Hallo Ich wollte mal wissen ob der vermieter die Brandschutztür auf dem Dachboden verschließen darf.?Also logisch das sie geschlossen sein darf , aber abgeschlossen.....???Hinzu kommt das er obwohl Mieter einen Verschlag dort oben haben die Schlösser austauschen darf und man sie sich jedes mal beim Vermieter melden muß wenn man an seine Sachen möchte?! Also wir wohnen im Seitenflügel 3 OG und wenn es jetzt unter uns brennen würde könnten wir nicht über den Dachboden ins Vorderhaus .... ist das rechtens ?????????

Meiner Meinung nach darf er es nicht und macht sich somit strafbar , da er einen Fluchtweg verschlossen hat ????

Freue mich auf Antworten und Danke