Frage zur Fachhochschulreife - Land Brandenburg?
Hey,
ich werde voraussichtlich das Gymnasium nach der 11. Klasse verlassen, da mir das Abitur nicht gefällt und ich keinen Vorteil aus diesem ziehe, da ich eine Ausbildung (Notfallsanitäter) absolvieren will.
Wenn ich nach der 11. Klasse abgehe, bekomme ich den schulischen Teil der FHR, an dem ich einen praktischen Teil der FHR anschließen muss (in meinem Fall die Ausbildung).
§32 Abs. 4 der GOSTV sagt Folgendes aus:
(4) Wer nach Abbruch des Bildungsgangs bei gleichzeitigem Erwerb der Fachhochschulreife (schulischer Teil) den Nachweis einer in Umfang und Ausgestaltung der fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule entsprechenden Ausbildung oder einer abgeschlossenen Berufsausbildung erbringt, erhält auf Antrag die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule. Der Antrag ist bei dem staatlichen Schulamt zu stellen, das zum Zeitpunkt des Erwerbs der Fachhochschulreife (schulischer Teil) für diese Schule zuständig war.
Bekomme ich nach dem praktischen Teil der FHR wirklich eine Fachhochschulreife oder nur die Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule?
Falls ich später doch einmal Humanmedizin studieren oder mich an einer Universität immatrikulieren möchte, habe ich mit einer Fachhochschulreife im Land Brandenburg ganz gute Chancen, die Uni Potsdam nimmt z.B. auch mit FHR. Ebenfalls würde eine med. Hochschule in Frage kommen, da auch diese mit FHR nehmen.
Meine Sorge ist jetzt nur, dass ich vielleicht gar keine FHR bekomme, sondern nur eine Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule.
Könnt ihr mir dort weiterhelfen?
3 Antworten
Gegenfrage: Ist mit «Fachhochschulreife» (FHR) und «Berechtigung zum Besuch der Fachhochschule» nicht das Gleiche gemeint, wenn nicht sogar dasselbe?
Die Fachhochulreife ist nach meiner Kenntnis die Berechtigung, an der Fachhochschule studieren zu dürfen. Man ist reif für die Fachhochschule.
Oder meinst Du noch etwas anderes?
Gruß Matti
Dann müsste es einen Unterschied geben. Das Zeugnis wäre eine Befähigung, die Dich berechtigt, an einer Fachhochschule zu studieren, das andere wäre eine schulbehördlicher Vorgang im Sinne einer Genehmigung, an einer FHS zu studieren. Ob auch die behördl. Genehmigung erforderlich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Meine Sorge ist …
Das brauchst Du ja nur ausprobieren. Schreib Dich in einer FHS ein. Die verlangt Unterlagen von Dir. Die, die Du hast, reichst Du ein. Wenn etwas fehlt, wird man es Dir mitteilen
Soweir ich mich erinnere ist es schon seit längerer Zeit so , daß nach der 11. Klasse plus die praktische Zeit dies der Fachhochschulreife entspricht . ( Niedersachsen )
Für Medizin kannst Dich aber auch ohne Abi mit einem medizinischen Beruf und Berufserfahrung später bewerben .
https://www.praktischarzt.de/medizinstudium/medizinstudium-ohne-abitur/#SnippetTab
Nach dem Praktikum. Teil hast du die volle FH Reife und kannst studieren.
Kannst du den Weg nach der 11. Klasse abzugehen empfehlen?
Kommt sehr auf deine Zukunftspläne an. Ich wollte eh nie studieren. Für mich war es der beste Weg. Hätte Abi auch durchgezogen (und dann trotzdem eine Ausbildung gemacht), wenn ich nicht den Ausbildungsplatz bekommen hätte.
Ich habe eigentlich auch nicht vor zu studieren... Möchte ja auch eine Ausbildung machen. Ich habe halt nur Sorgen, was ist, wenn ich später doch studieren möchte.
Na ja,mit der vollen FH Reife kannst du studieren,aber nur an FHs.
Also, je nachdem was du studieren willst,solltest du es dir gut überlegen.
Wie gesagt,man kann auch mit Abi eine Ausbildung machen oder ein duales Studium.
Ja, in Brandenburg kann man mit der FHR auch an vielen Unis studieren.
Die Fachhochschulreife ist ein Zeugnis, die Berechtigung anscheinend nur eine Berechtigung.
Meine Sorge ist jetzt, dass eine Uni sagt "Wir nehmen Personen mit FHR (Zeugnis), allerdings nicht nur mit einer Berechtigung.".