Müssen wir die Rohrreinigungs-Rechnung bezahlen?

Hi Leute

ich habe folgendes Problem. Wir wohnen seit 4 Jahren in unserer Wohnung und haten seit dem schon 4 Verstopfungen im Bad also Badewanne, Waschbecken und WC. Vor knapp 1 Woche hatten wir wieder eine Verstopfung wir hatten darauf hin eine Reinigungsfirma angerufen (ohne den Vermieter darüber zu informieren,da dieser zu uns gesagt hat wenn sowas wieder vorkommt sofort einen reinigungsdienst anrufen um größere Schäden zu vermeiden).

Der Mann der Reinigungsfirma sagte zu uns das das Rohr bis zur Starße verstopft sei und er es bis dahin Reinigen müsse (mit einer Spirale oder sowas) er sagte den andetren Mietern in unserem Haus bescheid das sie nich spülen sollen und kein Wasser laufen lassen sollen was passierte natürlich jemand hat gespült und der ganze ,,dreck,, kam aus unserer Toilette nach dem aufwischen und nachdem der Mann der Rweinigungsfirma fertig war fragten wir ihn wer das bezahlt darauf hin antwortete er das übernimmt der Vermieter da wir da nichts zu können . Wir vertrauten ihm und dachten uns nichts dabei die Rechnung ging an unserwem Vermieter und der schrieb uns dann an das wir innerhalb von 10 Tagen die Rechnung von rund 310€ bezahlen sollen.

Zusätzlich: Als wir das erste mal wegen verstopfung einen Reinigungsdienst (auch ohne den Vermieter zu informieren ) rufen mussten sagte uns der das einige Rohre falsch angebracht sind im sinne von das das gefälle nicht stimmt also das dass wasser nicht nach unten sondern nach oben fließt also das es aufsteigen muss um abzufließen (sehr merkwürdig) und da wir im 1 stock wohnen verstopft es eben bei uns am schnellsten und überigens der Vermieter hat die 3 male davor die kosten übernommen obwohl wire ihn nicht informiert hatten

Nun schreibt er uns aber das im Bericht der Reinigungsfirma ganz klar hervorgeht das wir schuld an der verstopfung seien...das geht doch nicht erst sagt und der Typ cvon der Firma das wir nicht schuld sind und aufeinmal sollen wir es doch gewesen sein ?

Nun die Frage müssen wir die Rechnung bezahlen oder nicht ? Sollte man sich vllt. einen Anwalt nehmen?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus

Wohnung, Rechnung, Mietrecht, Vermieter, Rohrreinigung, Schaden
Kündigung eines Mietverhältnisses- Denkmalgeschütztes Haus

Hallo ihrs,

Ich versuche euch das Thema um das es geht kurz und knackig zu erläutern:):

Wir (3 Personen) wohnen in Form einer Wohngemeinschaft einem über 100 Jahre alten Haus, welches unter Denkmalschutz steht. In den letzten Jahren wurde vieles nicht saniert oder renoviert. Ausserdem liegt unsere Miete unter der ortsüblichen Vergleichsmiete. Ich bin Hauptmieter.

Nun haben wir (ich) einen neuen Vermieter (Eine Architektenfirma) bekommen. Dieser möchte am liebsten neue Veträge aufsetzen und forderte uns auf einen Mietaufhebungsvetrag zuzustimmen. das habe ich nicht getan. Um unsere Immobilie "attraktiver" zu machen wurden uns bereits Mieterhöhungen und Modernisierungskosten angekündigt, Außerdem sollten die Nebenkosten um 20 Euro erhöhnt werden, da nun ein Hausmeister tätig werden soll. Wir haben auf unseren Mietvertrag verwiesen, in dem keine Hausmeisterkosten oder eine solche Stelle vereinbart sind und zahlen weiterhin den alten Betrag.

Nurn habe ich ein paar Fragen: a) Der Vermieter darf doch nur um 20% die Miete erhöhen, da in den letzten Jahren nicht erhöht worden ist oder? Kann die Mieterhöhung mehr betragen wegen eines "Inflationsausgleiches"?

b) Darf der Vermieter nur die Modernisierungskosten innerhalb unserer Wohnung zu 11 Prozent anrechnen und muss er nachweisen wie sich die Kosten zusammensetzen? Müssen wir solchen Modernisierung (keine energetischen) zustimmen, denn unsere Wohnung befindet sich in einm weitesgehend ordentlichen Zustand? Alle Fenster wurden von unserem alten Vermieter erst erneuert.. Dürfen andere Modernisierungen mitberechnet werden (Hausflur, Fassade usw)?

c) Der Vermieter möchte nicht einziehen und wir fallen auch nicht durch Mietrechtsverletzungen auf. Kann der Vermieter uns mit einer Frist von 3 Monaten kündigen um das denkmalgeschützte Haus komplett sanieren zu können? Es heißt hierzu als Kündigungsgrund:

Der Vermieter wird durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert, wodurch ihm erhebliche Nachteile drohen (sog. Verwertungskündigung). Bsp. Notwendige Sanierung eines Altbaus.

Welche Auflagen hat er denn dabei zu erfüllen...muss er nachweisen das er das ganze Haus komplett sanieren kann (finanziell), was ist mit den anderen Mietparteien im Haus und muss er uns wieder einziehen lassen usw? Das Haus steht unter Denkmalschutz...kann er einfach so alles sanieren? Wir wollen in dem Haus wohnen bleiben!!!...kann nicht eine finanzielle Verwertung durch Erhöhung der Miete sichergestellt werden? Wer entscheidet oder wer weiß ob ihm Nachteile entstehen?

d) Der Vermieter hat gleich nebenan ein Haus und dort beträgt die Kaltmiete schon 300€ mehr und auch die Nebenkosten sind 20 € mehr. Es liegt auf der Hand dass der Vermieter die gleichen Preise nach Sanierung in unserer Wohnung einführen möchte. Außerdem hat er vor ddas Geschäft nebenan zu vergrößern. Er kann doch nicht zwei nebenstehende Häuser so einfach verbinden (Brandschutz)

Haus, Kündigung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, Mietvertrag
Kann ich verlangen das der Kachelofen entfernt wird?

Hallo. Das Problem ist ein Kachelofen, der auch schon bei meinem Einzug in der Wohnung stand. Zu dieser Zeit war er noch funktionsfähig aber er sollte nicht benutzt werden. In den letzten Jahren wurde das Dach neu gedeckt und an den Schornsteinen etwas gemacht, so dass der Ofen nun nichtmehr verwenbar sein soll. Kurz nach meinem Einzug fing der Vermieter damit an, bei jedem Auszug diese Kachelöfen aus den Wohnungen zu entfernen. In den beiden Haushälften haben nur noch 2 oder 3 von 12 Wohnungen diesen Ofen. Der Vermieter aber weigert sich diese Öfen aus unseren Wohnzimmern zu entfernen solange wir noch darin wohnen. Er sagt, dass sie ihn nur entfernen, wenn der Mieter auszieht. (Wegen dem ganzen Staub den ich dann in der Wohnung hätte und wegen renovieren...)

Der Ofen ist sehr hässlich und nimmt einfach sehr viel Platz weg. Durch den Ofen ist es auch oft nicht möglich, nachts die Fenster in Wohnzimmer und Schlafzimmer gleichzeitig auf kipp zu haben. Da es durch den Heizschacht der von Wohnzimmer hinterm Ofen ins Schlafzimmer führt, dann bei Wind meistens sehr stark pfeift. Habe ich ein Recht darauf, dass dieser Ofen endlich aus meiner Wohnung entfernt wird, ohne dass ich dafür erst ausziehen muss?

Bevor jemand fragt warum ich den Ofen überhaupt mitgemietet habe, bzw da eingezogen bin. Weil ich aus persönlichen Gründen fürchterlich dringend eine Wohnung brauchte die im Preisrahmen lag. Alles andere spielt keine Rolle, da es nur um die Frage geht ob ich eine Chance habe dass der Ofen entfernt wird.

Wohnung, Mieter, Mietrecht, Vermieter, vermieterpflichten
Was z.B. wäre ein triftiger Grund, der für einen Vermieter gegen die Hundehaltung sprechen kann?

Hallo ihrer Lieben,

ich hab zwar schonmal bezüglich dieser Thematik eine ähnliche Frage gestellt, nun hätte ich es doch gerne noch etwas konkreter. Folgendes: Ich würde mir unheimlich gerne einen kleinen Mops anschaffen. Ich wohne in einer Mietwohnung (vierter Stock, ohne Fahrstuhl). Nun hat mein Vermieter mir bereits im Dezember ´10 telefonisch eine Absage hierzu erteilt, wobei er mir auch sagte, dass die beiden Eigentümer nichts dagegen hätten, ihm aber die letzte Entscheidung zugesprochen haben...

Im Juni diesen Jahres habe ich mein Anliegen nochmals schriftlich dargestellt, da ich das Gefühl hatte, dass ich am Telefon zuwenig "gehört" wurde bezüglich meiner Gründe die für eine Hundehaltung sprechen (gesundheitliche Gründe, Hund wird mir von zwei Ärzten empfohlen, nicht verschrieben).

In meinem Mietvertrag ist geregelt, dass mir die Hundehaltung nur aus einem triftigen Grund versagt werden kann. Mein Vermieter gab als Begründung (immernoch telefonisch) an, dass er keinen Präzedensfall im Haus schaffen möchte, und dass er es als "sünde" ansehen würde, dass ich den Hund in den vierten Stock tragen müsste...

Mir ist sehr wohl bewusst, dass es wirklich nicht ideal ist, dass ich so weit oben wohne, allerdings habe ich diese Problematik abgewogen und auch mit mehreren Hundehaltern und Züchtern darüber gesprochen.. hier braucht ihr also nicht mehr drauf eingehen... :)

Nun also meine konkrete Frage....: Sind die beiden o.g. Gründe schon als triftig anzusehen, wenn man als Gegenstück meine individuellen Bedürfnisse (Gesundheit) aufwiegen würde? Es ist wichtig für mich, das zu wissen, da ich auf kein Recht pochen möchte, was mir nicht wirklich zusteht.... aber gerade darüber bin ich mir sehr unsicher!

Ich habe schon massig Rechtsauffassungen und -urteile im Net gelesen, aber es ist wirklich immer sehr unterschiedlich ausgelegt.... was denkt ihr darüber?

Noch habe ich nichts schriftliches in der Hand von meinem Vermieter, insofern kann ich jetzt noch weitere Schritte veranlassen...

Schonmal vielen Dank für eure Hilfe! Lieben Gruß

Mietwohnung, Mietrecht, Vermieter, Hundehaltung, Mops, Rechtsprechung

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