"Ab in den Urlaub Gutschein" & seine Gültigkeit.

3 Antworten

Grundsätzlich gilt das Datum für die Einlösung. Wann du die Reise antrittst ist irrelevant. Also würde es reichen die Reise bis zum Ende des Jahres zu buchen auch wenn sie erst im Mai nächsten Jahres anfängt.

Grundsätzlich gilt für Wertgutscheine aber das sie mindestens drei Jahre gültig sein müssen. Aber ob man sich jetzt darum mit ab-in-den-urlaub streiten will/muss ist eine andere Sache.

Gruß Christian.

Hallo,

der Gutschein muss bis zur Frist eingelöst sein. Du kannst ihn also für die Anzahlung hernehmen.


StevenBKum 
Beitragsersteller
 17.10.2014, 23:24

Noch ne Frage, gilt auch der Gutschein pro Person? Sprich 1 Reise kostet p.P 450€ -100 = 350€ 2. Person; 450€-100=350

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roboter202  18.10.2014, 01:12
@StevenBKum

Das kannst du ja machen wie du willst aber der Gutschein gilt sicher nur 1x und nicht doppelt.

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Ich habe sehr schlechte Erfahrungen mit Ab-in-den-Urlaub betreffend der Reisgutscheine. Diese können nicht eingelöst werden. Das System ist in betrügerischer Absicht, so angelegt, dass die Einlösung der Scheine unmöglich ist. Auf der Website sind keine Einlösungsoptionen. Es sind Schleifen angelegt und Pfade durch welche die Gutscheine in neue Gutscheine umgewandelt werden, die wahrscheinlich nie eingelöst werden können. Die Hotline kommt vom Band. Briefe werden mit nichtssagenden Standardantworten beantwortet, ebenso Emails.

Ich sehe diese Möglichkeiten:

Betrugsanzeige: Der Aufwand übersteigt den Geldwert. Darauf spekuliert Unister. Da es in Deutschland keine Sammelklagen gibt, ist der Rechtsweg schwierig.

Verbraucherzentralen: einige von diesen führen ab und zu Klagen gegen Unister. Informationen können diese darin bestärken weiter zu machen.

Verbreitung: möglichst überall über das betrügerische Verhalten berichten, um Schaden von anderen Kunden abzuwenden

Kaufboykott: nichts mehr bei Unister einkaufen.