passiert etwas wenn man jemanden "fast" anfährt?
Hallo!
Ich habe heute einen Schock fürs Leben bekommen. Als ich heute aus der Tiefgarage rausgfahren bin bin ich links abgebogen. Ungefähr 50 m danach kam ein Zebrastreifen. Ich habe wohl in dem Moment mal nicht richtig aufgepasst, denn urplötzlich stand eine Frau vor meinem Auto, die am Zebrastreifen über die Straße wollte! Ich bin gerade noch haarscharf vor ihr zum Stehen gekommen (glaube zumindest nicht dass ich sie berührt habe)! DIe Frau hat sich auch total erschreckt und hat mich ne Weile angestarrt - dann ist sie weitergegangen. Ich bin weitergefahren. Mir steckt der Schreck auch noch total tief in den Knochen... Nun weiß ich nicht ob ich sie nicht vielleicht doch berührt habe und mich nun der Fahrerflucht strafbar gemacht habe?! Mache mir gerade totale Sorgen, weil ein Freund von mir mal ein "parkendes" Fahrrad seitlich angefahren hat (weit und breit war kein Mensch in Sicht) und jemand später behauptet hat, dass er von meinem Kumpel angefahren wurde! Man konnte zwar seine Unschuld beweisen aber trotzdem... Irgendwie habe ich nun Schiss dass ich angezeigt werde oder so. Meint ihr ich mache mir da jetzt umsonst sorgen oder eher nicht?
14 Antworten
Wenn dei Frau weitergeht und nicht reagiert hat,dann ist wohl nichts passiert. Problematisch wird es nur wenn ein "Zeuge" das gesehen hat und das Kennzeichen notiert hat. Also abwarten,sich am besten Tageszeit und Uhrzeit notieren,für den Fall.
Die Frau ist doch weitergegangen, oder ? Dann wirst du sie auch nicht verletzt haben.
Geh einfach in Zukunft vor einem Zebrastreifen vom Gas(bremsbereit sein) und pass besser auf.Siehste ja, wie schnell es geht, das etwas passieren kann
Wenn es hier zu einer Anzeige kommen sollte dann musst Du mit einem Bußgeld von 100€, 23,50€ Gebühren und 4 Punkten rechnen. Da die Frau aber weiter gelaufen ist wird sie wohl keine Anzeige erstatten, erschreckt hat sie sich aber sicher genauso wie Du...
TBNR 126601
Sie fuhren nicht mit mäßiger Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heran, obwohl ein Bevorrechtigter diesen erkennbar benutzen wollte und gefährdeten dadurch Andere.
§ 26 Abs. 1, § 1 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 113 BKat; § 3 Abs. 3 BKatV; § 19 OWiG
Offensichtlich ist ja nichts passiert, sonst hätte sich die Frau schon bemerkbar gemacht. Also wegen was willst du eine Anzeige bekommen? Wegen einer fast Unfallflucht? Ist ja das selbe, wie wenn du jemanden fast schlägst oder nur fast etwas klaust oder nur fast ne Bank ausraubst ;-)
Wenn sich die Frau nirgends meldet oder ein evt. Zeuge, dürfte nichts passieren.
Ich hab das als Fußgängerin schon oft erlebt, dass Autos nicht anhalten am Zebrastreifen.
Normal passe ich ja schon auf, aber irgendwie bin ich heute mit meinen Gedanken oft woanders - nicht gerade die beste Verfassung um Auto zu fahren :-( Werde in Zukunft aber bestimmt doppelt so sehr aufpassen!