Fenster vom Nachbarn an der Grenzwand zum eigenen Grundstück?

Fenster vom Nachbarn das direkt an mein Grundstück grenzt.  - (Nachbarn, Fenster, Grundstück)

8 Antworten

Kann mir jemand sagen ob es überhaupt erlaubt ist das er an der Hauswand die direkt an mein Grundstück grenzt Fenster hat ?

Ja, deine Baugenehmigungsbehörde. Öffnungen in Grenzwänden sind grundsätzlich nicht zulässig, aber es gibt viele legale und illegale Gründe, die bundeslandabhängig und aus dem historischen Zusammenhang zu betrachten sind, wie sie da hineingekommen sind.

Also mache einen Termin zur Einsichtnahme in die Bauakte deines Nachbarn und lasse Dir die Sachlage vom freundlichen Mitarbeiter erklären.

Und was wäre, wenn das Haus 3 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt wäre? Die Fenster wären genauso da und der Nachbar könnte genauso rausschauen. Das Problem liegt nicht an der Bauweise, sondern am Nachbar, der ziemlich neugierig zu sein scheint.

Versucht doch mal, ein gutes Verhältnis zu ihm herzustellen, ihn mal zum Kaffee einzuladen um sich kennenzulernen. Vielleicht täuscht ja der erste Eindruck und es ist ein ganz netter Typ. Es ist immer gut, mit den Nachbarn gut auszukommen und keinen unnötigen Streit vom Zaun zu brechen. Das schont die Nerven.

Hmm, wenn er die Rollläden geschlossen hat, woher weiß er dann eigentlich, dass ihr im Garten seid?

Und warum sollte es nicht erlaubt sein, Fenster zu haben, von denen man auf ein anderes Grundstück sehen kann?

Hast du denn schon einmal persönlichen Kontakt zu deinem Nachbarn hergestellt. Off klären sich solche Dinge, wenn man mal miteinander redet.

Grundsätzlich sind Fenster an der Seitenwand des Hauses - zum Nachbarn hin - erlaubt. Das Bauamt muss dem Bauantrag nur entsprechen.

Wenn Dich die Blicke des Nachbar stören - bringe innen Vorhänge an, die Du bei Bedarf zu ziehen kannst.


Feldnuss  10.02.2019, 09:07
Grundsätzlich sind Fenster an der Seitenwand des Hauses - zum Nachbarn hin - erlaubt.

Aber nicht, wenn die Seitenwand auf der Grenze steht.

Wenn der Garten noch zu deinem Grundstück gehört und der Nachbar tatsächlich mit seiner Wand auf der Grenze steht, dürfte er dort nach den mir bekannten Bauvorschriften keine Fenster haben.

Was nun mit deinem Nachbarn ist: die Frage kann dir nur dein Bauamt beantworten. Vielleicht hat dein Verkäufer dem Einbau der Fenster als Nachbar zugestimmt.