Bildungsgutschein zurückzahlen?
Hallo, ich habe eine Zusage für eine schulische Ausbildung zum Kaufmann für büromanagement. Hierfür brauche ich einen Bildungsgutschein.
Meine vorherige Sachbearbeiterin hat mir diesen zugesagt und nun wo ich einen neuen Sachbearbeiter habe, hat er mir telefonisch gesagt das ich nach der 2 jährigen Ausbildung, die angefallenen kosten des Bildungsgutscheins zurück zahlen müsse.
Ist das so?
Dann würde ich nach der Ausbildung gleich mit Schulden in das Berufsleben starten?
Hoffe mir kann hierzu jemand helfen.
MfG
1 Antwort
Nein ein Bildungsgutschein muss nicht erstattet bzw rückgezahlt werden. Jedoch ist ein Bildungsgutschein eine Kann-Leistung. Hast du einen schriftlichen Bescheid? Mündlich zählt nicht. Weiterhin würde ich dir von einer schulischen Ausbildung bzw Umschulung dringend abraten. Was du da als Praxiskenntnisse erwirtschaftest ist auf dem heutigen Arbeitsmarkt so gut wie nichts mehr wert. Es wäre besser du würdest dir eine duale Ausbildung suchen. Ziel ist es aus der Arbeitslosigkeit zu kommen und nicht in derer zu verweilen. Doch genau das passiert in der schulischen Ausbildung. Aus mangelnden Praxisbezuges wird dich hinterher zu 97% keiner einstellen.
Ich rate dir davon tunlichst ab und das meine ich nur gut.