Fenster undicht - Vermieter bereits kontaktiert - reagiert nicht

Hallo,

seit 1984 (auch Bj) wohne ich in einem 6-Parteienhaus.

Nun bei dieser Kälte merke ich es extrem, wie ich doch heizen muß. Bereits letztes Jahr hatte ich enorme Heizkosten. Nun bezahle ich sogar 150 Euro im Monat für eine 80qm Wohnung. Ich habe eine Gas-Etagenheizung.

Ich habe die Erfahrung gemacht, wenn ich Tag und Nacht durchheize, bleibt die Temperatur konstant. Büro, Bad und Schlafzimmer sind zur Wetterseite hin, hier komme ich nicht über 20 Grad (trotz Wandthermostat auf 22 Grad). Im Büro zieht es, ich sitze (selbständig) den ganzen Tag am PC, mein Hals ist schon steif. Die Hände eiskalt.

Im Wohnzimmer habe ich so 22-23 Grad, ich habe Tiere, aber auch ICH habe es gerne warm. Ich muß dazu sagen, daß ich im Sommer Klimaanlagen habe, weil es dann zu warm ist. Das Haus ist kaum gedämmt.

Im Wohnzimmer zieht es durch die Balkontür, abends habe ich sogar Daunen-Kopfkissen davor liegen. Ich bin die einzigste, die Teppichboden in der ganzen Wohnung hat.

Nun rief ich gestern den Vermieter an...eigentlich wegen einem anderen Grund, die alten Nachbarn unter mir haben ihren Fernseher immer sehr laut.

Der Vermieter ging gar nicht daruf ein, er meinte nur, ich würde die Wildvögel füttern, die das Balkongeländer vollscheißen würden. Auf meine Probleme wurde nicht eingegangen. Er habe noch 2 andere Mietshäuser, da hätte sich noch nie Jemand beschwert. Das kann doch nicht sein...ja bin ich doof?

Er meinte auch, der Mann, der sich um die Gasthermen kümmert, hätte ihm gesagt, ich würde Tag und Nacht durchheizen, ja und? Er kann doch froh sein, er meinte, das wäre nicht normal. Andere heizen gar nicht. Soll ich im Mantel und Straßenschuhen im Wohnzimmer sitzen? Und mir jeden Abend 1 Liter Rotwein reinziehen?

Was mache ich nun?

Freue mich auf Antworten.

Viele Grüße igad .

Fenster, Vermieter, undicht
Gartenschrank auf dem Balkon

Hallo, wir wohnen in einem 4 Parteien-Haus. Unter uns wohnt der Vermieter. Über uns ist die Dachwohnung, aber keine Fenster, kein weiterer Balkon. Wir haben einen Balkon, vielleicht 6 oder 7 m lang, 1,50 m tief. Von unserem Balkon aus kann man auf den Garten des Vermieters schauen, er allerdings müsste sich schon auf seinen Rasen stellen, sich umdrehen und nach oben schauen, wenn er unseren "Garten- oder Geräteschrank" sehen will. Der Gartenschrank steht ganz links von unserem Balkon aus an der Häuserwand und schließt mit dem Balkonabschluss auf der linken Seite ab. Wenn ich von der linken Seite meines Balkon herabschaue, sehe ich auf die überdachte Terrasse des Vermieters. Zwischen Überdachung des Vermieters und dem linken Abschluss meines Balkons liegen (Luftlinie) ca. 3 oder 4 Meter, durch die ich noch Einblick auf die Terrasse des Vermieters habe (wenn ich das unbedingt will). Der Vermieter muss seinen Kopf schon steil nach oben recken, um den Teil des Schrankes zu sehen, der über der Balkonbrüstung hinausragt. Der Schrank ist ca. 1,80 m hoch, ca. 0,80 cm breit, er ist aus Plastik, die Farbe ist helles Beige, die Häuserwand ist Dreckig-Weiß. Wir bewahren in ihm Dinge auf, wie Blumentöpfe, Gartenschere, Blumenerde etc. Der Vermieter schreibt heute wieder einen seiner Liebesbriefe und verlangt, dass der Gartenschrank entfernt wird. Darf der Vermieter die Entfernung verlangen? Bitte, bitte, keine Antworten wie z. B. "...mal mit dem Vermieter reden... o. ähnliches" Das führt zu nichts!!!!! Ich danke für die Antworten

entfernen, Mietrecht, Vermieter, gartenmoebel
Waschbecken im Bad undicht. Wer muss dafür Aufkommen Miter oder Vermieter?

Hallo liebe Community,

ich bin im Dezember in eine neue Wohnung gezogen und habe erst einiges nach der Wohnungsübergabe (diese war 2 Wochen vorher) bemerkt, dass mein Waschbeacken im Bad undicht ist. Leider kann man nicht sehen, was kaputt ist da so ein Porzellanteil am Becken mit dran hängt um die Roghre zu verdecken.

Ich weiß nur dass es tropft und die Wand hinunterläuft, mal mehr mal weniger stark.

Habe den Vermieter im Kundencenter in regelmäßigen abständen darauf aufmerksam gemacht, es ist bsit jetzt nix passiert. Immer nur gesagt man gibt es an den Hausmeister weiter. Vor einigen Tagen habe ich eine Email an den Zuständigen Bearbeiter geschickt (der mit uns die Vertragsunterzeichnung gemacht habe Keinerlei Reaktion.

Ich muss jeden Tag mein Bad putzen und bekomme fast die Krise.

Nun meine Frage(n):

  1. Kann ich eine Frist setzen bis wann sich der Vermieter zumidnest meldet, also stellung nimmt dazu

  2. Wer muss für den Schaden aufkommen? (Wenn der Vermieter, kann ich eine Frist setzen und ggf. Miete kürzen oder ähnliches)

(Ihr könnt mir gerne auch die Gesetzestexte/Abschnitte schicken, damit ich diese gleich dem Vermiter zukommen lassen kann wenn er sich noch immer nicht meldet)

  1. Wenn der Vermieter dafür nicht aufkommt, was soll ich tun? Das ganze Waschbeacken abbauen um erstmal zu sehen was da los ist?

(Bei bedarf kann ich noch Fotos reinstellen vom Waschbecken)

Liebe Grüße und Danke schonmal für eure (hoffentlich zahlreichen) Antworten

:)

Mieter, Mietrecht, Mietminderung, Vermieter, Schaden, Frist, Mietmängel
explodierende Heizkosten, da wohl Therme defekt. - Wer zahlt die zu hohen Gaskosten?

Hallo! Hier mal die gerundeten Zahlen in m3:

01.11.2010 3.500.

04.02.2011 4.050.

24.01.2012 4730,230;

26.01.2012 4732,593 - obwohl ich die letzten 2 Tage keinen Heizkörper angedreht habe.

Im harten Winter 2010/2011 habe ich also ca. 550 m3 verheizt und nun soll ich in diesen letzten warmen Monaten, wo ich viel weniger heizen musste, bereits 730m3 verheizt haben.

Sie fährt konstant auf Wert "62" hoch und danach fällt die Temperatur fast sekündlich, bis die Therme auf Wert "43" steht und fährt dann wieder auf "62" hoch. Das Stück ist also konstant in Betrieb..

Im November 2011 hat die letzte Wartung stattgefunden und dort wurde die Therme nicht als kaputt eingeschätzt.

Als ich die Therme diese Nacht von "II" (Warmwaser und Heizung) auf "I" (nur Warmwasser) gestellt hatte, wurde endlich nichts mehr verbraucht.

Als ich die Therme heute morgen wieder auf "II" stellte, machte sie sehr komische Geräusche, als ob sie anstellen will aber der Versuch fehlschlägt.

Wie bereits oben geschildert explodieren die Heizkosten, obwohl wenig geheizt wird. Meinen Vermieter habe ich nun informiert und warte auf Ruckruf.

Was mich nun beschäftigt: Ich habe arge Sorge, was die Rechnung bringen wird.. Jeder Mieter wählt seinen Gasanbieter selbst, sprich die hohe Rechnung wird auch mir zugehen, obwohl die Ursache ja die Therme des Vermieters ist.

Muss ich tatsächlich ALLEIN das - für nichts - verbrauchte Gas bezahlen?? bin ratlos Liebe Grüße Susanne80

Vermieter, Gasetagenheizung
Lärmbelästigung durch Mieter über mir.

Hallo, ich weiß nicht wie Ich anfangen soll, die Mieterin über mir macht mich Wahnsinnig, sie läuft jetzt immer noch in ihre Wohnung hin und her, ich weiß nicht was sie da oben macht, dass sie so lange rumlaufen muss und das jeden Tag und den ganzen Tag hinaus... Sie tretet sowas von fest auf den Boden, dass Ich manchmal den Eindruck bekomme, dass die Decke abstürzt. Sie läuft nicht normal, sie trampelt und dann schiebt sie noch Gegenstände hin und her und dann muss Ich das auch noch ertragen, ich hab keine Ruhe mehr seit mindestens 2 Monaten geht das so weiter. Ich hab überlegt den vermieter nen Brief zu Schreiben und den Mieter auch aber hab mich net getraut. Ich überlege jetzt die Mieterin anzusprechen aber ich glaube ich brauche eure Tipps usw, wie ich sie ansprechen soll, damit sie keinen falschen eindruck von mir bekommt, immerhin wohnen wir in dem selben Haus, ich glaub ihr habt mich verstanden. Aber jetzt fühle ich mich sowas von belästigt durch diesen Lärm, das ich diesmal wirklich hochgehen und bei ihr klopfen werde, nur sagt mir bitte wie ich ihr das erklären soll, in welchen Sätzen.

Und noch zur Info: Überlegt mal, den ganzen Tag von Morgens bis Nachts macht sie oben Lärm; "Gegenstände schieben" "Trampeln" "Hin und her laufen /Stundenlang" "Gegenstände fallen auf den Boden". Ist doch nicht mehr Normal sowas...

Dankee vielen vielen Dank !!!

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Brief, Mieter, Vermieter, Lärm, Beschwerde, Lärmbelästigung
Vermieter hat heimlich noch Schlüssel

Hallo, folgender Sachverhalt ist vorangegangen. Der Vermieter (Eheleute) wohnt unter uns. Als wir einzogen, wurde uns eine gewisse Anzahl Haus- und Wohnungstür Schlüssel übergeben. Weitere Schlüssel gäbe es nicht, hat er gesagt. Zufällig erhalten wir das Schlüsselübergabeprotokoll des VORmieters. Siehe da, der Vermieter hat gelogen und Schlüssel einbehalten. Zwischenzeitlich haben wir ein schriftliches Protokoll mit der Anzahl uns übergebener Schlüssel verfasst und unsere Vermieter gebeten, der Ordnung halber das schriftliche Schlüsselprotokoll zu unterschreiben. Beide Vermieter haben sich das Protokoll aufmerksam angeschaut und wiederholt, dass dies alle Schlüssel wären, die verfügbar sind. Folge: Nun haben wir schriftlich, dass die Vermieter lügen und heimlich noch Schlüssel haben (wohlgemerkt eben auch noch einen Wohnungstürschlüssel). Das es sich um Vorsatz handelt, dürfte klar sein. Mein Frage nun: Nach diesem Sachverhalt können wir kaum eine Frist zur Herausgabe der einbehaltenen Schlüssel setzten. Denn unter diesen Umständen darf man wohl erwarten, dass der Vermieter erst mal schnell wieder Schlüssel nachmacht und DANN einfach die uns zustehenden Schlüssel überreicht. Wie dürfen wir nun vorgehen, um sicher zu sein, dass zukünftig nur wir Wohnungsschlüssel haben? Ich bin schon jetzt seeeeehr dankbar für verbindliche Antworten.

Mietrecht, Vermieter, Kosten, schlüsselübergabe
Hat der Vermieter in einem Mehrfamilienhaus das Recht, Fahrräder aus dem Stellraum zu entfernen?

Wir sind am schwarzen Brett von unserem Vermieter dazu aufgefordert worden, unsere Fahrräder im abschließbaren (Schließsystem) Fahrradraum mit der Wohnungsnummer zu kennzeichen. Dies mit der Begründung, dass dort der Platz für neu zugezogene Mieter nicht vorhanden sei und man deshalb Räder entfernen wolle, denen man keinen Eigentümer mehr zuordnen kann.

Ich selbst hatte zwei Fahrräder in diesem Raum stehen, die ich nicht gekennzeichnet habe und von denen mal eben das neuwertigere entfernt wurde. Das zweite, welches noch steht, ist getrost als Rostlaube zu bezeichen und ich könnte es verstehen, wenn dieses in Anbetracht, Platz schaffen zu wollen entfernt worden wäre. Beide Räder waren um Rahmen und Reifen mit Schlössern gesichert, das neuere, "entfernte" Rad sogar mit einem massiven Bügelschloss.

Und außer dass man mein schrottreifes Rad hat stehen lassen ist der Fahrradraum nunmehr so leer (etwa 50 Prozent), und das in den Wintermonaten, so dass ich die Begründung dieser Aktion stark in Zweifel ziehe.

Ist das Verhalten des Vermieters in diesem Fall rechtmäßig? Kann ich mit einer Anzeigen wegen Diebstahls bzw. Unrechtmäßiger Entfernung fremden Eigentums "drohen"? Welchen Betrag kann ich in Abhängigkeit von best. Faktoren ggf. fordern? Welches Vorgehen ist generell anzuraten?

Vielen Dank.

Fahrrad, Recht, Vermieter, Gesetz, Diebstahl, Eigentum, Entfernung, rechtsmittel

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