Haltet ihr euch an Din18015, was die Anzahl der Sicherungen hinter einem RCD angeht?

Vorweg: die Frage richtet sich vornehmlich an ausführende Handwerker im Elektrogewerk!

In Anlehnung daran, dass gemäß VDE 0701-0702 ein Geräteableitstrom von 3,5 mA zulässig ist, wurde nach DIN 18015 festgesetzt, dass hinter einem RCD mit 30 mA Nennfehlerstromtoleranz nur 6 Stromkreise installiert werden dürfen, um ein unbeabsichtigtes Auslösen des RCD zu vermeiden.

die ganze Nummer hat nur zwei oder drei Haken! erstens bezieht sich VDE 0701-0702 auf den maximalen Ableitstrom, zweitens lässt besagte Norm für Geräte mit Heizelementen hier 10 mA zu und drittens ist ein Stromkreis kein Gerät. d.h. es könnten, was auch zu weilen vorkommt, an einem Stromreis ein halbes Dutzend Geräte angschlossen sein.

Zu bedenken ist, dass DIN 18015 eine Anwendungsregel ist. Dies bedeutet, dass sofern nicht anders vereinbart diese Regel auch umgangen werden kann.

Sämtliche Stromkreise innerhalb eines Hauses hinter EINEN RCD zu hängen hat zu weilen auch schon funktioniert, wird aber auch nicht empfohlen.

Wäre nett, wenn die Kollegen, die mehr als 6 Sicherungen hinter einem RCD setzen, auch dazu schrieben, wie viele sicherungen sie maximal dahinter setzen.

Was mich betrifft, so beschränke ich mich meistens auf eine Reihe. d.h. 8 Teilungseinheiten.

ich installire nur nach 18015, wenn ausdrücklich verinbart 50%
ich frage die Kundschaft vorher 50%
Ich installire immer nach 18015 0%
Elektrik, DIN, Elektriker, Elektro, Elektroinstallation, Steckdose
Welche Art (DIN) Zählerschrank ist das, was im Bild zu sehen ist?

Könnt' ihr mich aufklären?

(Was ich nicht will (!): Beleidigungen und wirre Vorwürfe, ich hätte die Frage schon mehrfach gestellt; also nur rein vorsorglich (!): Nein, ich habe diese Frage noch nie gestellt!)

Die Frage basiert auf den aktuell gültigen TAB NS Westnetz. (Seite 31)

Hintergrund der Frage: "Umstellung von konventioneller Messeinrichtung (Ferraris) auf moderne Messeinrichtung"

(weisse und schwarze Felder dienen nur zum Datenschutz, sind nicht relevant für die Beantwortung der Frage)

Vielleicht relevant: Der Zähler (Wechselstromzähler) rechts ist von 1974 (zuletzt geeicht 1985), darüber steht an der "Befestigungsplatte", wie ich es mal nenne, "NZ", links über dem der neuen Messeinrichtung steht "NH". An selber Stelle des neuen Zählers war vorher der selbe Zähler wie rechts. Zählerkasten selbst ist aus Holz. Den Rest sieht man ja, wie es innen aussieht.)

Zusatzfrage: Sieht die Anlage eurer Meinung nach aus, als sei sie nach den heutigen anerkannten Regeln der Elektrotechnik (VDE usw.) zulässig?

Bild zum Beitrag
43870 DIN; um genau zu sein: 0%
DIN VDE 0603 (VDE 0603) 0%
Andere Antwort: 0%
Unzulässig/grob fahrlässig/dilettantisch/Gefahr in Verzug 0%
Technik, Strom, Handwerk, Elektrik, Elektrotechnik, Immobilien, Tabs, DIN, Elektroinstallation, HAK, Hausinstallation, Haustechnik, normen, Stromversorgung, Konfession, Netzbetreiber, VDE
Babyspielzeug handmade - was, wenn die DIN EN 71-3 nicht eingehalten wird?

Hallo zusammen,

ich möchte gerne Schnullerketten mit Perlen selber herstellen und online verkaufen.

Für Schnullerketten bestehen gewisse "Verordnungen/Vorschriften", da das Material in Gebrauch von Babys/Kindern ist.

Das bedeutet, laut DIN EN 71-3 müssen die verwendeten Perlen schadstofffrei, lutsch- und speichelfest, schweißfest sowie farbecht sein.

Es gibt wenige Online-Shops die diesem Standard gerecht werden bzw. die damit werben. 2 Shops habe ich gefunden, die für meine Ansprüche in Ordnung wären - jedoch sind die Perlen sehr "standardmäßig"... damit meine ich, dass die Konkurrenz nicht schläft und so gut wie jeder "Schnullerkettenhersteller" auf diese Perlen zurückgreift und man sich deshalb mit seiner eigenen Schnullerkette nicht sehr stark von der Masse/Konkurrenz abhebt.

Ich habe einen (spanischen) Shop gefunden, der auch sehr hochwertige Perlen anbietet - auch z.B. aus den Segmenten "Edelsteinperlen, Natursteinperlen, Samenperlen". Einige Perlen sehen auf den Bildern so aus, als "könnten" sie die DIN EN 71 Norm erfüllen (Lackierung, sodass farbecht, speichel- lutsch und schweißfest). Ob die Perlen schadstofffrei sind, kann ich natürlich nicht wissen und auch selbst nicht prüfen.

Wenn ich das Risiko wage, in solch einem Shop Perlen zu bestellen, die sich optisch und auch vom Material von der Konkurrenz abheben, natürlich mit großer Sorgfalt ausgewählt und ich trotzdem bei der ein oder anderen Perle blöderweise "danebengegriffen" habe und diese NICHT der DIN EN 71 Norm entspricht, ist dies strafbar oder was blüht mir (wenn überhaupt?) wenn ich Perlen an meiner Schnullerkette in den Verkauf bringe die nicht der DIN entsprechen?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten von Leuten die sich auskennen :-)

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