hallo ihr lieben, morgen kommt mein vermieter zur vorabnahme meiner/seiner Wohnung. nun meine Frage: in meinem Mietvertrag steht dass ich als mieter für die anfallenden bagatellschäden aufkommen muss. was heißt das jetzt genau? mein Problem ist eine kleine abgeplatze stelle an der front eines Küchenschranks (EBK) und ein Riss bzw eine gesprungene Fliese im Bad, die auf einen Wasserschaden zurückzuführen ist. der wasserschaden entstand allerdings aufgrund einer do it yourself konstruktion seitens des vermieters für die Wasserzufuhr der Waschmaschine. Zählen diese mängel zu Bagatellschäden oder ist das einfach nur abnutzung??? vielleicht hat ja einer von euch davon ahnung, ich jedenfalls nicht.
danke euch im voraus