ich hatte vor 3 Wochen einen Wasserschaden in meiner Wohnung. Vom Mieter über mir wohnend, das ist der Boiler geplatzt und bei mir an den Wänden usw. lief das Wasser runter. Was habe ich als Geschädigter eigentlich für Ansprüche als Aufwandsentschädigung von seiner Versicherung? Man sagte mir, garnichts steht mir zu, ich darf noch zur Krönung ausziehen, das ist zwar 100% Mietminderung, aber es soll mit der anderen Wohnung, wo man mich solange reinsteckt, bis der Schaden behoben ist, ich aber Miete zahlen muß. Wer kann mir ein paar Tipps dazu geben.
Wasserschaden von der Decke
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