Vereinbarung über zukünftigen Grundtausch?
Hallo, kurzer Sachverhalt:
Person A erwirbt mit notariellem Kaufvertrag das Grundstück 1 von Person B. Person B verkauft an Person C das Grundstück 2 mit notariellem Kaufvertrag.
Person B besteht nun darauf, dass eine rechtsgültige Vereinbarung geschlossen wird, dass, wenn Person B in Zukunft wieder Eigentümer des Grundstücks 2 werden sollte, ein Tausch mit dem von Person A erworbenen Grundstück 1 erfolgen soll. Person A ist auch einverstanden damit.
Ist so eine Vereinbarung rechtswirksam? Bzw. bräuchte so eine notarielle Beurkundung?
Könnte man so eine Vereinbarung ins Grundbuch eintragen?
Danke schonmal :)
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/1_nmmslarge.png?v=1438863662000)
Dann muss am Grundstück 1 ein Vorkaufsrecht zu Gunsten B eingetragen werden, welches man an die Bedingung knüpft, dass es nur ausgeübt werden darf, wenn B Eigentümer von Grundstück 2 ist.
Als A und als B würde ich mich hier unabhängig vom Anwalt beraten lassen.
Inwieweit das Vorkaufsrecht an den heute gezahlten Preis geknüpft werden kann, weiß ich nicht. Ebenso zu klären, inwieweit das Recht vererbt werden kann/darf/soll, ob es irgendwann endet oder einer Verjährung unterliegt.
Inwieweit hier eine Rückauflassungsvormerkung vielleicht einfacher zu händeln ist...
Als A würde ich mich vermutlich darauf nicht einlassen. Sofern das Grundstück als Sicherheit für ein Darlehen dienen soll..... immer mit Problemen und zusätzlichen Kosten verbunden.
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/15_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Die Vereinbarung ist möglich, muss notariell abgeschlossen werden und für Grundstück 1 ins Grundbuch eingetragen werden.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerHans/1606079735146_nmmslarge__0_0_413_413_76c9d89fe815a5f88ccfacf65b03aa53.jpg?v=1606079737000)
Auch ein solches "Vorkaufsrecht" bzw. Rückgabevereinbarung muss notariell beglaubigt werden. Nebenabreden sind nichtig.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Ronox/1444749172_nmmslarge.jpg?v=1444749172000)
Das ist möglich. Der Vertrag bedarf aber der notariellen Beurkundung.