Ohne Abitur wertlos?

Hallo,

Ich bin 20 (W) und mache momentan ein FSJ in einem Wohnhaus für geistig Behinderte. Ich hab das Gymnasium mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife (3,5) im April 2019 verlassen, nachdem ich zum zweiten Mal die Zulassung fürs Abi nicht bekommen habe.2017 wurde ich mit dem Turner Syndrom diagnostiziert. Soziale Ängste habe ich auch. Diese haben mir nämlich meinen Schnitt versaut. Ich habe mich im Unterricht nie gemeldet. Am 13.Juli endet mein FSJ. Ich habe heute ein Gespräch mit der Frau, die mir das FSJ vermittelt hat. Sie wird sich meine Bewerbung anschauen, weil dort wahrscheinlich der Fehler liegt. Ein Termin beim Jugendberufshaus habe ich auch. Ich habe fast 70 Bewerbungen geschrieben und kriege nur Absagen.

Ich habe das Gefühl, dass alle an mir vorbeiziehen. Ich mache seit gestern mein Online - Abschlussseminar für mein FSJ und die Leute dort haben fast alle einen Platz. Ich fühle mich unglaublich minderwertig. Meine Schule war ja schon von Mobbing und anders sein geprägt. Meine ehemalige beste Freundin hat sich über mich lustig gemacht, wo sie erfahren hat, dass ich kein Abi habe. Selbst meine Mutter meint zu mir, dass ich zu faul sei, um zu studieren. Und eine Ausbildung sei nichts für mich. Außer im Büro. Ich habe mich in ihrer Firma als EU Industriekauffrau beworben. Meine Bewerbung wird für 2021 berücksichtigt. Aber mit einer 5 in Mathe geht das schlecht. Ich fühle mich wie eine Idiotin. Eine Versagerin, die nichts erreicht hat. Selbst meine eigene Familie macht sich über mich lustig! Ich kann noch nicht mal sagen, dass ich stolz auf mich bin. Ich empfinde nur noch Selbsthass.

Schule, Zukunft, Ausbildung, Selbstbewusstsein, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Was heisst: Schwerbehinderte Bewerber*innen werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt eingestellt.?

https://www.hwk-ufr.de/artikel/stellenangebote-der-handwerkskammer...

In dieser Stellenanzeige habe ich das gelesen. Ist das nur ein Trick?

Arbeitgeber müssen in ihren Ausschreibungen auch nicht aufführen, dass Schwerbehinderte und ihnen Gleichgestellte bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sieht allerdings vor, dass jede öffentliche oder interne Anzeige diskriminierungsfrei zu sein hat. Dadurch sollen Ausschreibungen vermieden werden, die ohne sachlichen Grund bestimmte Bewerbergruppen ausschließen. Inzwischen ist der Zusatz „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt“ üblich.

Warum schreibt man so einen Zusatz wenn man die Leute doch nicht einstellt und auch einstellen muss? Ist es nur deshalb, dass man sagen kann, oh man o man seht her: Das ist ja ein sozialer behindertenfreundlicher Betrieb.

Außerdem: Wie kann ein schwerbehinderter beweisen, dass ein anderer bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Eignung bevorzugt eingestellt wird.

Diese ganzen Gesetze bringen nichts wenn man nichts beweisen kann. In diesem Stellenengebot steht z.B. Holztechniker oder Meister. Ich bin jetzt z.B. beides und habe noch ein Studium. Ein anderer ist z.B. nur Meister und hat dafür aber länger Berufserfahrung.

Somit kann man die Eignung schon nicht miteinander vergleichen. Selbst die Befähigung und die fachliche Leistung kann man nicht vergleichen. Es gibt kein System (Punktesystem) wie man das berechnen könnte. Ergo gehört dieses Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz abgeschafft. Deshalb hat noch kein Schwerbehinderter eine Stelle bekommen.

Im Gegenteil: Der Schwerbehinderte wird eingeladen, dass der AG seiner Verpflichtung nachgekommen ist und dann kann er sagen, die Eignung, Befähigung, fachliche Lesitung, waren im Wesentlichen nicht gleich. Selbst wenn der Schwerbehinderte Meister, Techniker und Ingenieur ist.

"Im Wesentlichen" ist auch recht schwammig. Das ist sehr unkonkret.

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