Fahrkarte ohne Bild = 40 Euro wegen keines gültigen Fahrausweises! in Ordnung?

Hallo liebe Community,

wurde vor ca. 2 Monaten, in Hamburg, in der Bahn kontrolliert. Wie üblich zeigte ich dem Kontrolleur meine Jahres-Abo Karte vor, die kein Foto in ihrer tollen Hülle besitzt (wer weiß warum der Sachbearbeiter, dies bei meiner Karte vergessen hat...).

Dieser machte mich, zu meinen Erstaunen, auf das fehlende Foto aufmerksam und stellte mir 40,- Euro in Rechnung für das fahren ohne gültigen Fahrausweis. Bisher hatte mich so gut wie kein Kontrolleur wegen des fehlenden Fotos angesprochen geschweige denn mir ein Schwarzfahrerticket deswegen ausgestellt. Da sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, habe ich nicht eine Fahrkarte dabei gehabt, für die ich erstens monatlich bezahle und zweitens die auch ohne Foto meinen Namen beinhaltet + Kunden-Nr. mit der man meine Identität prüfen kann?

Auf jedenfall meinte der Kontrolleur, dass ich das Foto nachreichen soll und das sich dann die 40,- Euro erledigt hätten. Leider ist bei mir in letzter Zeit viel passiert, weswegen ich diese relativ unwichtige Sache einfach vergessen habe. Vorgestern habe ich dann einen Brief erhalten, in dem mir zum letzten mal gemahnt wird (zu diesen Zeitpunkt ist nur dieser eine Brief eingegangen, kein weiterer) und das die 40,- Euro zu 77,89 Euro geworden sind. Wird die Rechnung nicht bezahlt wird ein Anwalt eingeschaltet!

Meine Frage an euch, was kann ich jetzt noch tun?! Außer in den sauren Apfel zu beißen und das Geld zu bezahlen, weil ich kein Foto in meinen gültigen Fahrausweis hatte. Ich für meinen Teil finde so eine Summe für ein relativ kleines Vergehen, dass ich es vergessen habe ein Foto nachzureichen, als nicht berechtigt, da der Hochbahn ja auch kein finanzieller Schaden zugefügt wurde.

Oder übersehe ich was? Bitte Hilfe! Danke!

Gültigkeit, Deutsche Bahn, Fahrkarte, Kontrolleur
Miete auf altes Konto des Vermieters überwiesen

Hallo,

habe eine Nachzahlung zu leisten und hatte diese umgehend an meinen Vermieter per Online-Banking überwiesen. Hierzu hatte ich den gespeicherten Kontakt mitsamt den Kontodaten aus dem Onlinebanking verwendet, der aber leider auf das alte Konto ging. Als dann einige Tage später der Anruf kam, dass das Geld immer noch nicht da ist und die 1. Abmahnung geschrieben wird, war ich erstmal verwirrt. Kurze Recherche und Telefonat mit dem Vermieter ergab, dass es auf ein altes Konto ging, dass nicht mehr genutzt wird. Kriege nun eine Abmahnung, muss eine Strafgebühr zahlen laut Vermieter (im vertrag geregelt) und wie ich mein Geld wieder bekomme sei meine Sache. Habe nun bei meinem Bankinstitut angerufen und nachgefragt, wie ich mein Geld wieder bekomme. Schließlich konnte ich über mein Onlinebanking keine Rücküberweisung anfordern und eine Rückbuchung war auch noch nicht erfolgt. Die Überweisung an sich lag aber schon 8 Tage zurück. Die nette Dame am Telefon erzählte mir dann, dass normalerweise bei Auflösung des Kontos das Geld wieder zurücküberwiesen wird, aber da dies nicht der Fall ist, scheint das Geld dort eingegangen zu sein. Oder aber es wäre eine Weiterleitung eingerichtet, dass das Geld vom alten Konto des Kunden an das neue schickt. Mein Vermieter ist ziemlich sauer, aber ist das berechtigt? Das Geld liegt bei ihm, aber auf dem falschen Konto. Das ist ärgerlich, aber der einfachste Weg wäre doch, wenn er sich das Geld von dort auf sein neues überweist, oder? Und was ist mit der Gebühr?

Ich bin überfragt :/

Mit Bitte um Hilfe und Danke im Voraus.

Miete, Gültigkeit

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