Hallo es ist so, wir wohnen im Dachgeschoss eines altbaus. Uns ist am Dienstag ein Wasserschlauch geplazt, der von der Heisswasserleitung. Jetzt hatte ich das Problem das ich nicht unter der Spüle das Wasser abstellen konnte weil es einfach zu heiss war. Ich bin dann in den Keller gelaufen und musste feststellen das der Raum in dem sich der Hauptabsperrhahn befindet mit einen Vorhängeschloss verriegelt war. Es Dauerte ganze 10 minuten bis jemand da war, der den Raum aufschliessen konnte und ich endlich das Wasser abstellen konnte. In den 10 min ist richtig viel Wasser in die Wohnung unter uns gelaufen fazit: riesen loch in der Decke, sofa, Teppich, Laminat alles richtig nass. Schaden ca. 1500 € jetzt zu meiner frage.

Darf der Vermieter, um, wie er behauptet "Manipulationen an der Heizung zu verhindern", den Heizungsraum, in dem sich der Hauptabsperrhahn sowie die Wasseruhr befindet, unter Verschluß halten??????

Laut meinem Vermieter muss ich für den gesammten Schaden aufkommen weils mein Wasserhahn an der Spüle war an dem der Schlauch geplatzt ist . Aber ich sag mal so wäre der Kellerraum nich verschlossen gewessen hätte ich inerhalb von max. 1 min das Wasser abstellen können und der Schaden wäre gering. Muss da nicht die Hausversicherung Haften ??????? gibts da nicht einen § ?????

Bin dankbar für jede antwort die mir hilft

Gruß, Frank