Ich habe vor knapp zwei Jahren einen Gutschein für den Anneau du Rhin (Rheinring, bei Strasbourg) geschenkt bekommen. Auf dem Gutschein stand eine Gültigkeit von 12 Monaten, bis 10.6.2013. Ich wollte den Gutschein jetzt im August einlösen und bekam die Antwort, dass ich eine "Verlängerung" des Gutscheins für 50 EUR kaufen müsste.

Zumindest in Deutschland ist es doch so, dass Gutscheine nicht mehr verfallen dürfen. Ist das in Frankreich wirklich anders? Kann mir das jemand beantworten und ggf. vielleicht sogar rechtliche Hintergründe liefern?

Vielen Dank schon mal im Voraus, Stefan