Rechtslage Verwendungszweck?

5 Antworten

Normalerweise gibt man bei Zahlung den vom Verkäufer gewünschten Verwendungszweck bzw. die Rechnungs- und/oder Kundennummer als Verwendungszweck an.

Wenn Du dies nicht getan hast, ist es kein Wunder, daß die Forderung als offen angemahnt wird, da der Verkäufer die Zahlung mutmaßlich nicht zuordnen konnte.

Du solltest zunächst versuchen, die Forderungssache mit dem Verkäufer zu klären.

Falls dies nicht möglich ist, wende Dich an die Verbraucherzentrale.

Du kannst Dich auch zuvor noch papierschriftlich an das Inkassounternehmen wenden, wenn Du möchtest, und die Forderung zurückweisen.

Schreibe hin, dass du in einer Summe beide Artikel bezahlt hast.

Woher ich das weiß:Recherche

Kommt darauf an, was du als Verwendungszweck bei der ersten Überweisung angegeben hast - konnten die mit dem Verwendungszweck nichts anfangen, weil er fehlerhaft war, liegt die "Schuld" strenggenommen bei dir und dann ist es auch korrekt, dass das Geld wieder an dich zurückging und die Rechnung unbeglichen bleibt.

Kannst du nachweisen (Quittung), dass du die komplette Rechnung mit korrektem (!) Verwendungszweck bereits fristgerecht beglichen hast? Auf dem Schreiben des Inkassounternehmens müsste ja drauf stehen, wie du nun vorzugehen hast - also bei wem du dich melden sollst. Vielleicht schickst du denen einfach mal eine Kopie der Quittung(en) inkl. einem Schreiben, in dem du die Sachlage schilderst.

Stimmt der Verwendungszweck in der Überweisung nicht, wirst du dich wohl mit denen auseinandersetzen und Rechnung, wie Mahnungsgebühr, sofern vorhanden, begleichen müssen.

Ich bin aber kein Experte - warte mal noch, was andere dazu schreiben!

rechtens durchaus, aber zahlen musst du es natürlich nicht. Es wäre für den Händler leicht möglich gewesen deine Zahlung zuzuordnen, sie hatten deinen Namen (wenn von deinem Konto überwiesen wurde) und den Betrag... das reicht. Mit der Überweisungsnummer im verwendungszweck erst recht.

Die Unzulänglichkeit in seiner Durchhaltung durch personalreduktion für eine automatisierung musst du nicht Verantworten.

Man sollte natürlich so zahlen, dass der Händler die Zahlung zuordnen kann.

Kam die Rechnung direkt vom Händler oder von einem Dienstleister wie Klarna oder Paypal?


Diesdashier 
Beitragsersteller
 21.07.2021, 15:52

Tatsächlich Klarna um genau zu sein... aber mein Name steht doch da ?!

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germanils  21.07.2021, 16:05
@Diesdashier

Die Zahlungen werden automatisch verarbeitet. Wenn nicht genau der vorgegebene Verwendungszweck angegeben wird, kann die Zahlung nicht zugeordnet werden und wird erstattet. Daher können auch nicht mehrere Rechnungen mit einer Überweisung beglichen werden.

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