Geschäftsführerin werden?

Guten Abend,

ich bin 28 und Landmaschinenmechatronikerin mit Meister und außerdem auch gelernte Landwirtin. Ich arbeite in einem Lohnunternehmen und bin dort unteranderem Werkstattleiterin aber auch Fahrerin.

Jetzt kam heute mein Chef auf mich zu (ihm gehört die Firma) und meinte, das er lange darüber nachgedacht hat und gerne einen zweiten Geschäftsführer bzw. Geschäftsführerin hätte und dafür will er mich haben. Ich war erst etwas geschockt, aber habe eigentlich Lust und Motivation darauf. Gerade weil ich weiter Schrauben und fahren darf und nur einen teil im Büro sein würde.

Es ist eine Firma mit 17 Beschäftigten, also kein riesiger Laden.

Aber wie genau ist das dann eigentlich so. Kann man einfach mit einem entsprechendem Vertrag so ohne weiteres Geschäftsführer werden? Könnt ihr mir dazu mal ein paar Infos geben?

Ich habe ja meinen Meister gemacht und habe da eigentlich den ganzen Kram auch gelernt nur musste ich diesen bis jetzt nicht anwenden und weiß daher nicht mehr alles so genau.

Lukrativ wäre es für mich schon, gerade weil sich mein Lohn wohl verdoppeln würde und ich verdiene jetzt schon nicht schlecht. Auch die anderen Mitarbeiter werden denke ich damit kein Problem haben.

Was haltet ihr davon?

Über hilfreiche Tipps und Infos würde ich mich sehr freuen.

Schönen Abend euch noch!

Leben, Arbeit, Job, Gehalt, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Geschäftsführer, Arbeitswelt, Betrieb, Betriebswirtschaft, Firma, Geschäftsführung, Beförderung, Vorgesetzter
Betriebswirt Prüfung beim ersten Mal nicht bestanden,…..?

Hi

Ich mache gerade den Betriebswirt und sollte vor ein paar Tagen meine Projektarbeit abgeben. In der Nacht zuvor ist mir klar geworden das ich im Dezember aus privaten Gründen und weil Weihnachtzeit war nicht wirklich die Zeit reinstecken konnte, in meiner Arbeit die eigentlich nötig für war.

Deswegen hatte ich am nächsten tag schweren Herzens bei der zuständigen HWK angerufen und Bescheid gegeben das ich die Projektarbeit leider nicht geschafft hab. Ich aber einen 2ten Versuch starten will.

Die Ansprechpartnerin für diese Stelle bei der HWK war schon immer sehr unfreundlich und unhöflich, das war auch in der BW Klasse allgemein bekannt. Ich war sehr froh nie mit ihr in wichtigen Kontakt zu treten zu müssen.

Sie hat sehr unfreundlich auf die nicht Abgabe reagiert und hat dann gesagt „ Ich muss ihn aus diesen Umständen daher jetzt leider mitteilen, eigentlich dürften sie es erst wissen nach bestehen der Projektarbeit. Aber das geht jetzt nicht anders. Sie haben bei der schriftliche Prüfungen auch nicht bestanden. Durch ihre jetziges abbrechen der Projektarbeit und da sie im schriftlichen auch nicht bestanden haben, weiß ich garnicht ob sie überhaupt einen 2te Versuch machen dürfen. So ein Fall hatten wir hier noch nie …. Da muss ich erstmal mit Herrn … reden ob sie überhaupt einen 2. Versuch starten dürfen. Nach meiner Einschätzung ehr nicht“

Jetzt zu meiner eigentlichen Frage….

Sie ist da ja die Ansprechpartnerin für diesen Bereich. (weiteres steht auf der Seite der HWK nicht über sie)

Darf sie das einfach so entscheiden?

Bzw steht mir dadurch wirklich in beiden Prüfungsteilen kein 2. Versuch zu?

Ich war schon so sehr niedergeschlagen und sauer auf mich selbst, aber nach dem Telefonat war ich komplett geschockt und aufgelöst. Ich gehe stark davon aus das ich einen Brief oder email in der nächsten Woche bekommen werde, aber mich lässt es nicht loss das da drin stehen könnte das ich es nicht noch einmal versuchen darf.

Wäre das rechtens?

bzw hätte die Stelle dazu das Recht?

In der Prüfungsverordnung steht drin das Man alle Prüfungen 2. wiederholen darf.

Abschlussprüfung, Betriebswirtschaft

Meistgelesene Fragen zum Thema Betriebswirtschaft