Darf Vermieter/Hausverwaltung im Nachhinein Kontoauszüge verlangen?

Hallo!

Vorab: Mein Mietverhältnis besteht bereits seit über 3 Jahren..

Ich wohne allein in einer Mietwohnung und habe mich mit meiner Hausverwaltung/Vermieter ein wenig in die Haare bekommen, es ging da um eine berechtigte Mietkürzung aufgrund von Feuchtigkeit (Mieterschutzbund eingeschaltet etc.)

Nun habe ich vor 2 Monaten meinen Job verloren, Vertrag wurde nicht verlängert.. Daraufhin habe ich meiner Hausverwaltung dies mitgeteilt, da nicht sicher war ob ich die kommende Miete püntklich überweisen konnte aufgrund der Arbeitslosengeld 1 Antrags Bearbeitung etc.

Fakt ist, sie weiß dass ich derzeit Arbeitslos bin. Mit der Mietüberweisung hat alles gut geklappt, habe auch keine Mietschulden oder so, bin also im reinen.

Da ich mich aber mit der Hausverwaltung etwas verkracht habe, aufgrund der Mietkürzung und diese sehr neugierig ist von wegen "Und haben sie schon einen neuen Job gefunden etc.?" wollte ich wissen, ob die Vermieterin im Nachhinein Kontoauszüge von mir verlangen kann um über die Gehaltseinkünfte Einsicht zu erhalten.

Ich stehe auf dem Standpunkt: So lange die Miete pünktlich und in voller Höhe überwiesen wird und ich meinen Pflichtern als Mieter nachkomme, ist alles okay.

Jedoch würde ich gerne wissen wie das rechtlich aussieht, vielleicht ist hier ja jemand der sich auskennt.

MfG

Maverick

Mieter, Recht, Vermieter, Mietvertrag, Kontoauszug, Mieterschutzbund
Parkettschaden & Auszug steht an

Hallo!

Wir möchten jetzt bald aus unserer Wohnung ausziehen. Leider ist uns vor ca. 2 Wochen ein Missgeschick passiert und unbemerkt eine Flasche Babyöl ausgelaufen, siehe Foto. Der Fleck ist, wie ihr seht, recht nah an der Wand. Das Parkett belegt geschätzt 60 von 75m² der Wohnung. :(

Allerdings habe ich:

  1. Ein Foto mit einer Unebenheit, dass ich 3 Monate nach Einzug dem Vermieter geschickt habe (die war vorher vorhanden, hilft angesichts des Datums aber eher wenig)
  2. Die Bestätigung des Vermieters, dass die Wohnung bei Einzug nicht renoviert war (ebenfalls wohl weniger hilfreich)
  3. Eine Anmerkung für ein anderes Zimmer im Übernahmeprotokoll: "Parkett teilweise mit Gebrauchsspuren"

Zudem ist das Parkett im Flur schon recht stumpf, wobei ich da nichts schriftliches habe, dass das bei Einzug schon so war (war aber). Wir haben die Wohnung vor 5 Jahren direkt vom Vermieter bekommen, übergeben müssen wir sie an die inzwischen dazugekommene Verwaltung. Diese hat aber laut eigener Aussage kein Protokoll vorliegen, ich würde ihr aber zuschicken, falls ihr da nicht von abratet. Bei der Vorabnahme haben sie zum Parkett nichts gesagt, wir haben sie aber auch nicht darauf hingewiesen.

Wie schätzt ihr das ein? Wie würdet ihr vorgehen? Ich bin ja bereit, etwas dafür zu bezahlen, aber es sollte im Rahmen bleiben. Komme ich damit durch?

Oder, jetzt eher an die Handwerker, kann ich das ganze Parkett ölen, um zu einem gleichmäßigen Ergebnis zu kommen? ;-)

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Mietrecht, Vermieter, Parkett, Auszug
Reparatur des Abflussrohres - Dauer? Ablauf?

Hallo,

wir wohnen in einem 2-Familienhaus und kürzlich klagte die Mieterin direkt unter uns über einen Wasserschaden in ihrem Badezimmer. Die Wand fing an zu schimmeln.

Ein hinzugezogener Fachmann stellte daruf hin fest, dass das Abflussrohr einen Riss hat und dringend ersetzt werden muss. Wie unser Vermieter uns mitteilte, muss der Klempner auch in unsere Wohnung um das beschädigte Rohr komplett auszuwechseln.

Über die Dauer und den Umfang der Reperaturarbeiten konnte er uns nichts genauer mitteilen. Fest steht: Der Wasserschaden trat an der Wand im Inneren der Duschkabine auf, unsere Dusche befindet sich direkt darüber. Der Klempner lies anmerken, dass unbedingt nach Abschluss der Reparatur ein Fließenleger kommen müsse.

Jetzt stellen sich uns mehrere Fragen: Wie sieht es während der Reparaturzeit mit der Nutzung der Toilette und der Dusche aus? Wir können ja nicht einfach ein paar Tage ohne Toilettennutzung auskommen. Ich frage mich, wie das der Vermieter regeln will. Dixi...? Behelfsmäßige Instandsetzung so dass man abends "darf"...?

Von unserem Vormieter sind lediglich 3 intakte Bodenfließen übrig geblieben. Die Fließen sind auch nciht mehr im Handel erhältlich. Wenn also mehr kaputt gemacht werden muss, können wir dann darauf hoffen, dass unser Bad komplett in neuen Fließen gefließt wird? Immerhin teilte der Vermieter uns mit, es handle sich bei dem Schaden um einen Fall für seine Versicherung, also tragen wir ja keine Schuld an dem Riss im Rohr. Der Vermieter sagte lediglich, man werde das irgendwie "zurechtbiegen", wenn die Fließen nicht reichen sollten. Mich beschleicht so der Verdacht, er wolle irgendein Patchwork machen.

Im Allgemeinen ist unser Vermieter nciht bekannt dafür, dass er große Reparaturarbeiten durchführen lässt. Er macht immer nur das nötigste und ist sehr knauserig.

Wobei ich betonen muss, dass mich die Toilettenfrage am meisten beschäftigt ;o)

Mietwohnung, Vermieter, Reparatur, Abflussrohr
Vermieter will vor meinem Schlafzimmerfenster eine Garage bauen!?

Ich wohne zur Miete und habe eine Wohnung mit einem Stellplatz (Vermieter sagte damals, der Stellplatz gehöre zur Whg, insbesondere, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster ist!). Der Stellplatz ist also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster. Ich bezahle für den Platz nichts, habe aber einen Schlüssel bekommen, um ihn mit einem entspr. "Pfosten" notfalls für Fremde zu blockieren (wenn ich nicht selbst dort parke gerade), was aber nie nötig war. Bei Einzug sagte der Vermieter zu mir, dass zu jeder Whg ein eigener Stellplatz gehöre und zu meiner dieser, weil er direkt vor meinem Schlafzimmerfenster sei. Außerdem habe ich das Angebot bekommen, einen Garage anzumieten, was ich auch gerne angenommen habe. Nun habe ich zufällig erfahren (nicht durch den Vermieter), dass der Vermieter einen Bauantrag stellen möchte und auf meinen bisherigen Stellplatz (also direkt vor meinem Schlafzimmerfenster) eine Garage bauen möchte. Welche Bedingungen muss er erfüllen, um einen Bauantrag zu erhalten? Für mich bedeutet dies, dass mir erstens die Sicht genommen würde und zweitens würde mein Stellplatz wegfallen und drittens könnte ich das Schlafzimmerfenster schlecht auflassen wg. der Lautstärke und Abgase. Evtl. würde ich früh morgens oder spät abends gestört durch ein einfahrendes/ausfahrendes Auto. Bisher hat micht mein Vermieter merkwürdigerweise nicht angesprochen - ich weiss offiziell von gar nichts - habe es nur zufällig mitbekommen, was er vorhat. Da der Stellplatz auch an meine Terrasse grenzt (durch eine Hecke begrenzt), wird wohl ein Teil der Hecke weichen müssen. Ob die Terrasse dadurch auch verändert werden soll, weiss ich nicht. Auf jeden Fall bedeutet dies für mich eine große Einschränkung. Die Garage wäre unmittelbar vor meinem Schlafzimmerfenster (und desweiteren auch vor dem danebenliegenden Badezimmerfenster). Darf mein Vermieter das einfach so machen? Wieviel Abstand muss er zu meinem Fenster lassen? Hat er Chancen auf eine Baugenehmigung? Hat dies Auswirkungen auf meinen Mietvertrag? Ich habe gesehen, dass nur die Garage im Mietvertrag angegeben ist (die ist ja auch kostenpflichtig). Ich wohne nun schon 7 Jahre dort und bin sehr traurig über das Vorhaben meines Vermieters. Muss ich das nun einfach so hinnehmen (zum gleichen Mietpreis)? Kennt sich jemand aus, welche Dinge er einhalten muss bzw. ob er mir einfach eine Garage vor´s Fenster setzen kann? Danke für hilfreiche Antworten!

Fenster, Mietwohnung, Vermieter, Garage, Bauantrag, Baugenehmigung, Stellplatz
Vermieter will mir einen wahrscheinlich alten Wasserschaden anlasten!

Guten Tag,

Ich bewohne seit dem 01.07 eine Wohnung mit einem Kumpel. Seit gut einer Woche haben wir eine Waschmaschine, welche 2 mal an war. Ziemlich direkt danach kam der Mieter unter uns zu uns und sagte, dass er einen Wasserfleck an der Decke habe. Mein Mitbewohner hat sich diesen angeschaut und er ist gelblich (zeichen für einen älteren Schaden?!). Nun kam gestern der Vermieter und hat sich das angeschaut. Er meinte es ist unsere Schuld, weil wir die Waschmaschine nicht richtig angeshlossen hätten. (Wir haben den Abwasserschlauch in die Toilette gehängt, weil er nicht bis zum Anschluss am Waschbecken gereicht hat). Aber selbst wenn da ein bisschen was daneben gegangen wäre, hätten die Untermieter doch nicht gleich einen Wasserschaden? Sont müssten wir ja nur pitschern und das würde bei den durchsabschen?! Naja, wie auch immer. Was mich auch stutzig gemacht hat ist, dass der Vermieter zum Einzug ein Formular unterschrieben haben wollte, welches ihn berechtigt einen Schlüssel einzubehalten, weil die Vormieterin einen !Wasserschaden! hatte und nicht zu erreichen war, als es unten durchgekommen ist. Und seine weitere Aussage war, dass wir unserer Haftpflichtversicherung bescheid geben sollen, die bezahlen dann einen !Maler! Hört sich so an, als wenn er das immer nur überpinseln lassen würde.

Mein Plan wäre jetzt ihm zu schreiben dass wir das nicht machen, Fotos vom Fleck machen, ihn hinweisen dass er einen Sachverständigen kommen lassen soll und jegliche weitere Forderungen an meinen Anwalt richten soll.

Über jegliche hilfreiche Kommentare bedanke ich mich im Vorraus ;)

Vermieter, Wasserschaden
Anzeige wegen Falschaussage als Retourkutsche

Nachdem meine Vermieter zweimal während meiner Anwesenheit ohne meine Erlaubnis,in meine Wohnung eingedrungen sind, habe ich sie wegen Hausfriedensbruch angezeigt. In beiden Fällen wollten die Vermieter potentiellen Nachmietern mein Zimmer zeigen. In beiden Fällen wurde ich dabei von ihnen überrascht: Einmal lag ich noch im Bett als plözlich Frau X mit 2 potentiellen Nachmietern in mein Zimmer kam. Beim anderen Male war ich in der Dusche als Frau X an der Tür klingelte- nachdem ich nicht öffnete, schloss sie die Tür auf und begrüßte mich.

Kurz nachdem das Verfahren wg Hausfriedensbruch mangels öffentlichen Interesse eingestellt wurde, haben mich die Vermieter wegen Falschaussage angezeigt. Ihr Vorwurf: Ich hätte ihnen spontane Wohnungsbesichtigungen erlaubt, weshalb meine Anzeige wg Hausfriedensbruch "an den Haaren herbei gezogen ist".

Dies ist aber frei erfunden. Es gibt von mir weder eine schriftliche noch mündliche Verabredung mit den Vermietern. Noch habe ich sie dazu befugt, einen Zweitschlüssel für die Wohnung zu besitzen. Zudem kann meine ehemalige Mitbewohnerin den Hausfriedensbruch bezeugen.

Jetzt meine Frage: Kann ich auf die Anzeige wg Falschaussage gegen meine Person ebenfalls mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigung gg meine Vermieter erstatten,da ich mich 100& im Recht wähne und keinerlei Beweislast gg mich haben?

Vermieter, falschaussage, Hausfriedensbruch

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