Guten Tag,
folgende Situation:
Der Kläger A (vertreten durch einen Anwalt) klagte zivilrechtlich gegen den Beklagten B.
Letztendlich wurde auf raten des Gerichts ein Vergleich geschlossen, der Betrag wurde bereits an den Anwalt von A entrichtet. Nun liegt ein Kostenfestsetzungsbeschluss vor, nach dem dem Kläger A ein Betrag zusteht.
An wen muss der Beklagte B den Betrag zahlen? In dem Schreiben steht fettgedruckt "An den Kläger", von diesem liegt jedoch keine Kontodaten vor, lediglich von seinem Rechtsanwalt.
Wie sollte der Beklagte B verfahren, Summe an den RA zahlen oder warten bis die Kontodaten des Klägers vorliegen, oder selbst danach Fragen?
Grüße, Gates