Fahrkarte gefälscht - Straftat Betrug vom Polizeischreiben - Was tun?

Hey Leute ( ich bin 21 Jahre alt ) ,

ich bin vor einem Monat nach dem Feiern mit der S-Bahn nach hause gefahren und war zudem auch ziemlich bedrunken.. Ich hatte aber kein Geld mehr für eine Fahrkarte und hab am Gleis eine Schüler Fahrkarte gefunden die noch gültig war. Habe sie dem Kontrolleur dann auch vorgezeigt, allerdings erwies Sie sich als eine Fälschung von der ich nichts wusste und Sie hat mir die Fahrkarte entzogen und die 40€ Strafe aufgebrummt. Am nächsten Tag erinnerte ich mich wieder an das Geschehen und überwies direkt die 40€ und dachte die Geschichte sei nun erledigt.

Nun habe ich Post von der Polizei erhalten mit der mir mitgeteilt wird, das ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird wegen § 263 Abs. 1 StGB Betrug.

Mir wird vorgeworfen eine verfälschtes Schüler Ticket benutzt zu haben.

Nun weiß ich nicht genau was ich machen soll, da ich Angst habe mit meiner Aussage da weiter reinzureiten. Glücklicherweise wird nur wegen Betruges statt Betrug und Urkundenfälschung ermittelt.

Laut dem schreiben habe ich die Möglichkeit die Tat zuzugeben, Sie nicht zuzugeben. Zudem kann ich mich schriftlich äußern oder nicht und damit einverstanden erklären gegen eine Geldbuße das Verfahren einstellen zu Lassen falls die Staatsanwaltschaft das auch möchte.

Ich bin der Meinung, dass ich weder die Tat zugeben noch eine Aussage machen sollte und darauf hoffen sollte dass das ganze für eine Geldstrafe eingestellt wird.

Was sagt ihr dazu ?

Betrug, Recht, Fälschung, Bahn, Deutsche Bahn, Fahrkarte, Strafe, Strafrecht, Kontrolleur
Fahrkartenkontrolle bis wohin darf kontrolliert werden?

Heute morgen erlebte ich folgende Situation:

Ich steige an einer stark ausgelasteten Haltestelle der Straßenbahn aus, schon während des Aussteigens fällt mir auf das einige Personenn mit Jacken der Verkehrsbetriebe an der Haltestelle stehen. Ich steige nun aus und mache mich auf meinen weiteren Weg. Als ich den für mich und wohl auch offiziellen Haltenstellenbereich verlassen habe, spricht mich eine Frau an und sagt: "Fahrkartenkontrolle, ihre Fahrkarte bitte." Nach einem Blick auf die Uhr sehe ich, dass ich den Anschluss nicht schaffe, ich mich also auf eine kleine Disskussion einlassen kann. Auf ihre Aussage hin frage ich: "Dürfen Sie hier noch kontrollieren?" Sie: "Selbstverständlich." Ich: "Wir befinden uns aber nicht mehr im Verwaltungs- und Zuständigkeitsbereich der Vekehrsbetriebe und verweise auf eine Line, die den Haltestellenbereich vom Rest abtrennt." "Daraufhin sie: "Das wäre irrelevant, wenn jemand mit der Bahn gefahren ist, darf er überall kontrolliert werden." Darauf ich: "Das bezweifel ich doch sehr stark, sie wollen jetzt sicher nicht mit zu mir nach Hause kommen und mich dort kontrollieren, außerdem hätte ich gerne noch einen Beweis ihrerseits, dass ich mit der Bahn gefahren bin und nicht einfach nur den Haltestellenbereich passiert habe, was unentgeldlich geschehen darf." Sie wird merklich unruhiger und holt einen Kollegen dazu, der sich erst einmal vor mir aufplusstert so gut es mit seinen ich schätze 1,75 m eben ging. Nachdem er mir die gleiche Leier nocheinmal erzählt, sage ich: "Nagut dann möchte ich nun gerne einmal ihre Ausweise sehen damit ich sicher gehen kann, dass sie auch wirklich offizielle von den Betrieben eingesetzte Verkehrsbetriebe sind." Daraufhin der Mann: "Wir tragen offizielle Kleidung das genügt." Ich: "Das denke ich nicht, nur weil ich ein Trikot meiner Lieblingsmannschaft trage, gehöre ich auch noch nicht zum Team." Noch etwas gereizter zeigen mir beide ihre Ausweise.

Da ich merke, dass mein Anschluss langsam näher rückt, zeige ich ihnen meine Fahrkarte, wünsche ihnen einen schönen Tag und gehe.

So nun meine Frage, wie bereits im Text deutlich geworden, bis wohin darf kontrolliert werden?

Natürlich war meine Reaktion sicher etwas überzogen, aber es ist doch angenehm mit dem guten Gewissen in Tag zu starten, Leute dazu ermutigt zu haben, ihren Job ordnungsgemäß zu erledigen.

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, haltestelle, Kontrolleur
Fahrkarte ohne Bild = 40 Euro wegen keines gültigen Fahrausweises! in Ordnung?

Hallo liebe Community,

wurde vor ca. 2 Monaten, in Hamburg, in der Bahn kontrolliert. Wie üblich zeigte ich dem Kontrolleur meine Jahres-Abo Karte vor, die kein Foto in ihrer tollen Hülle besitzt (wer weiß warum der Sachbearbeiter, dies bei meiner Karte vergessen hat...).

Dieser machte mich, zu meinen Erstaunen, auf das fehlende Foto aufmerksam und stellte mir 40,- Euro in Rechnung für das fahren ohne gültigen Fahrausweis. Bisher hatte mich so gut wie kein Kontrolleur wegen des fehlenden Fotos angesprochen geschweige denn mir ein Schwarzfahrerticket deswegen ausgestellt. Da sagt mir doch mein gesunder Menschenverstand, habe ich nicht eine Fahrkarte dabei gehabt, für die ich erstens monatlich bezahle und zweitens die auch ohne Foto meinen Namen beinhaltet + Kunden-Nr. mit der man meine Identität prüfen kann?

Auf jedenfall meinte der Kontrolleur, dass ich das Foto nachreichen soll und das sich dann die 40,- Euro erledigt hätten. Leider ist bei mir in letzter Zeit viel passiert, weswegen ich diese relativ unwichtige Sache einfach vergessen habe. Vorgestern habe ich dann einen Brief erhalten, in dem mir zum letzten mal gemahnt wird (zu diesen Zeitpunkt ist nur dieser eine Brief eingegangen, kein weiterer) und das die 40,- Euro zu 77,89 Euro geworden sind. Wird die Rechnung nicht bezahlt wird ein Anwalt eingeschaltet!

Meine Frage an euch, was kann ich jetzt noch tun?! Außer in den sauren Apfel zu beißen und das Geld zu bezahlen, weil ich kein Foto in meinen gültigen Fahrausweis hatte. Ich für meinen Teil finde so eine Summe für ein relativ kleines Vergehen, dass ich es vergessen habe ein Foto nachzureichen, als nicht berechtigt, da der Hochbahn ja auch kein finanzieller Schaden zugefügt wurde.

Oder übersehe ich was? Bitte Hilfe! Danke!

Gültigkeit, Deutsche Bahn, Fahrkarte, Kontrolleur
Berlin BVG - Keine Fahrkarte bei verlassen des Bahnsteigs (Gruppenticket)

Hallo!

In Berlin ist mir (uns) foglendes passiert..

Wir sind mit einer Gruppenkarte mit der U-Bahn gefahren. Ich und meine Freundin verließen das Fahrzeug an der Heinrich-Heine-Str. Auf einmal wurde ich von Hinten gepackt und ein Mann stellte sich in den Weg und fragte, wo ich hin will. Ich dachte im ersten Moment, ich und meine Freundin werden überfallen (bei Kerlen und Mädchen auf dem U-Bahnsteig weiss man ja nie..) und ich versuchte mich zu befreien.

Jedoch stellte sich aber heraus, dass es Kontrolleure in Zivil waren. Ich sagte ihm, dass wir keine Fahrkarte haben, da das Gruppenticket in der Bahn mit dem Rest weitergefahren ist. Er sah dies als Unwahrheit an und wies mich darauf hin, dass das Betreten des Bahnsteigs nur mit gültiger Fahrkarte erlaubt sei. Ich sagte ihm, dass wir es ja nicht betreten, sondern verlassen. Nichts desto trotz, wurde uns mit der Polizei gedroht und dass sie befugt sind uns festzuhalten und dass es zu ner Haftstrafe von 1 Jahr führen kann. Okay, ab diesem Zeitpunkt hatten meine Freundin und ich wirklich schiss, und haben ihnen unsere Ausweise ausgehändigt. Zuhause erzählten wir es der Mutter meine Freundin und diese meinte, dass das nicht Rechtens wäre.. da sie uns nicht im Fahrzeug sondern beim verlassen des Bahnsteigs ohne Fahrschein angetroffen haben.

Die Kontrolleure waren ja der Meinung, wir haben das Fahrzeug verlassen weil Sie eingestiegen seien. völliger Blödsinn, sie waren ja Zivil! wie hätten wir sie denn erkennen sollen, wenn das der Grund gewesen sein solle.

Ist das nun wirklich wahr, dass Gruppen nur geschlossen die Bahn verlassen dürfen?

Berlin, BVG, Fahrkarte, U-Bahn
Fahrkartenkontrolle: Ist es erlaubt, an der Haltestelle kontrolliert zu werden, wenn man raus muss?

Konkret passierte Folgendes: Die Endhaltestelle wurde angefahren. Ich wollte aussteigen. Die Fahrkartenkontrolleure wollten mir das nicht gestatten, sondern fragten mich nach dem Fahrausweis. Ich sagte: "Das hätten sie sich eher überlegen müssen. Denn jetzt ist es zu spät! Hier ist Endhaltestelle; ich habe es verdammt eilig, um meinen ANschlusszug noch zu kriegen!"

Das wollten die 3 Jungs nicht gelten lassen, sondern hinderten mich am Aussteigen. Meine Fahrkarte war tief in meiner tasche. Ich hätte meinen Zug verpasst. Dennoch hielten mich die Jungs fest. Das brachte mich in Rage. Ich sagte ihnen, sie hätten kein REcht mich derart anzufassen, in dieser Situation. Ich wehrte mich. Da griffen die 3 Männer zu ihren Knüppeln (ich wusste vorher gar nicht, dass die so etwas besitzen!). Es kam zu einer Prügelei, bei dem die Typen mich übel zurichteten. ( 3 Bewaffnete gegen mich als Unbewaffneten!). Dennoch wollten Sie gegen mich Strafanzeige stellen. Ich will das selbe tun, weil ich mich im Recht fühle. Bei der Klopperei ging bei mir noch einiges zu Bruch (Diktiergerät, Jacke, Hose, ...); zusätzlich verlor ich dabei sogar noch meine Fahrkarte. Ich bin dabei verdammt in Rage gekommen, weil ich mich von den Typen aufgrund ihres widerrechtlichen arroganten Verhaltens (?) provoziert gefühlt habe!

Daher meine Frage: ist es den Kontrolleuren überhaupt ERLAUBT, mich am Eingang der S- Bahn- Haltestelle zu kontrollieren, wenn sich die Bahn gerade AN EINEM BAHNHOF befindet (nicht während der Fahrt!) und ich es eilig habe, und meinen ANSCHLUSSZUG sonst verpassen würde?

Danke für hilfreiche Antworten von Leuten, die sich auskennen!

Recht, Bahn, Fahrkarte, Fahrkartenkontrolle, Fahrschein, Justiz, Schlägerei
S-Bahn Fahrkarte für falsche Richtung benutzt

Ich wollte heute kurz von Bad Cannstatt in die Stuttgarter Innenstadt. Fahre sonst nie Bahn. Also schnell zwei Einzeltickets am Automaten gekauft (a 2,60 euro) eine abgestempelt, eingestiegen und nach Stuttgart Innenstadt gefahren. Ausgestiegen, nutzlose abgestempelte Karte im Papierkorb geschmissen. Auf dem Rückweg das gleiche. Karte abgestempelt, in Stuttgart Hbf eingestiegen zur nächste Haltestelle, Bad Cannstatt. Diesmal aber gleich beim losfahren Fahrkartenkontrolle. Da meinte die Kontrolleurin, die Karte sei ungültig da sie für die Strecke von Bad Cannstatt nach Stuttgart gilt und ich in die andere Richtung fahre, und drückt mich 40 Euro Fahrpreisnacherhebung aufs Auge. Mit der Dame wollte ich nicht diskutieren, die macht auch nur ihren Job. Sie meinte, ich sollte mich übermorgen oder so in ein Büro in Stuttgart melden mit meine Fahrkarte. Morgen ist mein Terminkalender bärstens voll und komme ich nicht vor 20:00 oder so aus dem Büro. Anschließend fahre ich nach hause (in der Nähe von Frankfurt) und bin erst in drei Wochen oder so vielleicht wieder in Stuttgart. Natürlich habe ich nicht vor einen Cent mehr als die bezahlte 2,60 für den Fahrt zu bezahlen (vom Preis her schließlich gleich ob von Cannstatt nach Stuttgart oder umgekehrt, die Bah hat also ihr Geld und die Kontrolleurin hat gesehen dass ich in Stuttgart ein und in Cannstatt ausgestiegen bin). Was mache ich denn jetzt am besten? Meinen Anwalt ein Schreiben aufstellen lassen?

Reise, Bahn, Fahrkarte, S-Bahn, vvs

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