Meinung des Tages: Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 - wie bewertet Ihr das Vorhaben der Ampel?

Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungen bis 2029 zu verlängern. Doch während das Vorhaben von einigen begrüßt wird, will man seitens des Eigentümerverbands dagegen klagen...

Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029

Vielleicht hat der ein oder andere von Euch bereits ähnliche Erfahrungen machen müssen: Beginn des Studiums, Jobwechsel oder Geburt eines Kindes - nun muss schleunigst eine neue bzw. größere Wohnung her. Bei der Suche kristallisiert sich dann recht schnell heraus, dass die meisten Wohnungen kaum zu bezahlen sind und man sich zudem gegen unzählige Mitbewerber durchsetzen muss. Während die Situation auf dem Wohnungsmarkt im Speckgürtel größerer Städte inzwischen ebenfalls seit Jahren mehr als angespannt ist, ist es vielen Menschen hierzulande insbesondere in den Großstädten kaum noch möglich, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Um auf die schwierige Lage zu reagieren, haben sich die Koalitionsparteien auf die im Koalitionsvertrag vorgesehene Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2029 geeinigt. Die Mietpreisbremse wurde ursprünglich 2015 eingeführt und läuft Ende 2025 aus. Die Bremse sorgt dafür, dass der Mietpreis bei Abschluss eines neuen Mietvertrags im Grundsatz nicht mehr als 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Für gewöhlich wird die ortsübliche Vergleichsmiete anhand von Mietspiegeln ermittelt.

Verordnet werden können Mietpreisbremsen von den jeweiligen Landesregierungen für Gebiete wie z.B. München, Berlin, Köln oder Hamburg, in denen der Wohnungsmarkt extrem angespannt ist.

Reaktionen auf das Vorhaben

Die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Verena Hubertz, freute sich über die Entscheidung. Die Verlängerung der Mietpreisbremse würde "die Menschen in Zeiten steigender Mieten [ . ] entlasten". Die Parlamentarische Geschäftsführerin der SPD, Katja Mast, hofft, dass weitere im Koalitionsvertrag vereinbarte Maßnahmen wie z.B. Vereinbarungen hinsichtlich der Zusammensetzung des Mietspiegels oder zur Wohngemeinnützigkeit von den Koaltionsparteien ebenfalls rasch umgesetzt werden.

Seitens des Eigentümerverbands Haus und Grund hält sich die Begeisterung über die Mietpreisbremsenverlängerung jedoch in Grenzen; der Eigentümerverband plant, gegen die geplante Verlängerung vor das Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Verbandspräsident Kai Warnecke ist der Meinung, dass das Verfassungsgericht die erste Mietpreisbremse nur angesichts der Beschränkung auf fünf Jahre akzeptiert hätte. Eine weitere Verlängerung würde einem Verfassungsbruch gleichkommen.

Zudem vertritt Warnecke die Meinung, dass die Mietpreisbremse die Wohnungsnot drastisch verschärft hätte; ihm zufolge würde "die Zahl der fehlenden Wohnungen [...] seit Einführung der Mietbremse" sukzessive zunehmen. Laut Warnecke soll es sich um ca. 900.000 Wohnungen handeln, weswegen die Bremse am Ende des Tages primär den Mieterinnen und Mietern schade.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Verlängerung der Mietpreisbremse?
  • Inwieweit trägt die Mietpreisbremse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bei?
  • Welche Auswirkungen hat die Mietpreisbremse in der Praxis auf den Wohnungsmarkt?
  • Was sollte seitens der Regierung(-en) getan werden, um die Situation in Großstädten zu verbessern?
  • Habt Ihr bei der Wohnungssuche bereits von dem Gesetz profitieren können?
  • Inwieweit sind Ausnahmen von der Mietpreisgrenze gerechtferigt bzw. wie kann Missbrauch vermieden werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/vorratsdatenspeicherung-und-mietpreisbremse-fdp-und-spd-einigen-sich-a-14604c13-72b7-48db-a173-46282987e379

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2024-04/mietpreisbremse-verlaengerung-eigentuemerverband-klage-verfassungsgericht

https://www.mietrecht.com/mietpreisbremse/

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Zählen Farbmäuse mietrechtlich eigentlich auch zu den Haustieren?

Hallo Community,

Nachdem ich nun vor einigen Wochen bei meinem alten Arbeitgeber gekündigt wurde darf ich nur noch bis längstens 31.03. im Personalhaus wohnen bleiben und muss mich demnach allmählich auf die Suche nach einer anderen Bude machen.

Da dieser eine Hohlkopf, dem ich bestimmt schon 20-30 mal hinterher telefoniert hab, wann denn nun endlich die Wohnung direkt am Bahnhof fertig renoviert sei und er sie bitte unbedingt für mich reservieren soll nun dämlich wie er ist an den Makler weitergegeben hat nachdem er erfahren hat, dass ich gekündigt wurde und er somit meinte die Sache habe sich erledigt, obwohl ich ihm ausdrücklich gesagt habe, dass mein Wohnungswunsch unabhängig davon ist wie lange ich im Schlosshotel bleibe und er nun dennoch unverständlicherweise stinkig ist, muss ich eventuell auf eine andere Wohnung ausweichen.

Die Preise in Kronbergs (Nobelvorort von Frankfurt) Umgebung sind aber teils astronomisch hoch und somit dürfte es nicht allzu einfach sein, etwas Passendes und dennoch verhältnismäßig Preiswertes zu finden. Nach reichlicher Suche bin ich dann aber doch auf eine wirklich schnuckelige 2-Zimmerwohnung gestoßen, zudem noch zu einem wirklich fairen Preis. Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, dass Haustiere nur nach Rückfrage gestattet sind, doch als ich angegeben habe, dass ich gern ein paar Farbmäuse mitbringen will, kam sofort ein Nein. Nun geh ich mal davon aus, dass die Vermieter schon etwas betagter sind und nur deshalb aufgrund ihrer konservativen Lebenseinstellung und gedanklichen Verbindung Mäuse = dreckige Tiere und Krankheitserreger eine Abneigung gegenüber solch Pelztier haben.

Nun ist aber meine Frage wie es eigentlich mit der rechtlichen Lage ausschaut, denn Mäuse machen schließlich keinen Lärm wie Hunde es möglicherweise täten, fangen auch keine Vögel wie Katzen es manchmal gerne tun, scheißen nicht in die Wohnung und verkratzen auch keine Möbel, könnte einem der Vermieter dann wirklich den Vertrag kündigen, wenn er erfährt, dass man Mäuse in die Wohnung geschmuggelt hat?

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Vermieter betritt mehrmals ohne erlaubnis die Wohnung

Hallo ihr Lieben,

Ich (22) habe gerade eine enorme Wut im Bauch. Gestern Abend bekomme ich eine Sms meiner Nachbarin, das mein Vermieter um 20:00 Uhr , ohne sich vorher bei mir zu melden, in meine Wohnung spaziert ist. Ich bin eher selten zu Hause, er hat aber meine Handynummer, worüber ich auch immer zu erreichen bin. Heute morgen bekomme ich schon wieder bescheid, das er sich unerlaubterweise in meiner Wohnung aufhällt mit offener Haustüre. Als meine Nachbarin ihn darauf ansprach das er so etwas garnicht dürfe, erwiderte er ihr, das er es wohl dürfe.

So etwas ist auch schon beim Einzug vorgefallen. Als ich zur Wohnung zurückkehrte und er mir entgegenkam, erzählte er mir sogar noch dreist, das er sich "eben angucken" wollte, wie weit ich mit der renovierung sei. Ich bin fassungslos. Der nächste punkt ist, das er jetzt auch noch rumerzählt ich würde schlampig leben.

Ich fühle mich wirklich in meiner Privatsphäre verletzt und möchte einfach nur noch ausziehen. Der gedanke wie er an 2 Tagen aufeinander in meinem Schlafzimmer steht bzw. durch meine Wohnung "schleicht" während ich nicht da bin, erschüttert mich irgendwie.

Kann ich hier fristlos kündigen? Das Vertrauensverhälltnis ist komplett im Eimer, auch deswegen wie er über meine Wohnung spricht. Bringt eine Anzeige hier etwas? Der Vermieter ist nämlich am selben Tag noch Handgreiflich zu oben genannter Nachbarin geworden, weil sie ihn nicht reinlassen wollte und sein Fuß in die Tür gestellt hat. weshalb sogar noch die Polizei hier war. Vielen Dank schonmal für alle Antworten.

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