Vereinbarung über zukünftigen Grundtausch?

4 Antworten

Dann muss am Grundstück 1 ein Vorkaufsrecht zu Gunsten B eingetragen werden, welches man an die Bedingung knüpft, dass es nur ausgeübt werden darf, wenn B Eigentümer von Grundstück 2 ist.

Als A und als B würde ich mich hier unabhängig vom Anwalt beraten lassen.

Inwieweit das Vorkaufsrecht an den heute gezahlten Preis geknüpft werden kann, weiß ich nicht. Ebenso zu klären, inwieweit das Recht vererbt werden kann/darf/soll, ob es irgendwann endet oder einer Verjährung unterliegt.

Inwieweit hier eine Rückauflassungsvormerkung vielleicht einfacher zu händeln ist...

Als A würde ich mich vermutlich darauf nicht einlassen. Sofern das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dienen soll..... immer mit Problemen und zusätzlichen Kosten verbunden.

Die Vereinbarung ist möglich, muss notariell abgeschlossen werden und für Grundstück 1 ins Grundbuch eingetragen werden.

Auch ein solches "Vorkaufsrecht" bzw. Rückgabevereinbarung muss notariell beglaubigt werden. Nebenabreden sind nichtig.

Das ist möglich. Der Vertrag bedarf aber der notariellen Beurkundung.