Hallo,

ich hatte vor 2 Tagen einen Unfall bei einer Wohnungsbesichtigung und möchte nun wissen, ob die Eigentümerin/Vermieterin dafür haften muss. Nach Besichtigung der Dachterrasse, bin ich beim Zurückgehen in die Wohnung mit voller Wucht mit dem Kopf an den Türrahmen geknallt. Es gab weder eine Kennzeichnung an der Terrassentür, noch eine Warnung von der Vermieterin und den aktuellen Mietern der Wohnung, dass hier eine erhebliche Gefahr besteht. Erst nach dem Vorfall teilte man mir mit, dass an dieser Stelle besondere Vorsicht geboten sei... danke, da hab ich schon schwarze Sternchen gesehen... Heute Morgen bin ich aufgrund meiner immer noch anhaltenden Kopfschmerzen und Schwindel zum Arzt gegangen. Es wurde ein Schädel-Hirn-Trauma (Gehirnerschütterung) und eine HWS-Kontusion (Schleudertrauma) diagnostiziert. Eine Hirnblutung konnte mittels CT zum Glück ausgeschlossen werden. Vorerst bin ich für heute und morgen arbeitsunfähig geschrieben.

Muss die Vermieterin für diesen Unfall haften? Wenn ja, wie mache ich dies geltend?

Vielen Dank im Voraus!