Feuerwehr/Polizei informieren?
Hallo, meine Freunde und ich wollen ne fette Silvesterparty schmeißen bei einem Kumpel, dort wird auch eine Nebelmaschine am Start sein die ordentlich pustet. Da wir Raucher unter uns haben und natürlich am Nebel nicht ersticken wollten lassen wir ein Fenster auf. Wenn der Nebel da rauszieht könnte es natürlich so aussehen das es brennt. Deswegen haben wir uns gedacht der Feuerwehr Bescheid zu sagen und eventuell auch der Polizei. Weil wir natürlich keinen Einsatz auslösen wollen. Nur was sagen wir da am besten? Ja hallo wir haben eine Nebelmaschine es brennt nicht? xD Meines Wissens ist es nicht verboten in einer Wohnung eine Nebelmaschine zu benutzen.
7 Antworten
Man sieht das doch am Rauch ob es da brennt oder nicht!Weißer Rauch=Wasserdampf usw.
Schwarzer Rauch=Feuer
Und man ruft ja nicht einfach so die Feuerwehr sondern geht erstmal nachgucken.So würde ich das machen.Dann kam der Feuerwehr notfalls auch nähere Angaben geben.
Du kannst es auf dem Ordnungsamt anmelden das du zum Jahreswechsel in der Hausnummer soundso eine Nebelmaschine betrieben wird das wird auf die Leitstelle weitergegeben und hinterlegt wenn jetzt zu der Uhrzeit einer anruft und bei der adresse verdächtigen rauch meldet ist hinterlegt das es sich um ein "überwachtes Feuer" handelt und kein Eingreifen erforderlich wird.
Ist meine ich auch Gratis und kann dir ein teuren Einsatz ersparen.
Klar bei Benutzung muss ggf mit den Nachbarn abgesprochen sein.
Ich war aber letztens bei einem gemeldeten Waldbrand insgesamt 150 Einsatzkräfte waren alarmiert 6x LF; 4x TLF, 2x DLK und 2x GW L2 waren ausgerückt weil Passanten verdächtigen Rauch gemeldet hatten.
Die Leitstelle wusste nicht das dort ein überwachtes Feuer angemeldet war sonst hätte sie erst alarmiert wenn ein Passat offensichtliche Flammen gemeldet hätte.
Hallo grundsätzlich ist es nicht verboten, du solltest aber deinen nachbarn bescheid geben und eventuell beim Ordnungsamt bescheid geben. Sollte die Feuerwehr dennoch anrücken kannst du nicht zur Rechenschaft gezogen werden
Lass den Quatsch. Selbst wenn es angemeldet ist wird der Disponent bei einem Anruf Kräfte dort hin senden müssen.
Wie will er unterscheiden ob der Rauch von eurer Nebelmaschine kommt oder nicht etwa doch von einem echten Brand.
Am besten informierst du dich zuerst ob es erlaubt ist eine nebelmaschine zu benutzen zuhause wenn ja
Rufst du dort an und erklärst ihnen das du eine party schmeisen wirst zuhause und eine nebelmaschine vorhanden sein wird und das es eventuell so ausehen könnte dass es brennen würde fals jemand dort anruft damit sie nicht kommen sollen da es nicht brennt
Das stimmt so leider nicht ganz.
Wenn ein Passant den Rauch (hier: Nebel) aus einem Fenster kommen sieht und den Notruf verständigt, dann muss der Leitstellendisponent in jedem Fall Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst vorbei schicken.
Und das auch, wenn die Nebelmaschine angemeldet ist, denn: Es könnte ja auch ein richtiges Feuer sein... eine umgefallene Kerze in der vernebelten Wohnung oder eine verirrte Rakete auf deren Balkon oder Dach... oder eben ein Brand in der Nachbarwohnung.
Der einzige Unterschied: Bei einem Fehlalarm kann man dem Verursacher, wenn die Aktion angemeldet war, keine Vorsätzlichkeit oder grobe Fahrlässigkeit unterstellen.
Allerdings kommt das immer auch auf die Auslegung der Behörden bzw. Richter an.
Denn mit dem Einsatz einer Nebelmaschine in einer Wohnung, deren Rauch durch das offene Fenster nach draußen zieht, provoziert der Verursacher ja geradezu, dass ein ahnungsloser Bürger das für ein echtes Feuer hält und den Notruf wählt - gerade an Silvester, wo es nunmal häufig zu Bränden kommt.
Dazu kommt: In Deutschland gibt es eine Rauchmelderpflicht. Für den Einsatz der Nebelmaschine müssten diese also außer Betrieb genommen werden, was wiederum eigentlich nicht erlaubt ist.
Und: Theoretisch kann man in der eigenen Wohnung zwar tun und lassen was man will - es dürfen aber keine anderen Menschen (Hausbewohner, Nachbarn) dadurch gestört bzw. belästigt oder gar gefährdet werden. Und das wäre schon gegeben, wenn der Rauch durch die Wohnungstür ins Treppenhaus oder durch das offene Fenster in die darüber liegenden Wohnungen zieht...
In einer Privatwohnung würde ich also absolut von der Nutzung einer Nebelmaschine abraten.
In offiziellen Veranstaltungsräumen, Sporthallen, Diskotheken etc. ist das etwas anderes - dort gibt es aber auch entsprechende Be- und Entlüftungsanlagen, funktionierende Brandschutzeinrichtungen auch bei Kunstnebeleinsatz (oder alternativ Brandsicherheitswachen der Feuerwehr) etc.