Spanisches Recht bei Geburt des Kindes hier anwendbar?


08.05.2021, 12:39

Als Hinweis : Wir planen auch vor der Schwangerschaft zu heiraten

4 Antworten

Im deutschen Ausweis haben sie dann ihre Nachnamen nach deutschem Muster und im spanischen nach spanischem Muster.

Selbst als Deutscher bekommst du in Spanien bei erfolgter Staatsbürgerschaft den ursprünglichen Nachnamen der Mutter als 2. Nachnamen. Deine Kinder haben zunächst automatisch die spanische Staatsangehörigkeit bis zu ihrem 18. Lebensjahr.

Die standesamtliche Ehe wird nach den Gesetzen des jeweiligen Landes geschlossen, in dem man heiratet. Die Staatsangehörigkeit spielt eine Rolle, wie hier erläutert wird. Die Freundin kann also ihren Namen behalten, die Kinder jedoch nicht.

Klick

"Nach deutschem Recht ist das aber nicht erlaubt"

Wird hier nicht anerkannt und die Kinder haben dann im deutschen Ausweis nur einen Namen stehen. (ja ich komme aus einer spanischen Familie, kann dir das genau sagen). Wenn die Kinder einen spanischen Pass haben, kann dort der Doppelname eingetragen werden, aber in Deutschland ist es grundsätzlich nicht zulässig


Hobbykeks 
Beitragsersteller
 08.05.2021, 13:37

Okey. Und kann man 2 Pässe haben? Also ich habe gelesen, dass Kinder von Eltern wo einer von beiden Elternteilen die spanische Staatsangehörigkeit hat, von Geburt an das Recht auf einen spanischen Pass hat. Das heißt, es ist erlaubt 2 Staatsangehörigkeiten zu haben. Das Kind kann gleichzeitig die deutsche und spanische Staatsangehörigkeit haben und dann im spanischen Pass beide Nachnamen und im deutschen nur den des Vaters bspw. Haben? So wäre es möglich oder?

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Tasha  08.05.2021, 12:43

Es sei denn eventuell, man heiratet und trägt Doppelnamen, oder? Also die Kinder von Frau Müller-Lüdenscheidt heißen auch Müller-Lüdenscheidt, oder?

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Mimps  08.05.2021, 13:49
@Tasha

Wenn ein Partner bei der Heirat einen Doppelnamen bekommt, bekommen die Kinder nur den Ehenamen. Frau Müller heiratet Herrn Lüdenscheid, dann heißt sie Müller-Lüdenscheid und er und die Kinder Lüdenscheid . Die Kinder können nur dann Müller-Lüdenscheid heißen, wenn einer von beiden schon vor der Hochzeit so hieß und der jenige den Namen auch behält.

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Ob das so möglich ist, könnt ihr eigentlich nur in Spanien (oder bei der spanischen Botschaft) erfahren.