Hatte einen Vorläufigen FS ausgestellt bekommen von der fahrerlaubnisbehörde nach der praktischen prüfung weil mein FS noch nicht vorlag.

So jetzt habe ich den FS per post bekommen und auf dem vorläufigen steht : bei ablauf der gültigkeit ist die bescheinigung der austellenden behörde zurückzugeben .

Die behörde ist etwas weiter weg und habe zzt . kein auto parar ist es wirklich ein MUSS oder kann ich den auch selber entsorgen bzw einramen und an die wand hängen ist das also uninteressant ??

Oder muss der Vorläufige vom computer irgendwie gelöscht werden das ich ihn nicht mehr besitze etc usw..

Danke im vorraus an alle guten rutsch ins neue jahr MFG.