Darf mein Auto am Zweitwohnsitz Zugelassen bleiben?

Ich habe seit 1997 einen Zweitwohnsitz bei meiner Mutter um KFZ-Versicherungsprämie zu sparen. Auf diese Möglichkeit sein PKW am Zweitwohnsitz anzumelden und dadurch eine höhere Einstufung an seinem Hauptwohnsitz zu vermeiden hat mich mein damaliger Versicherungsvertreter gebracht. Hat auch gut funktioniert und mir ca. 1000 DM im Jahr gespart. Mein jetziges Fahrzeug ist im Juni 2006 auf mich zugelassen worden und wieder am Zweitwohnsitz ohne das gefragt wurde ob ich mich dort auch aufhallte. Was zwar der Fall ist aber da ich selbst Familie habe deutlich seltener als noch 1997. Die beiden Wohnsitze liegen nur etwa 7km auseinander befinden sich jedoch in verschiedenen Landkreisen und auch in verschiedenen Bundesländern daher sind die Regionalklassen immer noch sehr unterschiedlich. Heute nun flatterte mir ein Brief von meinem für den Hauptwohnsitz zuständigen Straßenverkehrsamt ins Haus in dem mir eine Umschreibung des Fahrzeuges aufgezwungen werden soll. Das zur Vorgeschichte jetzt meine Fragen: Seit 2007 ist es ja nicht mehr möglich sein KFZ am Zweitwohnsitz zuzulassen, meines wissen´s nach sind aber Fahrzeuge die vor diesem Termin zugelassen wurden von dieser Regelung ausgenommen. Ist dies Korrekt oder gibt es eine zeitliche Begrenzung bis wann die Ummeldung erfolgt sein musste? Kann mir der Zweitwohnsitz aberkannt werden da ich mich dort nicht mehr regelmäßig aufhallte was mich dann zum ummelden verpflichten würde?

Auto, Fahrzeug, Zulassung
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.