Welche Bereitschaft muss ich bei der Freiwilligen Feuerwehr haben?
Hallo, ich habe ein paar Fragen zur Freiwilligen Feuerwehr!
Ich bin momentan 16 (demnächst 17) und interessiere mich für einen eventuellen Beitritt bei der Freiwilligen Feuerwehr. Ich kann also ab 18 dort beitreten und meine Ausbildung machen, die etwa 1 Jahr in Anspruch nimmt.
Nun also die Fragen: 1. Wie muss meine Bereitschaft sein?
Die ersten Jahre/Das erste Jahr würde ich wohl so noch Zeit haben, da ich schulpflichtig bin und mein Abitur mache. Doch wie sieht es dann aus:
1.1 Muss ich zu jedem Einsatz (Wenn ich z.B. gerade Abiprüfungen/Klausuren hätte, müsste ich diese dann einfach verlassen?
1.2 Ich habe dann vor, mich für einige Monate bei der Bundeswehr freiwillig zu verpflichten. Dementsprechen könnte ich (zumind. in den ersten Monaten) vermutlich nur am Wochenende mit ausrücken. Ist das dann eher ein Problem?
1.3 Damit gekoppelt: Meine spätere Berufswahl fällt vermutlich auf die des** Fluglotsen** oder alternativ auf die des Polizisten. Inwiefern kann ich dann immer noch Teil der Freiwilligen Feuerwehr sein? Ginge das überhaupt (z.B. nur in der Zeit außerhalb des Dienstes? Würde das reichen?)
2: Welche Sonderrechte hat man auf dem Weg zur Wache? Momentan wohne ich 30 Sekunden Laufweg von der nächsten Wache der FF entfernt. Auch meine Schule ist maximal 5 Minuten entfernt. Aber sollte sich dies mal ändern: Welche Sonderrechte habe ich dann im Straßenverkehr?
3: Wie sieht das dann bei der Alarmierung aus? Wird eine bestimmte Fixzeit gewartet und dann fahren alle bis dahin erschienen los? Oder erscheint man gerne auch mal vor leeren Toren? Wie sieht das in dem Fall mit Arbeits/Schulausfall aus?
Vielen Dank für eure Mühe.
6 Antworten
Hallo MarniPlayz,
1.1-1.2)
Als aktive Einsatzkraft gibt es verschiedene Aufgaben zu erledigen. Das sind zum einen die ganz normalen Dienst- und Übungsabende, darüber hinaus gerade in den ersten Jahren mehrere Lehrgänge in der Wehr oder auch auf übergeordneter Ebene (Stadt- oder Kreisfeuerwehrverband) sowie natürlich die Einsätze. Einiges ist planbar, anderes nicht...
Prinzipiell gehst Du mit der Übernahme in den aktiven Dienst eine Dienstverpflichtung ein. D.h., Du hast zu den Diensten und vor allem zu den Einsätzen zu erscheinen - es sei denn, es stehen wichtige Gründe entgegen.
Gerade was die Schule angeht, sollte diese - vor allem bei wichtigen Terminen wie Klausuren oder anderen Prüfungen - immer Vorrang haben. Denn damit legst Du schließlich den Grundstein für Deinen beruflichen Weg. Und Dein Geld verdienst Du nun einmal mit dem Beruf und nicht mit der Feuerwehr...
Für die Zeit der Bundeswehr kannst Du Dich in der Feuerwehr beurlauben lassen. Denn Du wirst sicherlich auch nicht jedes Wochenende nach Hause können, also in diese Zeit so gut wie gar nicht zur Verfügung stehen.
Insgesamt sollte Dir schon bewusst sein, dass der Feuerwehrdienst gerade in den ersten Jahren mit sehr viel Arbeit und Ausbildung verbunden ist. Und nicht alles lässt sich immer so einfach schieben bzw. nachholen, gerade bei Lehrgängen auf übergeordneter Ebene.
Deshalb solltest Du Dir schon Gedanken darüber machen, ob ein Eintritt zum jetzigen Zeitpunkt wirklich sinnvoll ist oder Du vielleicht erst die "wirklich wichtigen Dinge" in Deinem Leben wie Abitur, Bundeswehr etc. hinter Dich bringst, um dann wirklich "mit vollem Einsatz" Deiner Tätigkeit in der Feuerwehr nachgehen zu können.
1.3)
Eines ist klar: Weder als Fluglotse noch als Polizist stehst Du während der Arbeitszeit Deiner Feuerwehr für Einsätze zur Verfügung.
Allerdings haben diese Berufe auch wieder den Vorteil, dass sie beide im Schichtbetrieb stattfinden. D.h., Du bist anders herum zu Zeiten zu Hause, wo viele andere Kameraden/innen arbeiten und der Feuerwehr deshalb relativ wenige Einsatzkräfte zeitnah zur Verfügung stehen. Deshalb sind Schichtdienstler immer gerne in der FF gesehen!
Das Problem wird sein, dass Du dann eben oft auch nicht für Dienste und Ausbildungen zur Verfügung stehst. Da ist es dann natürlich zum einen von der Wehr abhängig (wie sind die Dienste und Ausbildungen aufgebaut, wie flexibel kann da reagiert werden?) sowie auch von Dir (bist Du evtl. bereit, für einen Feuerwehrdienst auch mal Urlaub zu nehmen?). Denn Fakt ist: Ohne regelmäßige Übung, Aus- und Fortbildung kannst Du nur eingeschränkt im Einsatz eingesetzt werden, da Dir wichtiges Wissen fehlt. Letztendlich kann ich hier nur empfehlen, das Gespräch mit der Wehrführung zu suchen, hier offen über Deine Zukunftspläne zu sprechen und dann gemeinsam zu erörtern, wie weit der aktive Einsatzdienst für Dich möglich ist oder möglich gemacht werden kann.
2) Zu diesem Thema gibt es auf gf schon eine ganze Menge Beiträge. Als Feuerwehrler im Einsatz hast Du auch ohne "Blaulicht und Martinhorn" gewisse Sonderrechte (keine Wegerechte!). Das bedeutet z.B., dass Du ggfs. im Halteverbot parken darfst, wenn dies erforderlich ist oder ähnliches. Platz machen muss Dir aber niemand, da die Wegerechte das optische und akustische Sondersignal der Einsatzfahrzeuge voraussetzen.
3) Es gibt die sogenannten Hilfsfristen, die jedes Bundeslang für sich festlegt. Die besagt, dass bei einem Hilfeersuchen innerhalb von x Minuten nach Absetzen des Notrufs Hilfe eingetroffen sein muss.
Jede alarmierte Einsatzkraft begibt sich normalerweise so schnell wie möglich zur Wache. Die Fahrzeuge rücken aus, sobald sie "voll" (je nach interner Anweisung auch mit weniger Kräften als Sitzplätze vorhanden sind) sind. Es wird also nicht grundsätzlich z.B. 2 Minuten oder 5 Minuten gewartet, sondern schnellstmöglich ausgerückt. Natürlich kann das bedeuten, dass Du auch mal zu spät kommst und alle Fahrzeuge ausgerückt sind. Letztendlich gelten hier aber die internen Dienstanweisungen und Alarm- und Ausrückeordnungen. Es gibt, vor allem auf dem Lande bei Feuerwehren mit nur einem Fahrzeug, durchaus Fälle, wo die Kameraden dann mit dem privaten Pkw zur Einsatzstelle nachrücken. Bei größeren Wehren folgen diese ggfs. mit einem MTW oder sie übernehmen andere Aufgaben auf der Wache (Funkzentrale besetzen o.ä.) oder bleiben in Bereitschaft, um bei Bedarf und auf Aufforderung zur Einsatzstelle nachzurücken (ggfs. MTW im Pendelverkehr).
Prinzipiell ist der Arbeitgeber laut Gesetz (Brandschutzgesetze der Bundesländer) verpflichtet, seinen Arbeitnehmer für einen Feuerwehreinsatz freizustellen. Dem Feuerwehrangehörigen darf hierdurch kein Nachteil entstehen. Der Arbeitgeber hat das Recht, sich die hierdurch entstandenen Kosten von der Kommune (Stadt oder Gemeinde) erstatten zu lassen. Das gilt aber nur, solange keine übergeordneten Interessen dagegen sprechen. Als Polizist wäre es also nicht angemessen bzw. erlaubt, aus der Arbeit heraus zum Feuerwehreinsatz zu fahren (da dann durch den fehlenden Polizisten ggfs. die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet wäre) - ebenso wenig als Fluglotse, Richter, Arzt während der OP oder Kindergärtnerin (Verletzung der Aufsichtspflicht) etc.
Und: Der Feuerwehrdienst sollte mit dem Arbeitgeber immer im Vorfelde abgesprochen werden. Denn der darf Dich zwar nicht wegen eines Einsatzes entlassen - sitzt aber dennoch am längeren Hebel und entlässt Dich dann ggfs. aus einem anderen, vorgeschobenen Grund.
Was Schüler angeht: Die Brandschutzgesetze sprechen explizit von "Arbeitnehmern". Streng genommen sind Schüler keine Arbeitnehmer. Da Du mit der Schule den Grundstein für Deine spätere Zukunft/Karriere legst, sollte Schule immer vorgehen.
Ich habe es immer so geregelt: Einsätze während des normalen Unterrichts ja - aber bei Klausuren etc. habe ich den Melder am Abend vorher ausgestellt...
1.1 Nein musst du nicht... du musst solange keine Gefährdung aus geht... das wär eine Gefährdung für dich zum EInsatz zu gehen...
1.2 Kein Problem, gibt auch Passive Mitglieder die halt kommen wenn sie können.
1.3 Ja wir haben genug Daimer Bandarbeiter die können auch nicht kurz 70km mit dem Bus hier her ;D
2 Du hast Sonderrechte aber keine Narrenfreiheit. Du darfst dich über Verkehrsregeln hinweg setzen es darf aber keine Gefährdung vor liegen und eine Verhältnismäßigkeit herrschen mit 100 durch die Spielstraße geht nich bei 100 in der 70er Zone gibts keine Probleme, Rote Ampeln darfst du überfahren, kommt es zu einer Gefährdung hast du pech
3 Wenn genug aufm Karren sind gehts los. Das geht manchmal recht flott teilweise unter 4 Minuten wenns ganz schlecht Läuft können es auch 10 Minuten sein, genau deshalb braucht die Feuerwehr viele Mitglieder um so mehr Leute auf dem Weg zum Gerätehaus sind um so schneller hat man genug Leute zusammen!
Geh zu den Übungszeiten einfach mal hin und spreche jemanden drauf an da wird dir keiner dumm kommen!
Schule geht vor, gerade in Prüfungsphasen! Natürlich darf man mit dem Direktor sprechen das man in der Feuerwehr ist. Du brauchst noch nicht bei jedem Kleinalarm dabei sein, aber wenn ein Großeinsatz ansteht und es die letzte Schulstunde ist, wird man dich gehen lassen. Auch wenn du nachher Volljährig bist und noch Schüler.
Ausbildung geht auch VOR! Gleiches Beispiel.
Wie du selber merkst, es gibt Berufe bei denen man während der Arbeitszeit auf keinen Fall weg kann, das ist dann halt so.
Du sollst ankommen am Gerätehaus und auf dem Weg keinen anderen und die selber gefährden.
Wenn man nicht so nah dran wohnt, gilt das auf jeden Fall für die Autofahrer. Auto ist in so fern praktisch, da ist man noch nicht VOR dem Einsatz aus der Puste. Bei dir macht eventuell das Fahrrad Sinn.
Ja, es kann sein das andere Schneller am Feuerwehr haus sind. eEs geht aber nicht um einen Wettkampf, sondern das laut Gesetz die Hilfsfrist eingehalten wird.
Bei weiteren Fragen wende dich an deinen Wehrführer.
1.1: Sieht am Anfang auf jeden Fall besser aus. Aber in solch wichtigen Fällen kann man sich abmelden/entschuldigen, da wird die Löscheinheitsführung Verständnis haben, da der Beruf (und die dazugehörige Ausbildung) vor allem vorgeht.
1.2: Siehe Antwort 1.1
1.3: In solchen Berufen kann man nicht freigestellt werden, da dort die Diensterfüllung das grössere Gut gegenüber dem Einsatz der freiwilligen Feuerwehr ist. Wenn ein Fluglotse seinen Arbeitsplatz verließe, wäre das totale Chaos vorprogrammiert. Ein Arzt kann ebenso wenig aus einer laufenden Operation verschwinden, wie ein Polizist aus dem Einsatz.
2: siehe §35 StVO. Als Anwärter wäre ich damit aber GANZ, GANZ leise, sonst hat sich die FF-Karriere schneller erledigt, als man gucken kann. Auch später, sollte man bei der Inanspruchnahme von Sonderrechten im Straßenverkehr als Fahrer eines Privatwagens ohne Sondersignalanlage SEHR, SEHR zurückhaltend sein.
3: Es wird zumindest auf einen Angriffstrupp gewartet (als Beispiel jetzt, wenn mit einem LF oder HLF ausgerückt wird), besser noch auf eine Staffel. Im Einsatzfall wird aber über verschiedene Kommunikationswege (WhatsApp-Gruppen, Rückmeldesysteme) aber relativ schnell klar, wer wann kommt und ob es sich lohnt zu warten. Wer als letzter allein kommt, guckt natürlich in die Röhre und kann Kaffee kochen, wenn die Kameraden in absehbarer Zeit zurück kommen. Der Arbeitgeber erhält ein Formular, was ihn dazu berechtigt, bei der Kommunalverwaltung den Lohn einzufordern. Mit dem Beitritt in die FF und dem "vom-Arbeitsplatz-verschwinden" wäre ich übrigens sehr vorsichtig, dann kann sich das Arbeitsverhältnis auch ganz schnell erledigen.
1.1 Da die Feuerwehrgesetze, in der Regel, eine Freistellung von Schüler nicht vorsehen hast du in der Schule zu bleiben.
1.2 Du kannst auch deine Mitgliedschaft während der BW-Zeit ruhen lassen. Wer nicht an Ausbildungen teilnimmt soll auch nicht mit zu Einsätzen fahren.
1.3 Wenn ein Kamerad während der Arbeitszeit nicht verfügbar ist dann ist das eben so.
2. Die Sonderrechte nach § 35 StVO. Aber Vorsicht: http://www.svr.nomos.de/fileadmin/svr/doc/Aufsatz_SVR_11_09.pdf
3. Schau wie das bei euch geregelt ist. In aller Regel fährt man raus wenn auf den Fahrzeugen die Positionen besetzt sind.
Was heißt "nicht ganz richtig"? Deshalb habe ich geschrieben "in der Regel". Die Bayern sind so verrückt und schreiben in ihrem Feuerwehrgesetz "(4) Volljährige Schüler und Studenten sind während der Teilnahme an Einsätzen und für einen angemessenen Zeitraum danach von der Teilnahme am Unterricht und an Ausbildungsveranstaltungen befreit." Dort ist das halt so geregelt.
In BW gibt es im FwG keine Pflicht zur Freistellung von Schülern oder Auszubildenden, wie übrigens in den meisten anderen Bundesländern auch.
Was man mit der Schule vereinbart steht auf einem ganz anderen Blatt. Eine Pflicht zur Teilnahme an Einsätzen kann man nicht davon ableiten das man es darf. Und so war die Fragestellung des FS. Was passiert wenn der Schüler beim Feuerwehreinsatz zu Schaden kommt könnte rechtlich ganz spannend werden für die Schule welche ihn freigestellt hat.
Das mit der Schule ist nicht ganz richtig. Soweit ich weiß kommt es aufs Bundesland an wies da geregelt ist. Ich weiß von BW dass man das einfach mit der Schulleitung abklären bzw einfach mal nachfragen sollte. An meiner Schule zum Beispiel wird man freigestellt für die Zeit wenn Einsatz ist.