Ich besitze eine ETW im 2. OG eines Wohnhauses. Das Nachbargrundstück ist ca. 7 Meter vom Haus entfernt. Auf diesem wachsen unmittelbar an der Grundstücksgrenze Fichten, welche bereits eine beachtliche Höhe erreicht haben. Leider hat der Erbauer der Wohnanlage versäumt, Einspruch gegen die Bepflanzung seinerzeit, wegen der zu erwartenden Höhe der Bäume, einzulegen. Jetzt ist es so, dass bei Sturm, Bäume mit der Spitze ans Fenster klopfen. Eine Bitte des Bürgermeisters an den Grundstücksnachbarn, Abhilfe zu schaffen, ist abgelehnt.