Widerrufsrecht später als 14 Tage?
Hallo Zusammen,
ich habe über mein Kleingewerbe Waren verkauft und an den Kunden verschickt. Der Kunde hat die Ware ohne Mängel erhalten und dies bestätigt. Er möchte diese nun zurückgeben, da Sie zu groß sind. So weit so gut. Er hat die Ware am 18.06. reklamiert und mir versichert er würde sie zurücksenden. Aktuell habe ich aber immer noch keine Ware erhalten. Bin ich gesetzlich überhaupt noch dazu verpflichtet die Ware später als 14 Tage nach Widerruf anzunehmen? Die 14 Tage sind am 02.07.2021 um. Laut Gesetz muss der Kunde die Ware aber innerhalb von 14 Tagen zu mir senden. Ich habe keine extra Kulanz hierfür vorgesehen.
4 Antworten
Das BGB sagt
Ein Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Waren. Der Unternehmer trägt bei Widerruf die Gefahr der Rücksendung der Waren.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__355.html
Wan die Sendung bei dir ankommt ist also unerheblich. Interessant ist einzig die rechtzeitige Versendung durch den Kunden.
Okay also muss er die Ware doch trotzdem 14 tage nach Widerruf an mich senden. Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?
Der Kunde hat ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Schickt der Kunde den Widerruf unabhängig von der Ware, dann hat er ab Widerruf nochmal 14 Tage Zeit die Ware zurückzuschicken.
Auf diese Weise kann man theoretisch den Widerruf auf 4 Wochen ausdehnen, wenn man den Widerruf am letzten Tag macht.
Dein Kunde hat am 18.06. Widerrufen(nicht reklamiert) somit hat er bis zum 02.07. Zeit die Ware zurückzuschicken.
Entweder das oder du nimmst sie an und mußt sie dann aber lagern, darfst sie nicht weiterverkaufen. Dein Kunde kann die Ware von dir(gegen übernahme der Versandkosten) fordern.
Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?
Korrekt. Wenn. Da hat er also noch bis Freitag Zeit.
Ja, bist du. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Versand.
Was steht den dazu in deinen AGB?
Meinst du ein Kleingewerbetreibender macht sich die Mühe AGB aufzustellen?
Dann würde er die Frage zumindest nicht stellen müssen, denn genau hierfür sind die AGB gedacht.
Es gibt gesetzliche Regelungen zum Widerruf, da braucht man keine AGB
Ja, und wenn da nur drinn steht, es gild das BGB. Denn wenn er den Kunden nicht über AGB und Widerruf aufklärt, dann hat der Kunde ein unendliches Widerrufsrecht.
Das ist Blödsinn.
Das BGB gilt. Darüber muss der Verkäufer den Kunden nicht extra aufklären.
Andernfalls hätte der Kunde, ohne Aufklärung, auch garkein Recht auch Widerruf,
denn auch das ist im BGB festgehalten.
Ja, nein, völliger Unsinn.
Ein Unternehmen ist durch nichts verpflichtet AGB zu haben. Mein Arbeitgeber hat z.B. auch keine. Die gesetzlichen Bestimmungen gelten so oder so automatisch ohne weiteres zutun. Und man kann durch AGB auch Gesetze nicht aushebeln.
Wir reden hier über den Onlinehandel und die Haustürgeschäfte, nicht über den Ladenhandel. Das sind verschiedene Paar Schuhe.
Auch ein Onlinehändler braucht nicht zwingend AGB. Die Widerrufsbelehrung ist ein anderes Thema und auch dazu braucht man keine AGB.
Ohne Aufklärung hat er ein unbegrenztes Widerrufsrecht
Das ist übrigens auch falsch.
Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem in Absatz 2 oder § 355 Absatz 2 Satz 2 genannten Zeitpunkt.
Deine Behauptung ist schlichtweg falsch.
Bitte hör auf bewusst Falschinformationen zu verbreiten.
Okay also muss er die Ware doch trotzdem 14 tage nach Widerruf an mich senden. Sprich wenn er die Ware nach dem 02.07 losschickt muss ich sie nicht annehmen?