Darf ein Arzt eine Beschneidung vornehmen, auch wenn der chirurgische Eingriff nicht medizinisch notwendig ist, aber die Eltern des Kindes es wollen?
Wie alt bist Du denn?
Wieso?
3 Antworten
Ja, das darf er. Er riskiert aber seine Kassenzulassung zu verlieren, weswegen das nur wenige Ärzte machen. Es gibt weil es nur noch wenige Krankenhäuser und Urologen anbieten, mittlerweile islamische Beschneidungscenter.
Beispiel:
https://madina-beschneidung.de/
Das sind dann auch Privatpraxen, die auf die Krankenkassen nicht angewiesen sind, da sie sowieso nur solche Eingriffe vornehmen.
Ja, darf er.
ja, er darf.
Die Frage ist warum die Eltern diesen Eingriff möchten.
Wenn es nicht medizinisch notwendig ist dann wären religiöse Gründe evtl. noch zu begreifen.
Alles andere wäre aus meiner Sicht unnötiger Unsinn.
hier in Deutschland herrscht Religionsfreiheit. Ob ich diesen Eingriff im Namen der Religion gut heisse oder nicht steht auf einem anderen Blatt. Die Eltern dürfen und es, und dir und mir ist es hier nicht gegeben sie wegen ihrer religiösen Einstellungen und Ansichten zu kritisieren.
Natürlich darf man dies kritisieren, vor allem zum Wohle der Religionsfreiheit das Recht auf körperliche Unversehrtheit eingeschränkt wird.
dann gehört da angesetzt und das Ganze da verändert. Ich glaube aber nicht das dieses Eisen jemand anfasst.
Die die es tun werden halt gerne überhört oder stumm gehalten - als ob es hierbei nicht (oft) um ein kleines Kind ginge, welches in Zukunft mit den Folgen leben muss..
glaube aber nicht das dieses Eisen jemand anfasst.
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und dir und mir ist es hier nicht gegeben sie wegen ihrer religiösen Einstellungen und Ansichten zu kritisieren.
Mit solch einer Einstellung werden solche Probleme auch nicht gelöst.
wenn der Eingriff nicht medizinisch notwendig ist dann sage ich nein dazu wer ü !8 ist und sich dafür entscheidet, sein Ding, freie Entscheidung. Die religiöse Geschichte wird in Deutschland niemand in Angriff nehmen. Dieses Eisen fasst kein Politiker an, da kannst du sicher sein.
Auch Religion ist keine Rechtfertigung für einen solchen Eingriff.