Probem: Ich habe einem Handwerker über MyHammer einen Auftrag zur Reparatur einer Terasse einer vermieteten Immobilie erteilt. Der erste Bauabschnitt wurde durchgeführt, nachdem die Temperaturen dies erlaubt haben (die Auftragsvergabe erfolgte im März). Die beschädigten Teile der Terasse wurden entfernt und die notwendigen Arbeiten am Unterbau durchgeführt. Der Handwerker informierte mich, dass der zweite (abschließende) Bauabschnitt erst nach ein oder besser zwei Wochen durchgeführt werden sollte. Ich habe dem zugestimmt und ihn gebeten, wieder mit den Mieter einen Termin zu vereinbaren, da sie den Handwerkern ja den Zugang zur Terasse ermöglichen mussten. Nach dem ersten Bauabschnitt erhielt ich eine Rechnung über eine Abschlagszahlung von 500€ (Gesamtkosten ca. 700€), was mir in Anbetracht der Tatsache, dass die restlichen Arbeiten deutlich weniger Zeit in Anspruch nehmen sollten, noch vertretbar erschien; die Rechnung wurde sofort beglichen. Aufgrund schlechten Wetters hat der Fliesenleger zwei Termine abgesagt und sich danach nicht wieder gemeldet. Darüber haben mich die Mieter erst heute informiert, gut 3 Monate nach dem ersten Bauabschnitt.

Wie soll ich in diesem Fall weiter vorgehen? Ich habe bereits mehrfach erfolglos versucht, den Handwerker zu erreichen. Ich kann mir vom aktuellen Zustand der Terasse leider kein Bild machen, aber es wäre zumindest denkbar, dass durch die vom Handwerker verursachte Verzögerung weitere Schäden aufgetreten sind. Könnte ich den Handwerker dafür haftbar machen? Es wurde aufgrund der Wetterabhängigkeit leider keine feste Frist zur Fertigstellung der Arbeiten vereinbart, jedoch hatte er mir zugesichert, die Arbeiten schnellstmöglich zu erledigen, sobald das Wetter es zulassen würde - und zumindest an diese Abrede hat er sich nicht gehalten. Gibt es ohne ausdrücklich vereinbarte Frist, in dem Handwerkeraufträge erledigt werden müssen, oder muss ich jede Verzögerung hinnehmen?Nicht behobene Schäden an einer Terasse sind schließlich auch Grund genug zur Mietminderung, weshalb ich auf die kurzfristige Erledigung eines Auftrags angewiesen bin.

Schonmal im Voraus vielen Dank für die Antworten!

Haftung, Handwerker, Frist
Hausverwaltung stellt sich stur ... und Mieter hat die Arschkarte. Was tun?

Hallo zusammen,

hier noch einmal kurz meine Ausgangssituation:

  • meiner Hausverwaltung ist bei der Erstellung meiner Betriebskostenabrechnung aufgefallen, dass ich einen auffallend geringen Heizverbrauch hatte und vermutete entweder einen Defekt oder eine Manipulation an meinem Wärmemengenzähler
  • anschließend wendete sich meine Hausverwaltung an den zuständigen Energiedienstleister und bat diesen, das Gerät zu überprüfen
  • der Energiedienstleister teilte meiner Hausverwaltung nach durchgeführter Überprüfung mit, dass es sich nicht um einen Defekt sondern stattdessen um eine unkorrekte Montage des Geräts handelt (für die Montage war damals ein Techniker des Energiedienstleisters verantwortlich)
  • da man die Messdaten aufgrund dieser misslungenen Montage für zu ungenau hielt, bat der Energiedienstleister meiner Hausverwaltung an, die Betriebsabrechnung(en) nach der sogenannten Gradtagszahlentabelle bzw. nach Wohn-Quadratmetern zu schätzen
  • diese auf reinen Schätzungen basierende Betriebskostenabrechnung wurde mir nach Fertigstellung vorgelegt, welche ich jedoch offiziell ABGELEHNT habe. Dafür gibt es mehrere Gründe: 1. ich habe aufgrund der geringen Wärmeabgabe meine Heizungen in der Wohnung kaum (besser gesagt, fast nie) in Betrieb gehabt. Stattdessen habe ich mit alternativen Heizmitteln, z. B. einer Wärmewellenheizung, geheizt (weil meiner Rechnung nach kostengünstiger). Zudem kommt, dass ich was Energieverbrauch angeht, sowieso sehr sparsam bin. Dazu kommt, dass diesen Schaden nicht ich sondern ein eigens dafür zuständiger Fachtechniker des Energiedienstleisters verursacht hat.

Somit kam es, dass ich mich sowohl telefonisch als auch per E-Mail beim Energiedienstleister gemeldet hab, um ihn höflich zur Kulanz (eher aber zur Haftung) zu bewegen. Dieser wehrte jedoch ab, mit der Begründung, dass ich als Mieter keine vertragliche Bindung zu ihm hätte. Stattdessen verwies er mich an meine Hausverwaltung, da in diesem Fall nur diese sein direkter Auftraggeber und Vertragspartner sei. Daraufhin bat ich die Hausverwaltung, den Energiedienstleister aufgrund seines bei mir verursachten Schadens zur Haftung zu ziehen. Diese weigert sich jedoch und will von all dem nichts wissen.

Meine Frage ist nun:

Darf sie das überhaupt? Hat meine Hausverwaltung nicht die Aufgabe bzw. Pflicht, die Interessen ihrer Eigentümer und Mieter zu vertreten?

Und was kann ich als Mieter in dieser verfahrenen Situation tun? Immerhin bin ich hier der Geschädigte, der (sofern die Hausverwaltung nichts unternimmt) die Kosten für Fehler anderer Leute tragen soll. Ich weiß nicht, wie es bei Euch ist: Aber wenn ich bei meiner Arbeit Mist baue, dann muss meine Firma (und schließlich auch ich) dafür geradestehen. Ich kann mir daher nicht vorstellen, dass es da bei Technikern von Energiedienstleistern anders sein soll.

Außerdem würde mich interessieren, in welchen Abständen ein Wärmemengenzähler (nach gesetzl. Vorgaben) ausgetauscht werden muss?

Viele Grüße Sympahtic

Montage, Mieter, Recht, Mietrecht, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, Haftung, Hausverwaltung, schätzung, Techniker, Wärmemengenzähler
Haftungsansprüche bei Renovierung in Eigenleistung?

Hallo an alle! Wie sieht es mit den Haftungsansprüchen aus, wenn man in Eigenleistung eine Bad-Sanierung vornimmt? Also gehen wir von folgenden Umstand aus: man erwirbt eine Eigentumswohnung aus den 60er und möchte entsprechende Sanierungen/Renovierungen vornehmen. Es wird im Badezimmer u.a. sämtliche Sanitäranlagen wie Badewanne, Waschbecken, WC, entfernt, die alten Fliesen werden angeklopft, der Heizkörper wir umgesetzt, etc. Sämtliche Rohrleitungen werden nur installiert und man kreiert den Platz für ein neues WC, eine Dusche und ein Waschbecken. Alles wird von einem Bekannten durchgeführt, der dies im Rahmen eines Freundschaftsdienstes tut und daher natürlich auch keine Rechnung ausstellt. Jetzt gibt es z.B. nach Abschluss der Arbeiten 1 oder 2 Jahre später eine Leckage an den Wasserleitungen und es entsteht ein Wasserschaden. Übernimmt die Versicherung den Schaden? Oder will die Versicherung erstmal Rechnungen sehen, um zu prüfen, ob auch alles fachgerecht von einem Klempner gemacht wurde? Hat die Versicherung da das Recht die Schadenregulierung abzuwehren? Es heißt ja oft in der Allgemeinheit, dass man sowas immer lieber "auf Rechnung" machen lassen soll, damit man sich bei Schäden gegenüber der Versicherung quasi absichert. Wie genau verhält es sich denn nun??? Über fundierte Antworten würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank vorab an alle!

Haus, Renovierung, Haftung
Wer haftet für einen fremdverschuldeten Wasserschaden an meinem Laminat?

Guten Tag,

letzten Donnerstag entstand mir ein Wasserschaden durch die Mieterin über mir. Das Rückschlagventil ihres Geschirrspülers war defekt, sodass das Wasser durch meine Küchendecke tropfte. Da ich von der Spätschicht kam und das Ganze schon mehrere Stunden auf mein Laminat getropft sein muss (es war ein großes Rinnsal, welches dank der offenen Wohnküche von der Küche bis unter die Couch gelaufen ist), ist das Laminat an einigen Stellen aufgequollen. Durch den Trocknungsservice wurde mir empfohlen den Schaden meiner Hausratversicherung zu melden. Allerdings will mir nicht so ganz in den Kopf weshalb meine Versicherung für einen Schaden am Laminat aufkommen soll, der durch den Mieter über mir verursacht wurde. Die Zimmerdecke (neu tapezieren und malern) wird wohl von der Gebäudeversicherung übernommen, das Laminat und die dafür anfallenden Umstände (ca. 4 Wochen Auszug aus der Wohnung (Übergangswohnung o. Ä.), Möbelauslagerung (Küche und Wohnzimmer), Material und Arbeitslohn) soll aber meine Hausratversicherung zahlen? Ist dafür nicht die Haftpflichtversicherung der Mieterin über mir zuständig? Da ich so gar keine Erfahrung in derlei Angelegenheiten habe, weiß ich nun nicht wirklich, wie ich mich verhalten soll bzw. an wen ich mich wenden und etwaige Ansprüche geltend machen soll. Am Montag findet ein Temin mit dem Trocknungsservice, dem Maler- und Bodenleger und einem Gutachter statt, bei dem der Schaden noch einmal festgehalten werden soll (unter anderem Aufbohrung des Laminats, um festzustellen, ob sich Feuchtigkeit darunter gesammelt hat). Mich überfordert die Ganze Situation ein wenig.. ich hoffe Sie können ein wenig Licht in mein "Dunkel" bringen.

Vielen Dank im Voraus!

Versicherung, Haftpflichtversicherung, Haftung, Hausratversicherung, Wasserschaden

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