Hey,
ich werde voraussichtlich das Gymnasium nach der 11. Klasse verlassen, da mir das Abitur nicht gefällt und ich keinen Vorteil aus diesem ziehe, da ich eine Ausbildung (Notfallsanitäter) absolvieren will.
Wenn ich nach der 11. Klasse abgehe, bekomme ich den schulischen Teil der FHR, an dem ich einen praktischen Teil der FHR anschließen muss (in meinem Fall die Ausbildung).
§32 Abs. 4 der GOSTV sagt Folgendes aus:
(4) Wer nach Abbruch des Bildungsgangs bei gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) den Nachweis einer in Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden Ausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erbringt, erhält auf Antrag die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) für diese Schule zuständig war.
Bekomme ich nach dem praktischen Teil der FHR wirklich eine Fachhochschulreife oder nur die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule?
Falls ich später doch einmal Humanmedizin studieren oder mich an einer Universität immatrikulieren möchte, habe ich mit einer Fachhochschulreife im Land Brandenburg ganz gute Chancen, die Uni Potsdam nimmt z.B. auch mit FHR. Ebenfalls würde eine med. Hochschule in Frage kommen, da auch diese mit FHR nehmen.
Meine Sorge ist jetzt nur, dass ich vielleicht gar keine FHR bekomme, sondern nur eine Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule.
Könnt ihr mir dort weiterhelfen?