darf ich auto fahren wenn ich meinen führerschein noch nicht abgeholt habe?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du hast am begleiteten Fahren teilgenommen? Hast also die BF17 Prüfbescheinigung mit den eingetragenen Begleitern und bist jetzt 18?

Wenn dem so ist, dann darfst du mit dieser BF17 Prüfbescheinigung jetzt auch alleine fahren, denn die ist noch bis 3 Monate nach deinem 18. Geb. gültig (aber nur innerhalb Deutschlands).

§ 48a FeV, Abs. 2, letzter Satz; Abs. 3, erster Satz. ;)

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__48a.html


Eichbaum1963  27.02.2013, 18:13

Vielen Dank für den Stern. ;)

0

Im Führerschein steht ein Datum, ab wann er gültig ist. Dieses Datum ist leider nicht der Tag der erfolgreichen Führerscheinprüfung, sondern der Tag der Aushändigung. Das Datum wird just in dem Moment eingetragen, wenn er dir ausgehändigt wird.

Darüber hinaus ist der Führerschein erst dann gültig, wenn er von dir persönlich unterschrieben ist. So lange deine Unterschrift also noch nicht in dem Dokument steht, ist er Führerschein noch nicht gültig und somit wäre das "Fahren ohne Fahrerlaubnis".

Leider.


Propanon  22.02.2013, 14:52

So, habe nun noch einmal nachgeschaut. Die "Prüfbescheinigung", die für die Klasse BF17 ausgehändigt wird, ist im Inland bis 3 Monate nach dem 18. geburtstag gültig. So zumindest in Bayern. Wenn er also innerhalb dieser Grenze liegt, kann er eindeutig damit fahren.

0
Eichbaum1963  23.02.2013, 12:30
@Propanon

Nicht nur in Bayern - in ganz Deutschland.^^ Die FeV ist ein Bundesgesetz. ;)

0

Jap klar,wenn du alles bestanden hast und es geplant ist dass du deinen Führerschein mit 18 kriegst ist das kein Problem...immerhin kannst du den ja nachreichen;)


WillTell  22.02.2013, 14:38

Absoluter wahnsinn's Rat.

0

Nein, das solltest du auf keinen Fall machen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das auf dem pinken Schein draufstand.

Solltest du mal drüberlesen, und immer schön einen Personalausweis dabeihaben, das Ding ist nicht ohne gütlig!


Propanon  22.02.2013, 14:42

Auch wenn es da eine Frist gab, das Teil gilt soweit ich mich errinern kann bis 3 Monate nach dem Geburtstag. Aber das sollte wirklich direkt draufstehen.

0