Hallo Ihr Lieben,
meine Mutter hatte in der Küche oben an der Decke einen Wasserschaden,der heute behoben wurde.
Dazu wurde die Decke aufgerissen und hinterher wieder zugemacht.
Nur sieht das jetzt echt "bescheiden" aus.
Der Wasserschaden wird von der Versicherung der Vermieterin übernommen.
Wie sieht das mit den Folgeschäden ( Streichen der Decke,bzw, streichen der ganzen Küche aus)?
Meine Mutter hat jahrelang nicht renoviert!
Man kann sehen,dass die Küche an sich schon sehr verwohnt ist!
Im Mietvertrag stehen starre Fristen bezüglich Schönheitsreparaturen.
Kann meine Muter verlangen,dass die Küche ganz gestrichen wird?
Kann Sie nur verlangen,dass die Stelle wo man die Wand rausgebrochen hat,renoviert wird?
Oder kann sie gar nichts verlangen,weil sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen ist?
Freue mich über viele aussagekräftige Antworten.