Pferd trotz Tierhalteverbot?

6 Antworten

bei einem tierhaltungsverbot wird das ordnungsamt früher oder später die beschlagnahmung anordnen. dann wird der gerichtsvollzieher das tier einsammeln lassen.

dann geht das pferd im regelfall in eine stelle, wo es kapazität hat.

kapazität hat es immer bei einem viehhändler. das sollte man dem tier ersparen.

das veterinäramt kann nicht einschreiten.

die gruppe "pferde in not" auf facebook wäre eine gute anlaufstelle. die haben auch gute anwaltskontakte. am besten wäre, wenn du die pferdebesitzerin überzeugen könntest, ihr pferd über diese gruppe zu vermitteln. ein anwalt der gruppe sollte aber auch von sich aus kontakt zu den zuständigen behörden aufnehmen, damit eben vermieden wird, dass das pferd zum schlachter geht.

wenn das pferd abgemagert ist, ist das pferd entweder krank oder der stallbesitzer gibt nicht genug heu.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sachgerechter Umgang ist aktiver Tierschutz!

Hjalti  16.05.2021, 08:47

Es gilt die Unterscheidung des Tierhalters nach Tierschutzrecht u. Haftpflichtrecht. Nach Tierschutzrecht zählt die Sorgepflicht des Tierhalters für seine Tiere, betrifft den Eigentümer. Nach Haftpflichtrecht zählt als Tierhalter, wer tatsächlich in der Lage ist, das Tier zu überwachen. Betrifft also den Stallbetreiber, egal ob er zugleich Eigentümer des Tieres ist oder nicht.

Somit ist das Halten von Tieren unter diesen Umständen für den Eigentümer nach Tierschutzrecht verboten, der Stallbetreiber muss sich insofern verantworten, wenn er das Tier nicht ordentlich füttert/unterbringt.

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Hjalti  16.05.2021, 09:04
@Hjalti

Äh - oh. Das sollte unter einen anderen Post, sorry...

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pony  16.05.2021, 11:08
@Hjalti

alles gut ;))

und das mit dem stallbesitzer passt ja auch irgendwie.

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Da sie nicht der Halter ist, trifft das Tierhalteverbot nicht zu. Sie darf Eigentümer und Besitzer sein, aber nicht der Halter (Stalleigner).

Der Stalleigner, bekommt ebenso eine mit, er ist für die Haltung des Tieres verantwortlich! Muss im Zweifel eine Notversorgung unterhalten, diese muss so umfänglich sich gestalten, das dem Tier genüge getan wird.

Dafür ist unter anderem auch der recht hohe Mietspreis da, um die Verluste über diese Maßnahmen zu kompensieren. Es ist jeder Stalleigner gut beraten, Plätze für notleidende Kunden zu erhalten, kann sonst böse Ärger mit den Behörden geben. Das Tier einfach Mangel zu versorgen, und oder den Hufschmied, Tierarzt nicht zu beauftragen, trifft den Stalleigner noch mehr als den Eigentümer.

Achtung liebe Stalleigner: TierSchG

§ 2 Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,

1.muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,

2.darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,

3.muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.

Hier ist nur die Rede vom Halter! Dieses ist immer der Stalleigner im Fall des Pensionsstalles, im Falle eines Selbstversorgerstalles, durchaus alle an der Haltung der Pferde beteiligten Personen(ggf. analog zur Gbr. gesamtschuldnerische Haftung)!

Beschwerden nimmt das Ordnungsamt an: lässt diese übers Vetamt überprüfen, wird mit der Staatsanwaltschaft geeignete Maßnahmen einleiten!

  • Eigentümerin des Pferdes auffordern Maßnahmen einzuleiten.
  • Stalleigner, ermahnen, oder abstrafen, Sach- und Fachkundenachweise einfordern, Bauamt informieren usw.
  • Tier entziehen, dem Stalleigner auch die Haltung der Tiere unter seiner Obhut untersagen.
  • Tier verwerten, aufbereiten und verkaufen, verkaufen um den Schaden gering zu halten, je nach Qualität des Tieres Händler, Schlachter etc.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ausbildung Pferdewirt, ganzheitlicher Pferdetherapeut

Hjalti  16.05.2021, 09:05

Hatte das versehentlich unter ponyflieges Beitrag geschrieben... geht allmählich los 😜 es gilt die Unterscheidung des Tierhalters nach Tierschutzrecht u. Haftpflichtrecht. Nach Tierschutzrecht zählt die Sorgepflicht des Tierhalters für seine Tiere, betrifft den Eigentümer. Nach Haftpflichtrecht zählt als Tierhalter, wer tatsächlich in der Lage ist, das Tier zu überwachen. Betrifft also den Stallbetreiber, egal ob er zugleich Eigentümer des Tieres ist oder nicht.

Somit ist das Halten von Tieren unter diesen Umständen für den Eigentümer nach Tierschutzrecht verboten, der Stallbetreiber muss sich insofern verantworten, wenn er das Tier nicht ordentlich füttert/unterbringt

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StRiW  16.05.2021, 09:14
@Hjalti

Da das Tierschutzgesetz eben kein Eigentum kennt, ist immer der Halter verantwortlich, Besitzer, Pfleger.

Ein Hof hier in der Nachbarschaft, dort wurde ein Haltungsverbot ausgesprochen gegen den Eigentümern. Durch einen Betriebsleiter ist der Betrieb möglich.

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Hjalti  16.05.2021, 09:19
@StRiW

Doch, kennt es. Klar kann ein Haltungsverbot gegen Eigentümer ausgesprochen werden. Und klar kann dieses auf die von dir beschriebene Art umgangen werden.

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StRiW  16.05.2021, 09:32
@Hjalti

Das Problem ist ein Haltungsverbot greift nicht in das Eigentum ein, jedoch in den Besitz.

Oft werden Haltungsverbote begrenzt ausgesprochen 2 oder 3 Jahre. So holen sich nicht wenige Halter die Tiere wieder.

Nicht selten trift es den Eigentümer und Halter in Personalunion. Aus dem Grunde ist oft der Begriff Haltungsverbot oft missverständlich.

Als Halter gilt, wer hinsichtlich Betreuung, Pflege, Verwendung oder Beaufsichtigung die tatsächliche Bestimmungsmacht über ein Tier hat. Entscheidend ist die tatsächliche Verfügungsgewalt, nicht die rechtliche Beziehung zum Tier, weshalb es irrelevant ist, ob der Halter gleichzeitig auch Eigentümer ist.

Read more at: https://www.tierimrecht.org/de/recht/lexikon-tierschutzrecht/tierhalter-tierschutzrechtlich/

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Hjalti  16.05.2021, 09:36
@StRiW

Richtig. Aber das passt doch, weil es muss ja auch auf alle anwendbar sein. Ein Katzenhalter zB hat ja idR keinen Stallbetreiber...

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pony  16.05.2021, 11:17
@StRiW

in niedersachsen funktioniert das auch mit einem betriebsleiter nicht, sondern nur mit einer aktiengesellschaft, die den betriebsleiter einsetzt.

weswegen AP seine rindviecher jetzt in argentinien hält.

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StRiW  16.05.2021, 13:30
@pony

Ja das Problem mit der Glaubhaftmachung

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Du kannst beim Vet Amt Anzeige erstatten. Auch anonym. Das Pferd wird dann höchstwahrscheinlich beschlagnahmt und in einer entsprechenden Einrichtung untergebracht, wo es versorgt wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren im Bereich Rettungshunde tätig und Tierhalter

pony  16.05.2021, 00:15

man kann beim vetamt keine anzeige erstatten.

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Jekanadar  16.05.2021, 00:45
@pony

Aber man kann dort anrufen und die Leute darauf ansetzen.

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pony  16.05.2021, 11:21
@Jekanadar

für bereits ausgesprochene tierhalteverbote für privatpersonen sind die nicht zuständig.

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StRiW  16.05.2021, 13:31
@pony

Es würde hier überhaupt nicht greifen. Da sie ja nur Eigentümerin ist und mit der Haltung nichts zu tun hat.

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pony  16.05.2021, 13:33
@StRiW

...solange sie nicht ohne aufsicht umgang mit dem tier hat.

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StRiW  16.05.2021, 13:38
@pony

Kommt auf den Inhalt des Tierhalteverbotes an.

Wir haben die Haltung eines Schäfers mit übernommen, er kann nicht ohne die Tiere ist aber mit seinem Alter nicht mehr in der Lage die Tiere zu versorgen. So rief mich wer aus einem Betreuungsverein an, was man da machen könnte.

Wir pachten seine Hofstelle und Schafsstallungen, er hat seine Schafe und den Tieren geht es gut. Ob man die 350 mehr oder weniger versorgen muss macht den Kohl nicht mehr fett.

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Anzeige beim Veterinäramt machen. Die werden über das Halteverbot sicherlich Bescheid wissen, aber nicht unbedingt über das Pferd.

Im schlimmsten Fall wird das Pferd sichergestellt und kommt in eine Pflegeeinrichtung.


pony  15.05.2021, 23:45
Im schlimmsten Fall wird das Pferd sichergestellt und kommt in eine Pflegeeinrichtung.

wunschdenken.

wenn die besitzerin irgendwo schulden hat, geht das pferd in die finanzielle verwertung. das heisst zum schlachter.

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Nelekecks  15.05.2021, 23:46

Ich werde auf jeden Fall eine Anzeige beim veterinäramt machen. Du kannst sie anonym machen damit sie nicht sauer auf dich wird aber es geht dir eigentlich um das wohl des Pferdes oder? Das Pferd wird dann auf jeden Fall richtig gepflegt aufgenommen in einen neuen Stall und findet vielleicht eine neue nette Familie oder Frauchen/Herchen. außerdem schauen sie sich das Pferd vorher erstmal an und du hast nicht unnötig ihr Pferd weggenommen (also es ist nicht deine Schuld)

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Tierhalteverbot gilt doch nur für den Stallbesitzer oder nicht? Sie kann doch dass Pferd halten wie sie will oder nicht?

Woher ich das weiß:Hobby – Ich reite seit meinem 6.Lebensjahr und habe zwei Pferde