Muss man eine Türsprechanlage mit Kamera (nur dann, wenn es geklingelt wird, geht die Kamera auf meinem Handy an) vorher Kennzeichen bzw. schriftlich hinweisen?
9 Stimmen
6 Antworten
Kommt drauf an. Solange die Aufnahmen nicht einfach für alle sichtbar sind, brauchst du keine Warnung. Wenn aber jeder mit einem Link auf das Bild oder Videomaterial zugreifen kann, ist das was anderes.
Hallo
Nein
- man macht keine anlasslose Permanentüberwachung
- die Kamera ist "offensichtlich", also nicht heimlich
- es wird nichts veröffentlicht/pupliziert
Türgegensprechanlagen mit Video gibt es schon 50 Jahre zu kaufen das ist etablierte Technik nur dass bei denn Typen nichts aufgezeichnet wird oder gar ein Broadcast stattfindet.
Braucht nur jemand mitbekommen der das nicht so toll findet ... schon kann er auf Löschung, Unterlassung, und unter Umständen auch auf Schadensersatz klagen.
Hallo
machen Tausende per Surveillance Severn. Man muss die Kameras aber rechtskonform einrichten bzw wenn man das an eine Sicherheits/Überwachungsfirma delegiert und keinen direkten Zugriff hat kann man nicht in Rechtskonflikte kommen.
Der Punkt ist ob später vor Gericht das Video als Beweissmittel zulässig ist/wird
Solche Klingeln sind grundsätzlich nicht erlaubt, wenn das Bild mehr als das eigene Grundstück aufnimmt. Wenn nur das eigene Grundstück zu sehen ist, muss auch nicht darauf hingewiesen werden. Aber wo kein Kläger...
Nein. Die Kamera zeigt dir zwar ein Bild, aber es wird nichts aufgezeichnet. Damit musst du sie nicht kennzeichnen.
Und was ist eigentlich, wenn sie im Privaten aufgenommen aber nicht veröffentlicht wird?
Solange es dein Grundstück ist, und du die Aufnahmen nicht ohne das Einverständnis veröffentlichst ist alles gut.
Was, wenn man in seinem privaten Grund mit einer mini-Kamera heimlich aufnimmt, aus Sicherheit vor Einberechnen aber anschließend nichts veröffentlicht, sondern die Daten aus Sicherheitsgründen für sich behält?