Darf das Rest Geld vom Abiball gespendet werden auch gegen den Willen einiger?

6 Antworten

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Die Veranstalter des Abiball bilden rechtlich eine GbR. Bleiben von den eingesammelten Beträge Restbestände über gehören sie dieser GbR. Also allen zu gleichen teilen. Eine evtl. Spende hätte dann bereits VORHER vereinbart werden müssen. Eigenmächtig über diesen Betrag zu verfügen, wäre eine Unterschlagung.

Nein, wer sein Geld zurück haben möchte, hat einen Anspruch darauf. Der Rest kann es selbstverständlich spenden.

Wichtig ist dabei das zurück, also daß es vorher eingesammelt und nicht durch eine gemeinsame Aktion/Verkauf verdient wurde.

Sollte das Orgateam nach erfolgter Willensbekundung ("Ich will meinen Anteil zurück") gespendet haben, wird es Schadenersatzpflichtig. Hat es gespendet und danach die anderen erst informiert, befindet es sich zumindest in einer rechtlichen Grauzone, wo man sich keine Freunde macht.

m.f.G.

anwesende

Nein dürfen sie nicht. Das Restgeld steht euch zu, ihr habt das Geld ja mit dem Zweck für die Feier gegeben - und für NICHTS anderes ;)

wenn mich nicht alles täuscht, habt ihr eine GbR gegründet.

Nach dem der Zweck der GbR erfüllt ist (Abifeier), wird die GbR aufgelöst.

Die gesellschafter können ihren anteilsanspruch verlangen...

...glaub ich

Nein, dürfen sie nicht. Auch wenn es zeichnet viel Arbeit ist, das jetzt wieder an alle zurückzuzahlen.

Was verstehst du unter "ziemlich viel" Geld?