Haltung von Vögeln auf dem Balkon - Mietrecht

Ein Mieter hat eine Vogelvoliere mit einem oder mehreren Vögeln (es geht nicht um Anzahl/Größe etc.). Der Mieter stellt, wenn das Wetter schön ist, seine Voliere auf den Balkon, um den Tieren etwas gutes zu tun.

Nun beschwert sich ein darunter wohnender Mieter bei der Hausverwaltung, dass er ständig Vogelfutter, Federn und Holzteile (wahrscheinlich abgeknabbertes von den Stangen) auf seinem Balkon und in den Blumenkästen zu liegen hat und fordert, dass dies ein Ende nimmt.

Nochmal: die Vögel stehen nicht durchgängig das ganze Jahr bzw. den ganzen Tag draußen, nur wenn die Temperaturen und das Wetter dies zulässt.

Was kann man hier als Vermieter tun, bzw. muss man überhaupt was tun? Vögel gehören zu den Kleintieren und sind daher erlaubt (und mir würde es auch nicht einfallen, dem Mieter diese aufgrund solcher Kleinigkeiten zu verbieten). Aber kann man die Nutzung des Balkons einschränken? Oder gilt hier: kein erheblicher Mangel -> kein Handlungsbedarf? Ein anderer (auch darunter wohnender Mieter) sagt z.B. dass er das auch auf seinem Balkon hat, aber es nun keinen Unterschied macht, ob er Blätter, Tannennadeln oder Vogelfutter auffegt und ihn das daher auch nicht stört. Außerdem kann nich mir nicht vorstellen, dass das so viel sein soll.

Auf eine Art verstehe ich den beschwerdeführenden Mieter, denn ich würde mich auch fragen, ob ich den durch andere Personen verursachten "Dreck" dulden muss. Auf der anderen Art denk ich mir aber, mit was für ein, entschuldigung, "Scheiß" einen die Mieter wiedermal beschäftigen müssen.

Vielleicht hat auch jemand Rat wie man unter den Mietern vermitteln kann, denn wenn ich zu den Leuten sage "Pech gehabt" (natürlich durch die Blume ;)) weiß ich, dass die sich weiter aufregen werden und dann vielleicht das nächste mal über das Zwitschern meckern....

Miete, Vögel, Mietrecht, Vermieter, Beschwerde, Mangel
Wasserschaden wer haftet oder wer muss Zahlen?

Hallo es ist so, wir wohnen im Dachgeschoss eines altbaus. Uns ist am Dienstag ein Wasserschlauch geplazt, der von der Heisswasserleitung. Jetzt hatte ich das Problem das ich nicht unter der Spüle das Wasser abstellen konnte weil es einfach zu heiss war. Ich bin dann in den Keller gelaufen und musste feststellen das der Raum in dem sich der Hauptabsperrhahn befindet mit einen Vorhängeschloss verriegelt war. Es Dauerte ganze 10 minuten bis jemand da war, der den Raum aufschliessen konnte und ich endlich das Wasser abstellen konnte. In den 10 min ist richtig viel Wasser in die Wohnung unter uns gelaufen fazit: riesen loch in der Decke, sofa, Teppich, Laminat alles richtig nass. Schaden ca. 1500 € jetzt zu meiner frage.

Darf der Vermieter, um, wie er behauptet "Manipulationen an der Heizung zu verhindern", den Heizungsraum, in dem sich der Hauptabsperrhahn sowie die Wasseruhr befindet, unter Verschluß halten??????

Laut meinem Vermieter muss ich für den gesammten Schaden aufkommen weils mein Wasserhahn an der Spüle war an dem der Schlauch geplatzt ist . Aber ich sag mal so wäre der Kellerraum nich verschlossen gewessen hätte ich inerhalb von max. 1 min das Wasser abstellen können und der Schaden wäre gering. Muss da nicht die Hausversicherung Haften ??????? gibts da nicht einen § ?????

Bin dankbar für jede antwort die mir hilft

Gruß, Frank

Versicherung, Mietwohnung, Vermieter, Wasserschaden

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