Gutschein wie lange wirklich gültig?

3 Antworten

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Die regelmäßige Verjährung von Gutscheinen ist 3 Jahre nach §195 BGB gerechnet vom 31 Dezember des Ausstellungsjahres. Was anderes gilt nur wenn der Gutschein befristet ist. Sollte die Befristung nicht Kundengerecht oder Branchenüblich sein gilt obige Verjährung. Stellt sich nun die Frage ob 1 Jahr beim Tivoli ??? Branchenüblich ist.


Gramax 
Beitragsersteller
 30.11.2011, 16:47

mmhh würde mal auf die schnelle sagen ja .. shit dann muss ich wohl mal in den nächsten 2 wochen versuchen noch für irgendwas karten zu bekommen ;)

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Nein muessen sie nicht. Dies entscheidet der Herausgeber der Gutscheine! Wenn z.B. ein neuer Paechter drauf ist, dann will der nicht die "alten" Gutscheine einloesen muessen. War jetzt nur ein Beispiel. Es gibt auch unbegrenzte....aber es gilt immer was drauf steht.


Mietnormade  30.11.2011, 16:45

Ach gut ich dachte schon es ist das BGB anzuwenden. Da steht was ganz anderes drin.

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Warum müssen Gutscheine unbegrenzt gültig sein? Das stimmt nicht ;)