Fahrrad kaputt - wer zahlt?

Hallo liebe Community!

Ich bin in einer etwas verzwickten Situation... und zwar habe ich vor 2 Wochen mein circa 5 Jahre "altes" Fahrrad verliehen. Heute bekomme ich eine Nachricht, dass das Fahrrad kaputt ist - der Rahmen ist am Sitzrohr kurz überhalb der Sattelhalterung abgebrochen und ein Pedal ist vom Sturz davon verbogen.

Das Fahrrad wurde schon in die Werkstatt zum Gutachten gebracht, kann aber nicht mehr repariert werden. (Zumindest wäre ein neues billiger als die Reparation).

Aufjedenfall bleibt jetzt die Frage: WER ZAHLT?

Ich weiß, dass das Fahrrad bei mir genau so hätte kaputt gehen können. Fakt ist aber nunmal, dass es von einer anderen Person gefahren wurde, als es kaputt gegangen ist und dass diese Person mindestens 20 Kilo mehr wiegst als ich. Normalerweise gibt man aus Anstand Dinge die man sich geliehen hat in dem Zustand zurück wie man sie auch bekommen hat. Aber ich kann nicht wirklich ein neues Fahrrad verlangen, da es bei mir eventuell genau so hätte kaputt gehen können - das weiß man eben nicht, das ist das blöde!

Ich weiß wirklich nicht, was ich jetzt tun soll?! Nur wegen einem Fahrrad mit der Versicherung rumhampeln kostet auch mehr Zeit als es überhaupt wert ist. Hat jemand eine Idee? Einen Kompromiss? Wie würdet ihr die Situation lösen? Ist es zu viel verlangt, von der Person die Hälfte des Preises eines neuen Fahrrades zahlen zu lassen?

Vielen Dank schon mal für eure Meinungen.

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Fahrrad, kaputt, Rad, Recht, Fahrzeug
Darf mein Auto am Zweitwohnsitz Zugelassen bleiben?

Ich habe seit 1997 einen Zweitwohnsitz bei meiner Mutter um KFZ-Versicherungsprämie zu sparen. Auf diese Möglichkeit sein PKW am Zweitwohnsitz anzumelden und dadurch eine höhere Einstufung an seinem Hauptwohnsitz zu vermeiden hat mich mein damaliger Versicherungsvertreter gebracht. Hat auch gut funktioniert und mir ca. 1000 DM im Jahr gespart. Mein jetziges Fahrzeug ist im Juni 2006 auf mich zugelassen worden und wieder am Zweitwohnsitz ohne das gefragt wurde ob ich mich dort auch aufhallte. Was zwar der Fall ist aber da ich selbst Familie habe deutlich seltener als noch 1997. Die beiden Wohnsitze liegen nur etwa 7km auseinander befinden sich jedoch in verschiedenen Landkreisen und auch in verschiedenen Bundesländern daher sind die Regionalklassen immer noch sehr unterschiedlich. Heute nun flatterte mir ein Brief von meinem für den Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt ins Haus in dem mir eine Umschreibung des Fahrzeuges aufgezwungen werden soll. Das zur Vorgeschichte jetzt meine Fragen: Seit 2007 ist es ja nicht mehr möglich sein KFZ am Zweitwohnsitz zuzulassen, meines wissen´s nach sind aber Fahrzeuge die vor diesem Termin zugelassen wurden von dieser Regelung ausgenommen. Ist dies Korrekt oder gibt es eine zeitliche Begrenzung bis wann die Ummeldung erfolgt sein musste? Kann mir der Zweitwohnsitz aberkannt werden da ich mich dort nicht mehr regelmäßig aufhallte was mich dann zum ummelden verpflichten würde?

Auto, Fahrzeug, Zulassung

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