Wer zahlt für zusätzlichen Wohnungsschlüssel? Vermieter oder Mieter?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Wohnungsschlüssel: Meine Frau und ich wohnen in einer Mietwohnung, bei Wohnungsübergabe wurden uns 2 Schlüssel übergeben. Da wir beide sehr lange arbeiten, haben wir die groben Putzangelegenheiten an eine Putzfrau "outgesourced", wofür wir einen 3. Wohnungsschlüssel brauchten. Ich habe der Vermieterin diesen Sachverhalt geschrieben, worauf sie mir die Adresse eines Schlüsseldienstes in unserer Stadt nannte, der auch sonst deren Schlüssel vervielfältigt. Die Rechnung von 14,99 € habe ich der Vermieterin geschickt und sie hat anstandslos bezahlt. Jetzt, nach 8 (!) Monaten, habe ich eine E-Mail bekommen, dass ich die Rechnung bezahlen soll:

"Anbei erhalten Sie die Rechnung für die Anfertigung Ihres 3. Wohnungsschlüssels. Die Rechnung wurde bereits letztes Jahr durch uns beglichen. Wir würden Sie daher bitten den Rechnungsbetrag auf das Ihnen bekannte Mietenkonto zu überweisen."

Jetzt frage ich mich, ob das so ok ist, denn wenn ich den Schlüssel bezahle, ist er mein Eigentum und ich kann ihn behalten, auch wenn ich ausziehe. Das darf doch garnicht sein. Normalerweise ist der Vermieter ja der Eigentümer, und der Mieter ist nur der Besitzer der Schlüssel. Also ich würde sagen, der Vermieter muss zahlen, oder? Klar ist aber auch, dass der Mieter nicht 20 Schlüssel nachmachen darf, die dann zu Lasten des Vermieters gehen.

Also?? Danke im voraus!

Wohnung, Mieter, Vermieter, Kosten, Wohnungsschlüssel
Darf der Vermieter für die Kellerräume gleiche Schlösser verwenden?

Hallo, in meinem Wohnkomplex gehört zu jeder Wohnung jeweils ein spezieller Kellerraum, in dem weitere private Dinge abgestellt werden können. Dieser ist mit einer Tür + Schloss verriegelt, der Schlüssel hierzu wird dem jeweiligen Mieter ausgehändigt.

Ich habe nun durch einen unglücklichen Zufall herausgefunden, dass in meinem Fall bei 3 von 5 Türen ein identisches Schloss benutzt wurde. Dies bedeutet, dass ich mit meinem Kellerschlüssel die Kellerräume von zwei fremden Mietern aufschließen kann - und diese selbstverständlich auch meinen und den des jeweils anderen. Mein Vermieter jedoch scheint dies nicht weiter schlimm zu finden, da er lediglich meint, er hätte die halt damals im Baumarkt geholt und nicht kontrolliert.. Punkt.

Weiß jemand zufällig, ob das rechtens ist? Ich finde das eine Unverrschämtheit!! Ich muss doch in der Lage sein, in MEINEM Keller Wertgegenstände abzustellen, ohne das jemand anders diesen Raum aufschließen kann?! Oder ist es in der Tat "ok", dass mehrere Schlösser überein stimmen?

Bei einem ehemaligen Mieter wurde nämlich vor wenigen Tagen der Kellerraum zwangsgeräumt. Da es jedoch scheinbar Probleme bei der Kommunikation gab, welcher Raum davon denn nun betroffen sei und der übergebene Schlüssel bei meinem Kellerraum passte, wurde kurzerhand einfach mein ganzer Keller ausgeräumt und auf den Müll geschmissen. Meine ganzen Sachen.. ALLES WEG!!! Und mein Vermieter weist jegliche Schuld und Verantwortung von sich. Er hätte dem jetzigen Mieter den richtigen Kellerraum genannt und das halt blöderweise sein Schlüssel auch in mein Schloss passt.. naja.. shit happens, ne? Ich komm grad nicht mehr klar, das kann es doch nicht sein!!!

Danke für eure Hilfe.

Schlüssel, Mietrecht, Vermieter

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